Die Türken machen es uns vor!

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Jaegerzwo

Guest
Es ist kaum zu glauben aber wahr!

Ein Türkischer Metzger in Hessen hat eine Verfassungsklage angestrengt und gewonnen. Er darf jetzt seinen Schlachtieren den Hals ohne Betäubung abschneiden!
Ist das nicht ein Schlag ins Gesicht der Jäger angesichts des drohenden Verbotes, der Arbeit hinter der lebenden Ente, oder der Fallenjagd??
Uns wird die Novellierung des Waffengesetztes treffen, ebenso die des Bundesjagdgesetzes und des Naturschutzgesetzes!

gruss
Jaegerzwo
Stimmt es wirklich, daß wir den Hintern nicht GENUG hochbekommen um ENDLICH mal auf die Barikaden zu gehen?

PS. Ich hoffe ich habe das mit der URL richtig gemacht!?
http://www.sz-newsline.de/zgs/GVJ4QQVR_1.php3
 
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Also sollten wir eine Religionsgemeinschaft werden. "Die Gläubigen des Hubertus"?

Aber ernsthaft: Ich denke, in Zeiten von pc bekommst Du einfach relativ viel Zugeständnisse, wenn Du Dich auf Religion oder Kultur berufen kannst. So erhälst Du - wenn ich richtig informiert bin - als Angehöriger mosaischen Glaubens auch relativ einfach einen Waffenschein.

Mit pc Gruß

Sven
 
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Ich glaube das wir in Zukunft viel stärker in dem Mittelpunkt rücken sollten, daß wir eine abslute Minderheit sind und deshalb in allen Lebensbereichen einen umfassenden Schutz bedürfen.
 
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Jaegerzwo

Guest
ja ihr habt ja alle Recht! Aber ist es nicht ein Witz.
ich glaube ich ziehe in die Türkei und gründe einen neuen Jagdverein. Ob die auch so die Türken mir gegenüber auch so tolerant sind?

Nein ernsthaft! Ich glaube daß jetzt gerade Basisarbeit von jedem einzelnen Jäger gefordert ist. Hast Du schon deinen Abgeordneten angeschrieben? Wenn nicht tue es eh es zu spät ist.

An Sven: Ich wollte damit nur den Vergleich anstellen, daß ein "paar" Türken (nicht böse gemeint!) ein solches Bundesgerichtsurteil auf so einem sensiblen Feld erreichen können, und wir (4,4 Mil. legale Waffenbesitzer) können uns noch nicht mal untereinander einigen?

gruss
jaegerzwo
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jaegerzwo:
An Sven: Ich wollte damit nur den Vergleich anstellen, daß ein "paar" Türken (nicht böse gemeint!) ein solches Bundesgerichtsurteil auf so einem sensiblen Feld erreichen können, und wir (4,4 Mil. legale Waffenbesitzer) können uns noch nicht mal untereinander einigen?<HR></BLOCKQUOTE>Hatte ich auch nicht anders verstanden. Übrigens ging es - meiner Meinung nach - nicht um eine Staats- sondern um eine Religionszugehörigkeit.

Mit richtigverstandenem Gruß

Sven
 
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Also, ich find's gut,

dass die extremen Tierschützer mal wieder einen auf's Dach bekommen haben. Das koschere Essen für Mohammedaner und Juden ist ja wohl wichtiger, als die Bedenken von ein paar Leuten, die sowieso gegen den Verzehr von Fleisch sind, oder?

Besonders bemerkenswert finde ich die Begründung, dass den Anhängern dieser Glaubensrichtungen eben auch der Verzehr von Fleisch ermöglicht werden müsse.

Im Übrigen: wer schon mal zugesehen hat, wenn ein erfahrener Schächter ein Tier tötet, der verbindet das nicht mit Grausamkeit und Leiden. Das geht blitzschnell und ist für das Tier i.d.R. mit weniger Stress verbunden, als die tägliche Praxis in den EU-Normschlachthöfen. Mit denen argumentiere ich immer, wenn ich als Jäger auf das Töten von Tieren angesprochen werde, da bekommt man immer Recht.

WeiHei,

Jürgen
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mbogo:
Also, ich find's gut,

dass die extremen Tierschützer mal wieder einen auf's Dach bekommen haben. Das koschere Essen für Mohammedaner und Juden ist ja wohl wichtiger, als die Bedenken von ein paar Leuten, die sowieso gegen den Verzehr von Fleisch sind, oder?

Besonders bemerkenswert finde ich die Begründung, dass den Anhängern dieser Glaubensrichtungen eben auch der Verzehr von Fleisch ermöglicht werden müsse.

Im Übrigen: wer schon mal zugesehen hat, wenn ein erfahrener Schächter ein Tier tötet, der verbindet das nicht mit Grausamkeit und Leiden. Das geht blitzschnell und ist für das Tier i.d.R. mit weniger Stress verbunden, als die tägliche Praxis in den EU-Normschlachthöfen. Mit denen argumentiere ich immer, wenn ich als Jäger auf das Töten von Tieren angesprochen werde, da bekommt man immer Recht.

WeiHei,

Jürgen
<HR></BLOCKQUOTE>

Genau Mbogo!
So argumentiere ich auch immer, denn anchdem ich schon 3 Schlachthöfe besucht habe(komplett) kann ich das Leid auch sehr plastisch
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darstellen...
 
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Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom gestrigen Tag hat das Urteil in einem Leitartikel auf S.1 unter dem Titel "Desintegration" quasi in der Luft zerrissen:

1. Politisch: Wie kann ich ein Urteil als "Zeichen der Integration" betrachten, in dem die integrierende Gesellschaft kritiklos einfach einen Grundsatz des Tierschutzes aufgibt, den sie jahrzehntelang - und wohl immer noch - als zivilisatorischen Fortschrit betrachtet. Hier wird nicht integriert, sondern desintegriert, einer Subkultur und Zeiklassengesellschaft mit unterschiedlichen Rechtsvoraussetzungen Vorschub geleistet.

2. Rechtlich: Das BVerfG operiert in den Urteilsgründen recht leichtfertig oder, wie die FAZ einleitend schreibt: "Das BVerfG leistet mit seinem Urteil zum Schächten warmblütiger Tiere einer in ihrer Wirkung unabsehbaren Verwirrung Vorschub". So wird ohne Zwang und nähere Begründung und ohne Begriffsausfüllung (!) der "schwerwiegende" (FAZ) Terminus des "De-facto-Deutschen" (wie die FAZ betont: im Urteil ohne Anführungszeichen) in die Rechtssprache eingeführt. Der Begriff der "Religionsgemeinschaft" wird (Sprengpulver im Hinblick auf die Religionsfreiheit des Art. 4 GG) für kleinste Bevölkerungsgruppen für anwendbar erklärt (Bin gespannt, wie sich daß in kommenden Sektierer-Entscheidungen auswirken wird.) Und zu Guter letzt (leider ist dann doch noch mehr enthalten) wird bezüglich der Berufsfreiheit das eigenständig (sic. !) (schützenswerte) Berufsbild des "muslimischen Metzgers" anerkannt.

Das Urteil ist nicht nur wegen seines Ergebnisses, sondern vor allem im Hinblick auf seine rechtliche Begründung, eine - gelinde gesagt - (aus beruflichen Gründen: Selbstzensur). Es steht in direkter Nachfolge von Kruzifix-, Soldaten-sind-Mörder- und Homosexuellenurteilen, nämlich der Aufgabe jeglicher Reste einer deutschen (oder zumindest abendländischen) eigenständigen Wertkultur.

Interessanterweise wird an der moderaten Reaktion der meisten Tierschützer auf die Entscheidung auch deren gleichgerichtete Stoßrichtung offenbar: Nicht das Tier als Mitgeschöpf steht im Vordergrund ihrer Interessen (dieses dient vielmehr als Feigenblatt), sondern das Ziel der - oftmals geifernden Angriffe - ist die Jägerschaft und konservative Landbevölkerung, die den vielfach degenerierten Zivilisationsgeschädigten einen Spiegel vorhält, in den sie nicht mehr zu schauen vermögen.

Wir Jäger sollten uns vor diesem Hintergrund bewußt sein, daß wir nicht nur Vertreter eines seit Menschengedenken tradierten Handwerkes sind, sondern in Zeiten fortschreitender Urbanisierung und Naturentfremdung auch Repräsentanten einer vom Zeitgeist unbehelligten Geistes- und Kulturwerthaltung.

[ 17. Januar 2002: Beitrag editiert von: Reineke ]
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sven Helmes:
So erhältst Du - wenn ich richtig informiert bin - als Angehöriger mosaischen Glaubens auch relativ einfach einen Waffenschein.<HR></BLOCKQUOTE>

Nein, Jude/Jüdin zu sein, reicht heute nicht mehr. Nicht nur die Zahl ist seit dem 1980er Jahren enorm stark angestiegen (an sich eine gute Sache, aber das ist hier off-topic), sondern die Waffenscheinkriterien sind auch strenger geworden.
David Schiller hat in Visier darüber geklagt, daß selbst die persönliche Bedrohtsein eines eher exponierten jüdischen Bürgers nicht ausreichte. Außer mensch heißt natürlich Spiegel, Nachama oder Knobloch... für Spitzenfunktionäre gibt's überall Ausnahmen :).

Carcano
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reineke:
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom gestrigen Tag hat das Urteil in einem Leitartikel auf S.1 unter dem Titel "Desintegration" quasi in der Luft zerrissen<HR></BLOCKQUOTE>

Tja. *Lächel* Dann lies mal dieselbe FAZ vom 16.01.2002, Seite 41, für einen wesentlich abwogeneren und sachlicheren Artikel (der ein klein wenig länger ist).

Die Begründung der Entscheidung ist übrigens gut. Ich empfehle auch interessierten Nichtjuristen, sie im WWW auf der Website des Bundesverfassungsgerichts im Volltext nachzulesen, sie ist schon online.

Ach ja: das BVerfG hat sich unter anderem zur Begründung gerade auch auf die anerkanntermaßen zulässige Tötung ohne Betäubung auf der Jagd bezogen. Eher ein Gewinn für Jäger.

Gruß und WH,
Carcano
 
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Hallo Caracano,

die Antwort auf Deinen inhaltschweren und argumentationsreichen Thread ist "in der Mache." Die Vielzahl der von dir vorgetragenen Gründe und sachlichen Aspekte zur Fundierung Deiner Ansicht: "Die Begründung ist gut" fordern aber ihre Zeit ...
icon_cool.gif
... im Ernst, habe bis Abend zu tun ... vielleicht schreibst Du bist dahin mal was zur Sache (Nachschieben von Gründen).

Ääh, und vielleicht solltest Du bist dahin mal den Vergleich zwischen Schächten und Jagd (Textziffern 47, 48 im Urteil), den Du als Gewinn für uns Jäger betrachtest, genau durchlesen und vielleicht auch hier kurze Erläuterung, wie Du zu diesem bemerkenswerten Schluß gelangst!

@ Nichtjuristen: Die obige, gerade für Jäger interessante Passage ist für Alle lesenswert (Lindy´s Link). Die Preisfrage lautet: Wo liegt hier die Gemeinsamkeit? Wo ist der "sachliche" (Textziffer 48) Grund und die "Unvermeidbarkeit" der Schmerzen beim Schächten?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jaegerzwo:

Wir Jäger haben dafür 1 Jahr fleißig gelernt und dann auch noch eine, nicht leichte, Prüfung gemacht! ... Wie Reineke schon zitiert hat, ist das Berufsbild des Muslimischen Metzgers anerkannt, die Frage sei doch gestattet, warum wird der Jäger nicht anerkannt??
<HR></BLOCKQUOTE>

????

Es gibt den staatlich anerkannten Beruf des Jägers - dann aber mit einer Ausbildungszeit von mehr als einem Jahr, die (heute auch nicht mehr zwingend) zur Erlangung des Jagdscheins erforderlich ist - mit "Gesellen-" sowie "Meisterprüfung".

[ 17. Januar 2002: Beitrag editiert von: FritzL ]
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reineke:
Hallo Carcano,
(...)
vielleicht solltest Du bis dahin mal den Vergleich zwischen Schächten und Jagd (Textziffern 47, 48 im Urteil), den Du als Gewinn für uns Jäger betrachtest, genau durchlesen und vielleicht auch hier kurze Erläuterung, wie Du zu diesem bemerkenswerten Schluß gelangst!
<HR></BLOCKQUOTE>

Zitat aus dem Judikat:
"Darüber hinaus erlaubt § 4 Abs. 1 Satz 1 TierSchG generell das Töten von Wirbeltieren ohne Betäubung, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist und Schmerzen vermieden werden können. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, darf die Tötung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG vorgenommen werden, wenn dabei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.

Gerade die zuletzt genannten Ausnahmen zeigen, dass der Gesetzgeber dort, wo sachliche Gesichtspunkte oder auch Gründe des Herkommens und der gesellschaftlichen Akzeptanz Ausnahmen vom Betäubungszwang nahe legen, Durchbrechungen des Betäubungsgebots als mit den Zielen eines ethischen Tierschutzes vereinbar angesehen hat."


Das Zitat spricht ja für sich selbst. Das betäubungslose Töten von Tieren auf der Jagd wird nach wie vor als legitimer Grund des Herkommens und der gesellschaftlichen Akzeptanz vom BVerfG respektiert und akzeptiert, wiewohl es keinesweg sachlich zwingend ist (Distanzinjektionswaffen einerseits, Fangmöglichkeit - z.B. Saufänge, so beliebt zur Wildfleischgewinnung in der ex-DDR - andererseits).

Gruß,
Carcano
 

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