Frage zur Sicherung von Deko"Waffen"

A

anonym

Guest
So, jetzt bin ich wieder mal soweit...eigentlich bin ich im täglichen Jagdbetrieb absolut fit mit den waffenrechtlichen Vorschriften, nur tun sich manchmal besondere Situationen auf...

Zu einer solchen Situation hätte ich hier eine Frage:

Ich kann relativ günstig zu 2 antiken Hirschfängern (beide stark verrostet, aber teilweise noch geschliffen - BJ ca. 1820) und einer scharf geschliffenen Saufeder kommen.

Diese würde ich gerne, falls ich sie kaufe, in meiner Wohnung als Dekorationsmittel im Jagdzimmer nutzen. Würde heissen, die Hirschfänger würden auf einer alten Eichentruhe liegen, die Saufeder würde ich an die Wand dahinter stellen wollen.

Nun meine Frage:

Ist diese Art der "Aufbewahrung" gesetzeskonform? Ich habe gelesen, dass auch erlaubnisfreie Hieb und Stosswaffen so aufbewahrt werden müssen, dass unter 18-Jährige keinen Zugriff darauf haben.

Ist es damit getan, dass sich in meiner Wohnung nie ein unter 18-Jähriger aufhält?

Ich wüsste sonst nicht, wie ich eine 2 m lange Saufeder wegschliessen sollte...der Waffenschrank ist ja definitiv zu klein für solch ein Stück...

Schon mal vielen Dank für Tips...
 
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Da du offenbar keine Minderjährigen rumlaufen hast, dürfte das abschließen der Wohnungstür ausreichen, wenn niemand zuhause ist.
Für Blankwaffen gibt es keine Tresorpflicht.
 
A

anonym

Guest
Um absolut sicher zu gehen sollte ich mich wohl mal auf der UJB erkundigen...nicht dass irgendwann mal einer wegen Kontrolle vor der Tür steht, alles passt soweit und dann krieg ich Ärger, weil eine Saufeder unbefestigt rumsteht...
 
A

anonym

Guest
eichenlaub80 schrieb:
So, jetzt bin ich wieder mal soweit...eigentlich bin ich im täglichen Jagdbetrieb absolut fit mit den waffenrechtlichen Vorschriften, ..........Ich kann relativ günstig zu 2 antiken Hirschfängern (beide stark verrostet, aber teilweise noch geschliffen - BJ ca. 1820) und einer scharf geschliffenen Saufeder kommen.

...........Nun meine Frage:

Ist diese Art der "Aufbewahrung" gesetzeskonform? Ich habe gelesen, dass auch erlaubnisfreie Hieb und Stosswaffen so aufbewahrt werden müssen, dass unter 18-Jährige keinen Zugriff darauf haben.

..

Da du mich ja gesperrt hast, mich nicht lesen kannst, ist es mir eine besondere Freude, dir hier die Leviten zu lesen :)

Soso, fit in den waffenrechtlichen Vorschriften. Das war und ist leider immer noch nicht der Fall, was ich Dir auch immer wieder beweisen mußte, und weshalb Du dich über mich ärgerst. Und auch hier tun sich auch wieder Welten waffenrechtlichen Nichtwissens auf...........Egal.

Die von Dir genannten Gegenstände sind jedenfalls keine Waffen, auch keine Hieb- und Stoßwaffen, weil sie nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen, Du kannst sie also getrost zu den Küchenmessern legen. Mit Ausnahme vielleicht der Saufeder, es sei denn, dass eure Schubladen zuhause so groß sind, auch die mit aufzunehmen. Und alle anderen sind natürlich wie üblich auch auf dem Holzweg. J,M u J.
 
A

anonym

Guest
Da du mich ja gesperrt hast, mich nicht lesen kannst, ist es mir eine besondere Freude, dir hier die Leviten zu lesen :)

Wie kommst du darauf? Ich habe dich nicht gesperrt...

Auch wenns offenbar schon wieder los geht...danke für deine Erläuterung.

Ich muss einfach nachfragen...

Du sagst Hirschfänger sind keine Waffen,
weil sie nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen

Ich erinnere mich aber an eine Differenzierung zwischen Heißen und Kalten Waffen...zu den Kalten Waffen gehört z.B. auch das Waidblatt...

http://www.djz.de/447,794/

Wie kann von "Waffe" die Rede sein, wenn es keine "Waffe" ist?
 
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zu Beginn des WaffG steht irgendwo sinngemäß: Waffen sind Gegenständes, die die Angrifffähigkeit eines Menschen herabsetzen sollen (z.B. Degen, Säbel, Elektroschocker, all so´n Zeugs)... und dann der wesentliche Teil ... >und die im WaffG benannt sind<.
Also, alles was im WaffG benannt ist, ist ne Waffe, der Rest sind Kuchengabeln, Brotmesser, etc.
Hirschfänger, Saufeder, etc. sind zudem nicht primär gegen Menschen gerichtet.
Wortklauberei.
Dennoch macht es Sinn, die Dinger gut zu verstauen, insb. bei Jugend, Ehefrauen, Langzeitfreundinnen, Lebensabschnittsgefährtinnen... im Haus.
 
A

anonym

Guest
eichenlaub80 schrieb:
Ich erinnere mich aber an eine Differenzierung zwischen Heißen und Kalten Waffen...zu den Kalten Waffen gehört z.B. auch das Waidblatt...

http://www.djz.de/447,794/

Wie kann von "Waffe" die Rede sein, wenn es keine "Waffe" ist?

Das eine ist tradierte jagd(handwerk)liche Terminologie, das andere neuzeitsprachliche waffenrechtliche.

Beides kann, muß aber, wie hier, im Einzelfall nicht miteinander übereinstimmen.

Vgl. dazu auch § 1 II Buchst. a WaffG i.V.m. Anlage 1 zum Waffengesetz, UA 2, Nr. 1.1 .

Besonderer Wert ist da auf den Bezug zum "Menschen" zu legen. Die kalten Waffen des Jagdhandwerks sind aber vornehmlich eben gegen jagdbares Wild gerichtet, erst in 2. Linie gegen die Jennerweins............wenn überhaupt.

Baumstumpfnix schrieb:
zu Beginn des WaffG steht irgendwo sinngemäß: Waffen sind Gegenständes, die die Angrifffähigkeit eines Menschen herabsetzen sollen (z.B. Degen, Säbel, Elektroschocker, all so´n Zeugs)... und dann der wesentliche Teil ... >und die im WaffG benannt sind<.
Also, alles was im WaffG benannt ist, ist ne Waffe, der Rest sind Kuchengabeln, Brotmesser, etc.
Hirschfänger, Saufeder, etc. sind zudem nicht primär gegen Menschen gerichtet.
Wortklauberei.

Was soll uns dieses Posting jetzt eigentlich sagen ? Wer nix zu sagen hat, der braucht das nicht immer zu posten. Abgrenzung zu den Waffen ist die Zweckbestimmung in Bezug auf den Menschen, im Sachverhalt geht es also gar nicht um Waffen im Sinne des Waffengesetzes, das Leben kann so einfach sein.

PS: Ich werde darüber auch keine weiteren Diskussionen mehr führen, die Rechts- und Sachlage ist mehr als eindeutig.

Dass das Waffengesetz bekloppt ist, nur den gesetzestreuen Bürger schikaniert und kriminalisiert, in weiten Teilen verfassungswidrig, dürfte klar sein, darüber ließe sich eigentlich viel mehr diskutieren, auch gesellschaftlich, aber das steht auf einem anderen Blatt.
 
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Hieb- und Stoßwaffen sind Säbel, Degen, Pallasch, Schwert, usw.

Und nun ist mal der gesunde Menschenverstand gefragt.

Denn eine Axt im Gartenschuppen ist genauso gefährlich wie eine andere Klinge, und außerdem ist nen großes Chefkochmesser auch immer Griffbereit.

Ich würde mir da keine Großen sorgen machen. Man darf ja auch mit dem Passus der Brautumspflege auf Mittelaltermärkten mit einem Scharfen Schwert rumlaufen.
Gut die Saufeder würde ich ehr an die Wand hängen (sieht besser aus). Bei meinem Bekannten vom Mittelalterverein hing auch eine an der Wand und darunter stand ein Schirmständer mit mehreren Burschenschaftsdegen.


Eine andere Story ist bei einem anderen Bekannten und auch Waffensammler ist der ganze Flur voller Armbrüste und Bögen. ebenso auch ein Waffenständer voller Schwerter ect. da gab es nie Probleme. Ist eben die private Wohnung oder Haus.

Was anderes wäre es jetzt wenn du damit auf der Straße rumläufst.
Und selbst da gibt es Möglichkeiten......
Man darf sogar ein scharfes Schwert tragen was nicht "zugriffsbereit" ist. d.h. wenn es in der Scheide steckt und mit einen lederriemen gegen sofortiges rausziehen gesichert ist. damit kann man sogar in Berlin S-Bahn fahren.
Habe es auch des öfteren gemacht. Und von Polizisten gab es nur ein freundliches Lächeln.

Also mach dir da keinen Großen Kopf.
 
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LordHagen schrieb:
Schirmständer mit mehreren Burschenschaftsdegen.

Nur zur sprachlichen Richtigstellung:
Sowas heißt akademischer Schläger oder (Fecht-)Rapier. In der Studentensprache "Speer".
Und es sind nicht nur Burschenschaften, die damit fechten.
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
Und es sind nicht nur Burschenschaften, die damit fechten.
Jaja, es gibt auch den Schwarzen Kreis. Schon klar ;-). Der Autor wollte sicherlich nicht an der fechterischen Präponderanz der anderen und historisch älteren Waffenstudenten kratzen. :24:

Carcano
 
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eichenlaub80 schrieb:
So, jetzt bin ich wieder mal soweit...eigentlich bin ich im täglichen Jagdbetrieb absolut fit mit den waffenrechtlichen Vorschriften, nur tun sich manchmal besondere Situationen auf...

Zu einer solchen Situation hätte ich hier eine Frage:

Ich kann relativ günstig zu 2 antiken Hirschfängern (beide stark verrostet, aber teilweise noch geschliffen - BJ ca. 1820) und einer scharf geschliffenen Saufeder kommen.

Diese würde ich gerne, falls ich sie kaufe, in meiner Wohnung als Dekorationsmittel im Jagdzimmer nutzen. Würde heissen, die Hirschfänger würden auf einer alten Eichentruhe liegen, die Saufeder würde ich an die Wand dahinter stellen wollen.

Nun meine Frage:

Ist diese Art der "Aufbewahrung" gesetzeskonform? Ich habe gelesen, dass auch erlaubnisfreie Hieb und Stosswaffen so aufbewahrt werden müssen, dass unter 18-Jährige keinen Zugriff darauf haben.

Ist es damit getan, dass sich in meiner Wohnung nie ein unter 18-Jähriger aufhält?

Ich wüsste sonst nicht, wie ich eine 2 m lange Saufeder wegschliessen sollte...der Waffenschrank ist ja definitiv zu klein für solch ein Stück...

Schon mal vielen Dank für Tips...
Folgender Auszug aus
http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffe ... 3_2012.pdf
Seite 54, dürfte Dir weiterhelfen, auch in Bezug auf die Saufeder.
"Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z. B.
Macheten, Fahrtenmesser), Gleiches gilt auch für sogenannte
Jagdnicker und Hirschfänger.
Die als Jagdnicker bezeichneten
feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und
typischer Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche
Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen und Abhäuten von Wild
dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen
. Gleiches gilt
für Hirschfänger, die in der heutigen Zeit allenfalls noch als
Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform (Zierrat) Verwendung
finden."
 
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17 Jan 2012
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Ja Ok. da bin ich etwas überfragt, hab nie studiert oder weiter mit Burschenschaften zutun gehabt.

Ich weis das es Degen, Florett, Säbel gibt im Fechtsport. Aber mit nen Rapier in ner Burschenschaft? ein bisschen Hart oder? ich glaube nicht das damit ein feiner Schmiss möglich ist. :18:
Ich habe nur historischen Anderthalbhand Schwerkampf gelernt nach Thalhofer und Meyer.


Aber egal gehört nicht zum Thema :26:

Also wie nochmal schön von "Erpel" gepostet: "die in der heutigen Zeit allenfalls noch als ............(Zierrat) Verwendung
finden."

Das meinte ich auch mit Brauchtumspflege, denn Reenactment ist auch Brauchtumspflege. (ich weis gehört auch wieder nicht zu thema) aber alle die das betreiben müssen ihren Krempel ja auch irgendwo aufbewahren. :26: und ich kenne keinen der das im Schrank verschlossen hat.


Aber für den, den es interessiert es gab auch vor hunderten vor jahren irsinnige waffengesetze noch vor den pulverwaffen.
Und auch da haben sich die leute zu helfen gewusst. :31:
 

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