Klingt nach Truppen Übungsplatz etcErzählst Du kurz, was das für ein Bereich ist, in dem die (Landes)polizei keine Befugnisse, der JAB und Du aber Zutritt habt?
Genau, und mil. Sperrzone obendrauf.Militär ?
Wer überprüft ist und bei dienstlichem Anliegen darf natürlich jederzeit rein.Erzählst Du kurz, was das für ein Bereich ist, in dem die (Landes)polizei keine Befugnisse, der JAB und Du aber Zutritt habt?
Genau, und mil. Sperrzone obendrauf.
Wer überprüft ist und bei dienstlichem Anliegen darf natürlich jederzeit rein.
Ich hoffe ihr verzeiht mir meine eher kurzen Aussagen dazu. Ist zwar keine Verschlussache, trotzdem halte ich mich lieber etwas bedeckt.
Natüüürlich .Genau, und mil. Sperrzone obendrauf.
Wer überprüft ist und bei dienstlichem Anliegen darf natürlich jederzeit rein.
Ich hoffe ihr verzeiht mir meine eher kurzen Aussagen dazu. Ist zwar keine Verschlussache, trotzdem halte ich mich lieber etwas bedeckt.
Der blöde Schreibkram nach dem Schusswaffengebrauch...da schreibt man (die Polizei als ganzes) doch lieber dem falsch parkenden Jäger, den man dazugebeten hatte, eine Anzeige (grob vereinfacht, aber so ja kürzlich passiert).Ein verletztes Tier am Straßenrand bedeutet eine Störung der öffentlichen Ordnung.
Diese Ordnung wieder herzustellen ist Aufgabe der Polizei.
Sie kann n, im Fall verletzter Wildtiere, den Jagdausübungsberechtigten zur Hilfe bitten.
Wenn der, warum auch immer, verhindert ist, dann entbindet sie das nicht von der Pflicht, selbst Hand anzulegen.
Beim nächsten Mal einfach die 110 anrufen. Zur Not auch mehrfach.
Das Verfahren wurde nach eingelegtem Widerspruch vor Gericht eingestellt.falsch parkenden Jäger, den man dazugebeten hatte, eine Anzeige (grob vereinfacht, aber so ja kürzlich passiert).
Gab es da schon eine Verhandlung? Super. Ja, die Kosten trägt man i.d.R. selbst. Das ganze hätte aber schon in der Strassenverkehrsbehörde beendet werden können.Das Verfahren wurde nach eingelegtem Widerspruch vor Gericht eingestellt.
Ob auch Entgegen anderer Widerspruchsverfahren dann auch die Kosten erstattet wurden; entzieht sich meiner Kenntnis.
Bis dato mußt ich bei allen Widerspruchsverfahren bezüglich " Blitzer" die Erfolgreich für mich verlaufen sind; die Kosten; insbesondere des eigenen Anwaltes; selber tragen.
Das Verfahren wurde nach eingelegtem Widerspruch vor Gericht eingestellt.
Ob auch Entgegen anderer Widerspruchsverfahren dann auch die Kosten erstattet wurden; entzieht sich meiner Kenntnis.
Bis dato mußt ich bei allen Widerspruchsverfahren bezüglich " Blitzer" die Erfolgreich für mich verlaufen sind; die Kosten; insbesondere des eigenen Anwaltes; selber tragen.
Hochbrück wär quasi vor der Haustür, sogar mit 300m Stand.Ist Hochbrück nicht näher, oder haben die kein 100m GK ?
I.d.R wird dann die Notwendigkeit der ( Freiwilligen) Hinzuziehung eines RA im Widersüruchsverfahren verneint und damit nicht Getragen. Die Rechtschutzversicherung wirft dich dann irgentwann eaus... wegen " Bagatellen". Wer Selbstständig ist braucht Rechtschutz für wichtigere Sachen.Ich habe sicher schon 10 Mal Einspruch gegen Blitzer/Abstand/... eingelegt und immer wenn Verfahren eingestellt oder ich vor Gericht "freigesprochen" wurde, hat der Staat meine Auslagen übernommen. Wäre ja noch schöner, wenn ich unrechtmäßig "angeklagt" werde und dann noch meine Kosten zur Verteidigung selbst bezahlen muss.
Unterschätze die kleinen Rinmsale bei Starkregen nicht!In jedem Fall muss die Falle gesichert werden, damit sie im Falle eines Starkregens nicht irgendwo auftaucht. Also im Sommer kann man selbst mit einem Prostataleiden über den Bach pieseln ohne Rückenwind Unterstützung.