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Und was wollt ihr nun hier darlegen?
Ich gebe zu, ich habe den Beschluss nur grob überflogen.
Aber: Jagdleiter einer Drückjagd kümmert sich nicht um Nachsuche?
Oder hält nur ungeprüfte Hunde vor, und organisiert nach erfolgloser Suche kein Nachsuchegespann?
Wo liegt hier das Fehlverhalten der Behörde beim JS-Widerruf?
Das ist ein hartes Urteil m.E.n.
Es stellt die absolute Erforderlichkeit der entsprechenden Brauchbarkeit für SH noch einmal explizit fest. Insbesondere Absatz 19 ist als Kontrast zur Rechtslage in Bayern (die Behörde muss im Fall der Fälle die Nichtbrauchbarkeit erst einmal nachweisen) sehr interessant.
In Verbindung mit dem Urteil aus MV, welches zuletzt diskutiert wurde (Nachsuche nach VU Wild mit in MV nicht brauchbar geprüften Hund), lässt es eigentlich absolut keinen Raum mehr, um mal eben mit dem HZP-Hund die Verkehrsunfallnachsuche durchzuführen.
Das ist ein hartes Urteil m.E.n.
Es stellt die absolute Erforderlichkeit der entsprechenden Brauchbarkeit für SH noch einmal explizit fest. Insbesondere Absatz 19 ist als Kontrast zur Rechtslage in Bayern (die Behörde muss im Fall der Fälle die Nichtbrauchbarkeit erst einmal nachweisen) sehr interessant.
In Verbindung mit dem Urteil aus MV, welches zuletzt diskutiert wurde (Nachsuche nach VU Wild mit in MV nicht brauchbar geprüften Hund), lässt es eigentlich absolut keinen Raum mehr, um mal eben mit dem HZP-Hund die Verkehrsunfallnachsuche durchzuführen.
Es ist zunächst erst einmal nur ein Beschluss in einem Verfahren des einsweiligen Rechtsschutzes in dem nur über die aufschiebende Wirkung der Klage im Hauptsacheverfahren hinsichtlich des Sofortvollzuges entschieden wurde.Vor allem ist es erstmal nur ein Verwaltungsgerichtsurteil; interssant wird es spätestens mit der zweiten Instanz.
Abgesehen davon geht das Urteil absolut in Ordnung.