Die Entwaffnung geht weiter...

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http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/61-1-17.pdf?__blob
Die Knaller stehen auf Seite 10 und 11. Die Änderungen betreffen die Anlage 1 und 2 des Waffengesetzes. Faktisch wären damit alle HA, die wie Kriegswaffen aussehen bzw. von irgendjemand dafür gehalten werden können, verbotene Gegenstände.
In spätestens fünf Jahren dürfen auch Jäger ihre waffen verschrotten - DDR 2.0 :-(
Und die Verbände schlafen den Schlaf des Gerechten:16:



 
A

anonym

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Hallo Nemrod,

wenn ich die Begründung zu Dreifachbuchstabe aaa auf Seite 11 lese, dann sind damit Waffen gemeint, die ehemals tatsächlich Kriegswaffen waren, aber lediglich auf Halbautomat umgebaut wurden und damit die Kriegswaffeneigenschaft verloren haben.
Nicht wie etwas das MR308 etc. was ja nie ein Vollautomat war, weil schon immer als zivile Variante als Halbautomat gebaut.

WMH

PS: okay, aa überlesen, damit wäre wohl auch das MR308 erfasst!?

Wer entscheidet denn dann, ob ihrer äußeren Form nach im Gesamterschei-nungsbild den Anschein von Kriegswaffen hervorrufen ...

Ist dass, dann schon eine "Anscheinkriegswaffe"!?

2009615-remington-r15_fs.jpg


 
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Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Eine Enteignung!
"...diese Waffe unbrauchbar
macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behördeoder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt."

Heisst also, das der Markt nach inkrafttreten dieses Dünnsinns zusammenbricht und man darauf warten kann, seinen AR oder G3 Klon zu verschrotten oder brav bei den Behörden umsonst abgeben "darf". Weder wird eine Sondergenehmigung gem §40 ausgestellt noch gibt es genügend "Berechtigte".






 
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Hallo Nemrod,

wenn ich die Begründung zu Dreifachbuchstabe aaa auf Seite 11 lese, dann sind damit Waffen gemeint, die ehemals tatsächlich Kriegswaffen waren, aber lediglich auf Halbautomat umgebaut wurden und damit die Kriegswaffeneigenschaft verloren haben.
Nicht wie etwas das MR308 etc. was ja nie ein Vollautomat war, weil schon immer als zivile Variante als Halbautomat gebaut.

WMH

PS: okay, aa überlesen, damit wäre wohl auch das MR308 erfasst!?

Wer entscheidet denn dann, ob ihrer äußeren Form nach im Gesamterschei-nungsbild den Anschein von Kriegswaffen hervorrufen ...

Ist dass, dann schon eine "Anscheinkriegswaffe"!?

Anhang anzeigen 44054


...so schauts wohl aus - und sobald das Gesetz dann in Kraft tritt, dürfte eine Menge Besitzer solcher Teile ihre Waffen abgeben - und NEIN das ist KEINE Enteignung....sieht nur so aus. Und für alle diejenigen, die sagen interessiert mich nicht, weil solche Waffen hab und brauch ich nicht....es ist nur eine weitere Salamischeibe. Auch im Waffenschrank des traditionsbewußten Jägers ( sarkastisch gemeint:cheers:) stehen noch genug Gegenstände ( Waffen sind ja pöse), die dann demnächst von gewissen Politikern und anderen Obrigkeiten gesetzlich auf die Agenda kommen. Aber dann bleiben zum Schluß wenigstens die Tresore zur Aufbewahrung von Briefmarkenalben und dem Silberbesteck:sad:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

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Hallo Nemrod,

wenn ich die Begründung zu Dreifachbuchstabe aaa auf Seite 11 lese, dann sind damit Waffen gemeint, die ehemals tatsächlich Kriegswaffen waren, aber lediglich auf Halbautomat umgebaut wurden und damit die Kriegswaffeneigenschaft verloren haben.
Nicht wie etwas das MR308 etc. was ja nie ein Vollautomat war, weil schon immer als zivile Variante als Halbautomat gebaut.

WMH

PS: okay, aa überlesen, damit wäre wohl auch das MR308 erfasst!?

Wer entscheidet denn dann, ob ihrer äußeren Form nach im Gesamterschei-nungsbild den Anschein von Kriegswaffen hervorrufen ...

Ist dass, dann schon eine "Anscheinkriegswaffe"!?

Anhang anzeigen 44054



ALLES, was man als Halbautomat verbieten will. Ein M1 Garand ist auch eine Kriegswaffe. Strategisches Ziel ist es, alle halbautomatischen Langwaffen, die das Potential haben, als Aufstandswaffe eingesetzt zu werden, zu verbieten.
 
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... so wirds sein - was Recht, Gesetz und Freiheit ist definiert die Obrigkeit:evil:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Seite 15:

"Nach § 6 Absatz 2 und 3 WaffG sowie § 4 AWaffV sind qualifizierte Kontrollen, bei denen auch ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige und körperliche Eignung vorzulegen ist, lediglich bei Bedenken seitens der Behörde sowie bei Antragstellern unter 25 Jahren erforderlich. Danach oder für die Behörden unerkannt eintretende Umstände, die eine geistige Eignung ausschließen und zur Unzuverlässigkeit des betreffendenführen würden, stellen aber eine erhebliche Gefahr dar, die durch regelmäßige, anlasslose und qualifizierte Kontrollen verringert werden kann. "

Wilkommen bei der REGELMÄSSIGEN, ANNLASSLOSEN MPU für ALLE !!!


 

tar

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Die Knaller stehen auf Seite 10 und 11. Die Änderungen betreffen die Anlage 1 und 2 des Waffengesetzes. Faktisch wären damit alle HA, die wie Kriegswaffen aussehen bzw. von irgendjemand dafür gehalten werden können, verbotene Gegenstände.
In spätestens fünf Jahren dürfen auch Jäger ihre waffen verschrotten - DDR 2.0 :-(
Und die Verbände schlafen den Schlaf des Gerechten:16:




Es gibt keine Delikrelevant dieser zivilen Waffen - das ist als ob Herr Mäurer sagt ich mag keine Neger, deshalb müssen alle Neger nach der Gesetzesänderung Deutschland verlassen (außer vielleicht Roberto Blanco)!
Diskriminierung hoch 10 :thumbdown::thumbdown::thumbdown:
 
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...Deliktrelevanz:lol:...was interessiert den Meurer und seine Konsorten sowas...die wollen die Waffen weg haben und basta:evil:...und alles Schreiben, Emailen und Reden ist für die Katz - vieleicht sollten jetzt alle Waffenbesitzer sich mal in ein Boot setzen und Widerstand leisten. Natürlich nicht mit Barrikaden und so...nee nur durch Enthaltsamkeit. Die Mitarbeit in Feuerwehr, Rotem Kreuz und allen anderen Ehrenämtern - alles niederlegen und auch begründen warum - ein Staat, der mich enteignet und mir von Grund auf mißtraut ...kann mich ...da, wo es dunkel ist - comprende:twisted:

Das es einer Gestalt, wie dem Bremer Innensenator nicht um Deliktrelevanz geht, sieht man schon an dessen Handeln gegen gewisse kriminelle Clans in Bremen.....
 
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Ich würde das aber dann für alle Bundesbürger einführen. In regelmäßigen Abständen. Dann wird auch keiner mehr schlechter gestellt.
MPU für alle. Alle fünf Jahre. Dann wirds auch leerer auf unseren Straßen....

Aber Spaß beiseite, wie meinten meine Verbandsobern, alles im Grünen Bereich.... und beim DSB will man eh alle "falschen" Schützen aussortieren.....

Nur bekloppte.......:no:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Vollig egal ob es logisch, argumentativ richtig oder deliktrelevant ist.

Es geht darum den Willen durchzusetzen, nicht um eine konsensorientierte Lösung. Die Macher dieses Gesetzes interessiert es einen feuchten Staub, ob es verfassungskonform, rechtsstatlich bedenklich oder gar gegen das GG verstösst.
 
A

anonym

Guest
Aber Spaß beiseite, wie meinten meine Verbandsobern, alles im Grünen Bereich.... und beim DSB will man eh alle "falschen" Schützen aussortieren.....


Ja das waren noch Zeiten als man noch zur Waffen Elite zählte wenn man eine 32 WC als großkaliber bekommen könnte vom dsb.

Aber jetzt, alle softair camo Hippies haben einen Jagdschein gemacht und dürfen sich die kurzen ar Clone kaufen.

Das wird sich jetzt aber wieder aendern. Wie damals 1972.

Genauso etwas mußte ich mir schon vor 10 Jahren anhören

Idotismus ist wohl doch nicht nur rezidiv vererbar.
 
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Ach was, die wollen doch nur unser Bestes:

Aufgrund der systematischen und unwiderruflichen Absenkung des Intelligenzpotentials in Deutschland besteht bei zuviel solcher "Waffen im Land" eben die Gefahr, dass die dann hier Lebenden sich damit aus Versehen oder gar mit Absicht wehtun.

Die 50er und 60er-Jahre sind vorbei, da ging da ja vielleicht alles noch. Aber das waren schliesslich auch ganz dunkle Zeiten, wie ja jedes Kind weiss.

Übrigens ist heute der "Tag der Frau". Wollte ich nur so mal festhalten. Also, feiert noch jemand mit?
 

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