Einspruch bei Prüfung in BW

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Hallo zusammen,

Ein Bekannter von mir ist durch die mündliche Prüfung gefallen. Es war eine einzelne Frage, der komplette Rest war in Ordnung.
Im Prinzip hat der Prüfer in seine Anwort eine Straftat interpretiert. Ich konnte das so aber seiner Beschreibung nach nicht nachvollziehen und auch ein paar andere in meinem Umfeld fanden das doch recht sonderbar. Seine Antwort war sicherlich nicht optimal, eine Straftat reinzuinterpretieren war aber auch nicht ideal…
Klar kenne ich nur eine Seite aber insgesamt ist seine Darstellung recht glaubwürdig er sieht auch den Fehler. Es wurde ihm aber explizit gesagt das er wegen der Straftat durchgefallen ist und nicht weil die gesamte Prüfung Mist war.
Daher hab ich ihm geraten, da Einspruch zu erheben. Das hat er auch getan.
Was mich jetzt interessiert ist, wie läuft so ein Einspruch weiter ab?

Gruß Stef
 
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ja wenn der Geprüften dem Prüfer unsympathisch ist kann das schon passieren ... Die Frage ist ob der Einspruch etwas bewirken kann :unsure:
 
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Sogar wenn du Recht hast wirst du wahrscheinlich nicht recht bekommen, die Prüfer kennen sich doch untereinander und letztendlich ist es wohl in diesem Fall eine reine Interpretationsfrage so wie es sich anhört. Ich würde sogar mal ganz vorsichtig vermuten dass die Chancen für die nächste mündliche Prüfung dadurch nicht gerade steigen… ;) also Niederlage wie ein Mann nehmen und beim nächsten mal besser machen wäre mein Weg.
 
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Steht das nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung, an welche Stelle diese zu richten ist?
Diese Stelle entscheidet dann doch darüber.
Laut Jägerprüfungsordnung BW muss bei nichtbestehen der Prüfung ein Bescheid ergehen, in welchem die Gründe und die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sind.
Des weiteren müssen bei nichtbestehen im mündlichen Teildie betreffenden Fragen und Antworten genannt werden.
Es entscheidet also an Hand dieses Bescheides und des Einspruchs die im Bescheid genannte Stelle. Danach geht es erst weiter
 
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Schon 10 Stunden - und noch keine Antwort?
Eigentlich habe ich zunächst auf die Frage gewartet: Jagdschule oder Jägerschaft?
 
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Oh je. Meine Kollegen Prüfer berichten von zunehmender Frustration in diesem Geschäft. Die Jagdscheinaspiranten verlegen sich aufs Prozessieren anstatt aufs Lernen. Wenn einer durch die Prüfung fällt, weil er zu wenig kann, wird der Anwalt in die Spur geschickt......
 
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Wie der Einspruch einzureichen ist ist klar. Den hat er allein schon deswegen eingereicht weil wir das Prüfungsprotokoll lesen wollten und das bekommt man ohne Einspruch wohl nicht.
Das Prüfungsprotokoll ist aus meiner Laiensicht aber auch recht dürftig geschrieben.
Das sah wohl sogar der Zuständige so, der ihm das Protokoll geschickt hat.

Meine Frage bezieht sich einzig darauf, ob jemand weiß wie das Verfahren weiter abläuft.

Auf die Frage selbst werd ich jetzt hier nicht eingehen. Frühestens nach Klärung der Sache.
Ich gehör im Übrigen nicht unbedingt zur Klagefraktion und werd in der Regel auch sagen mach’s nochmal und gut. Wenn ich aber tatsächlich schon die Fragestellung sehr bescheiden finde und die Antwortinterpretation auch darf man durchaus auch mal einen Prüfer hinterfragen. Ich behaupte auch, dass wenn man meinem Bekannten die Entscheidung schlüssig erklärt wird er es vermutlich einsehen. So wie es jetzt geschehen ist sieht er es aus meiner Sicht nach mit Recht nicht ein.
 
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Schon 10 Stunden - und noch keine Antwort?
Eigentlich habe ich zunächst auf die Frage gewartet: Jagdschule oder Jägerschaft?
Ist doch völlig egal, die Prüfungskommision hat ihn durchfallen lassen…

„Es war eine einzelne Frage, der komplette Rest war in Ordnung.
Im Prinzip hat der Prüfer in seine Anwort eine Straftat interpretiert.“

Was soll das sein!?
-Sie erwischen einen Wildere auf frischer Tat, was machen sie!? Antwort: ich erschieße ihn!?-

Ich würde sagen, die Antwort war einfach nur tünnes und die Prüfung stand sowieso schon auf der Kippe…
 
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Die Antworten werden Dokumentiert. Und viele Prüflinge sind nicht Imstande die Fragen und ihre Antworten noch zu rekapitulieren.
Der Einspruch landet bei der Prüfungsstelle, der liegt die Dokumentation vor und Anhand dessen wird Entschieden ob der Einspruch berechtigt oder unberechtigt ist.

War es Fach 2/4 oder 5 ? weil in denen ist die Gefahr gegeben einen Straftatbestand zu produzieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Oh je. Meine Kollegen Prüfer berichten von zunehmender Frustration in diesem Geschäft. Die Jagdscheinaspiranten verlegen sich aufs Prozessieren anstatt aufs Lernen. Wenn einer durch die Prüfung fällt, weil er zu wenig kann, wird der Anwalt in die Spur geschickt......
Die werden halt alle eine Rechtsschutzversicherung haben, somit kann sich jeder ein Prozess leisten.
 
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Uns hat man beim Kurs eingetrichtert, dass es eine Hand voll Fragen gibt, welche
ein absolutes Ausschlusskriterium sind. Es wird maximal einmal nachgefragt ob
man sicher ist und dann war es das für diese Runde.
Wenn er dann noch von einer speziellen eher unbeliebten Jagdschule kommt, dann
sind die Prüfer sehr voreingenommen und geben definitiv keine Hilfestellung. Das habe
ich in Stuttgart live erlebt mit etwas über 40% Durchfallern im Kurs.
 
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Sorry, ich verstehe das Problem immer noch nicht…

„Seine Antwort war sicherlich nicht optimal, eine Straftat reinzuinterpretieren war aber auch nicht ideal…“

Was soll der Prüfling denn für eine Straftat begangen haben, dass der Prüfer sagt… die Prüfung ist beendet, durchgefallen und sie bekommen Post…!? Wie kann der Prüfer denn eine Straftat hineininterpretieren?! Dafür ist ein Gericht zuständig. Der Prüfling hat einfach die Frage falsch beantwortet und ist durchgefallen, dass es nur an dieser einen Frage liegt, ist meistens nie der Fall.
 
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Bevor hier gerätselt und gemutmasst wird, könntest Du nicht einfach die Frage und gegebene Antwort hier rein stellen? Dann könnte sich jeder ein Bild machen, worum es überhaupt geht.
Dass er zu einer Buche Eiche sagte oder einen Palmwedel zu den bruchgerechten Baumarten zählte wird es wohl nicht gewesen sein.
 

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