faustfeuerwaffen in england wieder legal?

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Anbei eine ORF Meldung: Heißt das, dass man in Großbritannien wieder private Faustfeuerwaffen zulässt? Die sind doch von der Regierung Blair verboten worden. Die Aussage, mit dem in den Rücken schießen, schließt ja nicht aus, ihn von vorne zu beschießen. Ergo muss ich dazu ja eine Schusswaffe haben.

Briten dürfen künftig Einbrecher mit Waffen abwehren

Einbrecher sollen es in Großbritannien künftig schwerer haben: Die Regierung gibt Opfern von Einbrüchen und Raubüberfällen mehr Rechte zur Selbstverteidigung. Demnach dürfen sich Überfallene künftig auch mit Waffengewalt zur Wehr setzen.

„Wenn eine alte Frau bemerkt, dass ein 18-Jähriger in ihr Haus einbricht, und sie nimmt ein Küchenmesser und sticht es ihm in den Leib, dann macht sie sich keiner Straftat schuldig“, sagte Justizminister Kenneth Clarke heute der BBC.

Das Parlament soll demnächst einem Gesetzentwurf zustimmen, der das bereits bestehende Recht auf Selbstverteidigung ausweitet und Unklarheiten ausräumen soll. „Wir werden klarmachen, dass man auf einen Einbrecher mit dem Schürhaken losgehen kann, wenn das die beste Möglichkeit zur Verteidigung ist“, sagte der Minister. Fliehenden Räubern in den Rücken zu schießen bleibe aber verboten.
 
A

anonym

Guest
Nein. Man ist auf der Insel nur darauf gekommen, dass die de facto Abschaffung der Notwehr kein Problem loest, aber unzaehlige schafft.
Das KW-Verbot steht leider (bis auf ein paar individuell erklagte Ausnahmen) noch nicht zur Debatte, dazu wird es noch eine Weile brauchen.
Wir duerfen auch nicht Waffenrecht und Notwehrrecht vermischen, speziell, was die Insel angeht. Die ticken da vollkommen anders. Bisher zumindest.
Zur Erinnerung. In England ist prinzipiell ALLES eine Waffe, wenn man es im Fall der Notwehr verwendet, selbst ein Schluesselbund oder eine zufaellig greifbare Flasche. Je nach Fall konnte es dem Opfer bluehen, dass es fuer diesen "Waffengebrauch" schwerer bestraft wurde, als der Kriminelle fuer seine versuchte Tat. Dieser Misstand wird nun zumindest in gewissen Grenzen korrigiert.

Immerhn ist es ein Richtungswechsel, weg vom totalen Taeterschutz. Wir sind da noch nicht so weit, bei uns gibts noch ein (theoretisch) inkatkes Notwehrrecht. Wir sollten das aber nutzen, um die aktuellen Angriffe auf selbiges zu parieren.
 
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is doch schon mal ein guter Anfang. Und im Zusammenhang mit einer Notwehr des Überfallenen hat Täterschutz für mich nen üblen Beigeschmack.
Hab da teure Erfahrungen machen müssen.
 

MOA

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Ist zwar schon etwas älter, ich verlinke den Artikel aber trotzdem, damit sich mal jeder ein Bild über die dortigen Zustände machen kann: http://www.telegraph.co.uk/comment/personal-view/3613417/An-Englishmans-home-is-his-dungeon.html

Für diejenigen die zu faul zum Lesen sind fasse ich die besonderen Schmankerl zusammen:
-in England und Wales gibt eine Rate von über 50 % an "Heißen" Einbrüchen (Einbrüche bei denen die Bewohner zuhause sind)
-bei einem Mordfall haben sich die Täter bewusst das am besten alarmgesicherte Haus in der Gegend ausgesucht, an der Tür geklingelt und den Besitzer beim Aufmachen sofort erstochen
-ein Überfall auf eine Frau in ihrer Wohnung, bei der ihr die Täter schwere Brandverletzungen mit dem heißen Bügeleisen zufügten und danach ihre Uhr stohlen; nachher sagte sie, sie traute sich nicht zu wehren, weil sie zuviel Angst davor hatte ins Gefängnis zu wandern :?

Zum Glück lebe ich in einem Land, in dem das Bereithalten zur Selbstverteidung explizit als Begründung für den Waffenbesitz gilt. Ich kann nur hoffen, dass wir von den Fehlentwicklungen in anderen Ländern lernen und nicht dieselben schwachsinnigen Fehler begehen.
 
A

anonym

Guest
promillo schrieb:
Zur Erinnerung. In England ist prinzipiell ALLES eine Waffe, wenn man es im Fall der Notwehr verwendet, selbst ein Schluesselbund oder eine zufaellig greifbare Flasche. Je nach Fall konnte es dem Opfer bluehen, dass es fuer diesen "Waffengebrauch" schwerer bestraft wurde, als der Kriminelle fuer seine versuchte Tat.

Moin,
das ist in Deutschland aber ganz genau so.
Wer eine Körperverletzung begeht und dabei eine Sache benutzt die im konkreten Fall geeignet (Schlüsselbund, Bierflasche) ist, die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit des Widersachers herabzusetzen, begeht sie mittels einer Waffe/gefährlichen Werkzeugs und damit eine gefährliche Körperverletzung.
Der Rechtsfertigungsgrund der Notwehr kann bei uns schneller gegeben sein, da geb ich dir Recht, da ich keine englischen Gerichtsurteile kenne.
Das alleine kann aber nur ein Gericht feststellen.
Und ist keine Notwehrsituation gegeben (nämlich der unmittelbar bevorstehende oder andauernde Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut) hat auch das "Opfer" die Straftat schuldhaft begangen...

Gruß
T.
 
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burgbesetzer schrieb:
promillo schrieb:
Zur Erinnerung. In England ist prinzipiell ALLES eine Waffe, wenn man es im Fall der Notwehr verwendet, selbst ein Schluesselbund oder eine zufaellig greifbare Flasche. Je nach Fall konnte es dem Opfer bluehen, dass es fuer diesen "Waffengebrauch" schwerer bestraft wurde, als der Kriminelle fuer seine versuchte Tat.

Moin,
das ist in Deutschland aber ganz genau so.
Wer eine Körperverletzung begeht und dabei eine Sache benutzt die im konkreten Fall geeignet (Schlüsselbund, Bierflasche) ist, die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit des Widersachers herabzusetzen, begeht sie mittels einer Waffe/gefährlichen Werkzeugs und damit eine gefährliche Körperverletzung.
Der Rechtsfertigungsgrund der Notwehr kann bei uns schneller gegeben sein, da geb ich dir Recht, da ich keine englischen Gerichtsurteile kenne.
Das alleine kann aber nur ein Gericht feststellen.
Und ist keine Notwehrsituation gegeben (nämlich der unmittelbar bevorstehende oder andauernde Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut) hat auch das "Opfer" die Straftat schuldhaft begangen...

Gruß
T.

Und das alles musst du im Falle eines Falles in Sekundenbruchteilen entscheiden, während das Gericht mit mehreren Juristen wochenlang darüber verhackstückt.
 
A

anonym

Guest
In England gab es diese Entscheidung bisher gar nicht. Auch das Opfer wurde bisher bestraft, wenn es sich mit dem Schluesselbund (einer poesen Stichwaffe, according to british law) gegen einen Kriminellen wehrte, da gabs eben KEINE Notwehr als Entschuldigung, so wie bei uns.
Das dortige Rechtsstystem wr in den letzten Jahrzehnten zu einer Farce verkommen, siehe den Artikel, den MOA verlinkt hat. Siehe auch "offensive weapons act".
Anscheinend wacht man nun aber doch mal langsam auf.
Mal sehen, wann wir auch aufwchen und den unsaeglichen $42a WaffG wieder in die Rundablage befoerdern. Er war unser grosser Schritt hin zu englischen Verhaeltnissen.
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
Und das alles musst du im Falle eines Falles in Sekundenbruchteilen entscheiden, während das Gericht mit mehreren Juristen wochenlang darüber verhackstückt.

Stimmt schon im Prinzip, aber andererseits ist es auch ganz einfach:
Jemand will mich hauen/bestehlen/einsperren -> ich darf zurückhauen, es darf halt nur nicht in sehr grobem Missverhältniss stehen...
Aber bei den heutigen Gerichten ist man wirklich besser bedient man macht nichts, leider ist man nie vor so ner Situation gefeit und als gestandener Jäger will man sich ja auch nich auf die Flinte scheißen lassen ;)
 

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