- Registriert
- 11 Apr 2006
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Zum Sachverhalt:
Ich habe früher mal folgendes gelernt:
Grundeigentümer dürfen nach bestandenem Fangjagdlehrgang auf ihrem befriedetem Besitz die Fangjagd auf Wildkanin, Fuchs, Marder ..... ausüben.
aber auch:
Gefangenes Wild darf nur mit der Schusswaffe getötet werden.
Also, ein Grundeigentümer fängt in einer Lebendfalle z.b. ein Kaninchen.
Darf er es selbst auf eigenem Grundstück töten, wenn er 1. kein Waffenbesitzer ist und 2. auf dem befriedeten Bezirk die Jagd ruht?
Wenn ja, Wie ????? :what:
wmh
Jäger
Ich habe früher mal folgendes gelernt:
Grundeigentümer dürfen nach bestandenem Fangjagdlehrgang auf ihrem befriedetem Besitz die Fangjagd auf Wildkanin, Fuchs, Marder ..... ausüben.
aber auch:
Gefangenes Wild darf nur mit der Schusswaffe getötet werden.
Also, ein Grundeigentümer fängt in einer Lebendfalle z.b. ein Kaninchen.
Darf er es selbst auf eigenem Grundstück töten, wenn er 1. kein Waffenbesitzer ist und 2. auf dem befriedeten Bezirk die Jagd ruht?
Wenn ja, Wie ????? :what:
wmh
Jäger