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Bitte beachten.
Irre ich mich, oder ist der Einsatz von Lebendfallen in befriedeten Bezirken hier gar nicht das Problem? Das Problem ist eher, was dann mit dem Fang passieren soll. So wie ich das lese ist das probelemetische an der ganzen Sache das Verbringen ins Revier für den Fangschuss, weniger das Fallenstellen. Ausnahmegenehmigung zum Fangschuss im befriedeten Bezirk wäre da das einzige was hilft. Trotzdem weltfremd das ganze.Wenn man nicht will, dann wird so etwas den Bürgern mitgeteilt. Mit einem Antrag des Grundstückseigentümers oder des Jagdausübungsberechtigten kann die Untere Jagdbehörde sehr wohl den Einsatz von Lebendfallen auf einem befriedeten Grundstück genehmigen.
Die Genehmigung für den Schuss gibt es in ganz Hessen, nur scheinbar will man das im Kreis Gießen nicht.Und nebenan im Wetteraukreis gibt es ausnahmegenehmigung zur Fallenjagd und Fangschuss im befriedeten Bezirk für JAB
Ich wollte dem unkundigen Mitleser (nicht dir) nur verdeutlichen das es die Genehmigungen nicht nur im Wetterau Kreis sondern in ganz Hessen gibt.Ich schrub nix gegenteiliges, sondern stellte die situation dar
Und genau das ist nicht gewollt!Es könnte einfach geregelt werden....
Funktioniert nicht, alles bereits durchgespielt!Grundeigentümer beantragt beschränktes Jagdausübungsrecht auf Beutegreifer und beauftragt wegen der Sachkunde einen örtlichen Jagdscheininhaber. Die bekommen die Schießerlaubnis (Fangschuss) für gefangenes Raubwild im befriedeten Bezirk. Einmal ein Dokument erstellen und dann nur noch die Daten der Personen und der Parzellen anpassen, das müsste eine Formsache sein wie die Jagdscheinberlängerung.
Ich sehe da den Schwarzen Peter eher bei der UJB, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen bestehen.
Wie bereits gesagt, Klage wird ist vorbereitet.Dann auf die harte Tour.
Gibt es in RLP auch mit Nutria. WW, NR oder AW kein Pronlem, die zu schießen, EMS wehrt sich mit Händen und Füssen.