Fangjagd NRW

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28 Sep 2004
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Im Wild und Hund Heft Nummer 17 steht auf Seite 25 das ein Fallenschein bzw. Lehrgang in NRW nicht notwendig ist.
Kann mir jemand sagen wo es im Jagdgesetz steht?
Nur um mich rechtlich abzusichern!

Beste Grüße

Terry
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Terry:
Im Wild und Hund Heft Nummer 17 steht auf Seite 25 das ein Fallenschein bzw. Lehrgang in NRW nicht notwendig ist.
Kann mir jemand sagen wo es im Jagdgesetz steht?
Nur um mich rechtlich abzusichern!

Beste Grüße

Terry
<HR></BLOCKQUOTE>


Anders herum wird ein Schuh draus! Was nicht im Gesetz steht, ist auch nicht notwendig, bzw. verboten!
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Registriert
3 Jun 2001
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1.953
In der Fangjagdverordnung NRW ist nicht gesagt, dass man eine Prüfung machen muss. Allerdings bietet der LJV Fangjagdkurse mit Abschlussprüfung an. Wenn Du tatsächlich die Fangjagd betreiben kannst(Reviernähe), lohnt sich so ein Kursus aber bestimmt.
Horüdho!
 

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