Deutscher Jäger muss bluten

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Interessant, einen "Waffentragschein" hat der Herr?

Auch wenn das vielleicht in der Schweiz nicht so absurd eingeschränkt ist wie in Deutschland und man einfacher an die Erlaubnis zum Führen einer Waffe ausserhalb der Jagd bekommen könnte, so gehe ich irgendwie davon aus, dass das kein Normalsterblicher war.
 
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250,00 CHF für 1 Stück Rehwild? Da kann man an Export denken. Wer weiss wie es geht?
 
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200 - 250.- pro Reh kommt schon etwa hin.
Für Wildfleisch gilt nach wie vor keine Obergrenze, somit kann dies ohne Zollabgaben eingeführt werden.
 
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21 Jun 2013
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Zu jagdlichen Fehlern stehen und unmittelbar bezahlen, hat schon manche Situation geklärt.

Sind immer die Unbelehrbaren, die es anschließend teuer zu stehen kommt! Habe ich kein Mitleid!
 
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Tja der Kamerad dachte halt das die Eidgenossen auch so lasch reagieren wie seine Stammesbrüder in der BRD. Aber weit gefehlt die sind in der Schweiz härter wie Chuck Norris.

Soviel Dreck wie der am Stecken hat .......... :thumbup:hats den richtigen erwischt.
 
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Ich jage auch gelegentlich in der Schweiz (Kt. Zug).
Als Gast informiere ich mich aber vorher über Gesetze und Vorschriften und halte diese dann auch ein. Alles Andere lässt eine gewisse Arroganz vermuten.

Gruß Wäller
 
A

anonym

Guest
Wenn man den Zeitungsartikel ganz gelesen hat, liegt dann nicht der Schluss nahe: Das war kein einmaliges "Versehen". Der Mann scheint professionell zu betrügen. ?
 
A

anonym

Guest
..., so gehe ich irgendwie davon aus, dass das kein Normalsterblicher war.

"...der Jäger mit dem klingenden Namen einer deutschen Waffenschmiede..."

... hat offensichtlich ein Verständnisproblem hinsichtlich bestehender Rechtsnormen.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Als Gewohnheitsganove (lt. Artikel) ist der bisher doch ganz gut davongekommen.

Vielleicht ist es an der Zeit, dass dem Herrn mal eine Sieblufttherapie verschrieben wird.
 
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Irgendwo muss der das doch gelernt haben?, wenn der schon länger in CH ist! :what:

Fragen über Fragen :twisted:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Recht so. In der Schweiz bleibt nix unbemerkt (eigene Erfahrung). Dafür sind viele Behörden geneigt einen Kompromiss zu finden, wenn man sein Fehlverhalten zugibt und Einsicht zeigt. Aber dann noch einen auf dicke Hose machen und das Gericht anlügen ist so ziemlich das dümmste was man machen kann. Im Kanton Bern sind die Strafen für Fehlabschüsse übrigens recht happig. Ein Wanderfalke z.B. kostet 10.000 Franken...
 
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Recht so. In der Schweiz bleibt nix unbemerkt (eigene Erfahrung)....

ja, vor allem in ländlichen Gebieten kannst du nichts verbergen. Wollte auch mit meiner Partnerin was (positives) vor den "Schwiegereltern" geheim halten -> Denkste. 4 Tage später wussten die es ausführlich:evil:
 
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Recht so. In der Schweiz bleibt nix unbemerkt (eigene Erfahrung). Dafür sind viele Behörden geneigt einen Kompromiss zu finden, wenn man sein Fehlverhalten zugibt und Einsicht zeigt. Aber dann noch einen auf dicke Hose machen und das Gericht anlügen ist so ziemlich das dümmste was man machen kann. Im Kanton Bern sind die Strafen für Fehlabschüsse übrigens recht happig. Ein Wanderfalke z.B. kostet 10.000 Franken...

Frevler oder Wilderer können wir auch nicht gebrauchen. In der Regel kann man nichts verheimlichen, die Wildhut oder andere Jäger beobachten genau.
Es gibt klare Spielregeln und wenn man einen Fehler begeht, sollte man dazu stehen und wahrheitsgetreu Berichten.
Die Wildhüter und Behörden handeln hier wirklich sehr entgegenkommend, solange man zu seinen Verhalten steht.
Auszug aus dem Jagdgesetz 2014/2015 Kanton Schwyz. Preise für jagdbares Wild (nur bei mutwilligem Abschuss erfolgt eine Strafanzeige)
Für geschütztes Wild und Wild, dass ausserhalb der Jagdzeit erlegt wird, trifft dies natürlich nicht zu.

irrtum.jpg
 
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