Hallo zusammen,
Ein Bekannter von mir ist durch die mündliche Prüfung gefallen. Es war eine einzelne Frage, der komplette Rest war in Ordnung.
Im Prinzip hat der Prüfer in seine Anwort eine Straftat interpretiert. Ich konnte das so aber seiner Beschreibung nach nicht nachvollziehen und auch ein paar andere in meinem Umfeld fanden das doch recht sonderbar. Seine Antwort war sicherlich nicht optimal, eine Straftat reinzuinterpretieren war aber auch nicht ideal…
Klar kenne ich nur eine Seite aber insgesamt ist seine Darstellung recht glaubwürdig er sieht auch den Fehler. Es wurde ihm aber explizit gesagt das er wegen der Straftat durchgefallen ist und nicht weil die gesamte Prüfung Mist war.
Daher hab ich ihm geraten, da Einspruch zu erheben. Das hat er auch getan.
Was mich jetzt interessiert ist, wie läuft so ein Einspruch weiter ab?
Gruß Stef
Ein Bekannter von mir ist durch die mündliche Prüfung gefallen. Es war eine einzelne Frage, der komplette Rest war in Ordnung.
Im Prinzip hat der Prüfer in seine Anwort eine Straftat interpretiert. Ich konnte das so aber seiner Beschreibung nach nicht nachvollziehen und auch ein paar andere in meinem Umfeld fanden das doch recht sonderbar. Seine Antwort war sicherlich nicht optimal, eine Straftat reinzuinterpretieren war aber auch nicht ideal…
Klar kenne ich nur eine Seite aber insgesamt ist seine Darstellung recht glaubwürdig er sieht auch den Fehler. Es wurde ihm aber explizit gesagt das er wegen der Straftat durchgefallen ist und nicht weil die gesamte Prüfung Mist war.
Daher hab ich ihm geraten, da Einspruch zu erheben. Das hat er auch getan.
Was mich jetzt interessiert ist, wie läuft so ein Einspruch weiter ab?
Gruß Stef