Deutscher Ausländerjagdschein beantragen

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Es wurde schon viel über den Deutschen Ausländerjagdschein geschrieben, nur weiss ich nach langem lesen immer noch nicht, wo ich diesen überhabt beantragen muss.:no::sad:

Habe meine Prüfung in einem anerkannten Kanton abgelegt die gleichwertig mit der Deutschen Prüfung ist.

Nun hätte ich wirklich gerne mal gewusst bei welcher Behörde, in welchem Bundesland oder wo auch immer ich dein Schein beantragen kann?

Evtl. ist ja jemand hier der sich damit bisschen auskennt, würde mich sehr über ein paar Antworten freuen.
 
A

anonym

Guest
Es wurde schon viel über den Deutschen Ausländerjagdschein geschrieben, nur weiss ich nach langem lesen immer noch nicht, wo ich diesen überhabt beantragen muss.:no::sad:

Nirgends. Weil es den nicht gibt. Allein schon die Wortzusammensetzung ist paradox, von rechtl. Hinderungsgründen ganz zu schweigen. Entweder wirste Schweizer, oder du machst die deutsche Jägerprüfung.

Ich werde nicht begründen, warum das so ist, auch das wurde oft genug diskutiert in der Vergangenheit, außerdem sind rechtliche Erläuterungen hier weitgehend Perlen vor die Säue geworfen, letztlich für die Katz.
 
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Der Ausländerjagdschein berechtigt Ausländer zur Jagdausübung in der Bundesrepublik Deutschland.
Er kann als Tages-Ausländerjagdschein und Jahres-Ausländerjagdschein ausgestellt werden.
Bei der Beantragung eines deutschen Ausländer-Tagesjagdscheins sind

  • Nachweise über die Identität und die Qualifikation bzw. Befugnisse der betreffenden Person (Reisepass bzw. Personalausweis und gültige jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse oder vergleichbare Dokumente des Heimatlandes),
  • die deutsche Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z.B. öffentlich bestellte Übersetzer),
  • ggf. bereits ausgestellte deutsche Tages- oder Jahresjagscheine und
  • der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes
 
A

anonym

Guest
Wo haste denn deine Weisheiten her? Aus dem Netz kopiert? War denn überhaupt nach der Intention nach einem TAGESjagdschein gefragt? :no:

Ach so, bitte mal rechtlich darlegen, wieso und WO ein Deutscher einen AUSLÄNDERjagdschein bekommen kann, das würde mich persönlich sehr interessieren.
 

JMB

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Den Thread kennst Du?:
http://forum.wildundhund.de/showthread.php?92138-Erste-Auslandsjagd-Erfahrungen-gesucht

Üblicherweise wird der Ausländerjagdschein bei der für das Revier zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt.
Das hat rein praktische Gründe: DU bist ohnehin in der Nähe.
Du musst natürlich zu Öffnungszeiten der Behörde anreisen, also nicht zu knapp kalkulieren - ein Stau und Du hast evtl. verloren.

Wie im anderen Thread geschrieben rufst Du am Besten direkt bei der UJB an und fragst den Sachbearbeiter.


WaiCHei odr ;-)
 
A

anonym

Guest
Es wurde schon viel über den Deutschen Ausländerjagdschein geschrieben, nur weiss ich nach langem lesen immer noch nicht, wo ich diesen überhabt beantragen muss.:no::sad:

Habe meine Prüfung in einem anerkannten Kanton abgelegt die gleichwertig mit der Deutschen Prüfung ist.

Nun hätte ich wirklich gerne mal gewusst bei welcher Behörde, in welchem Bundesland oder wo auch immer ich dein Schein beantragen kann?

Evtl. ist ja jemand hier der sich damit bisschen auskennt, würde mich sehr über ein paar Antworten freuen.

Man muss hier noch die Staatsangehörigkeit wissen. Ich bin zunächst davon ausgegangen, dass Du die deutsche hast, das hier ist schließlich ein deutsches Forum. Wenn dem aber nicht so ist, dann kannst Du bei Gleichwertigkeit der Prüfung eigentlich überall in Deutschland den Ausländerjagdschein bekommen, wo diese Gleichwertigkeit der Prüfung (Dreistufigkeit) festgelegt wurde. Es empfiehlt sich dann z.B. in BW bei der Behörde den Antrag zu stellen, in deren Bereich Du auch zu jagen beabsichtigst. Die müssen sich dann im Idealfall für zuständig erklären und von der Gleichwertigkeit wissen, weil sie direkt in der Nachbarschaft sind und sicher daher schon vielen SCHWEIZERN den deutschen AuslJahresjagdschein ausgestellt haben. Wenn Du deutsche Jäger kennst, dann kannst Du die ja nach der nächsten zuständigen Verwaltung fragen.

Wenn Du allerdings Deutscher bist, gilt das von mir eingangs Gesagte.
 
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Alles von vorn..

Ausgangslage:

Meine Nationalität Schweizer, mit Jagdschein in der Schweiz und die Prüfung in einem Kanton der von Deutschland anerkannt wird oder ist.

Ich will einen 3 Jahres Ausländerjagdschein für Deutschland, den ich auch bekommen kann, unter all den Bedingungen wie ( Foto, Ausweiskopie, Haftpflicht für 3 Jahre, Kopie Schweizer Jagdschein )

meine Frage ist nur die eine, Wie und Wo?

hoffe damit dass 9 mal 19 verstanden hat was ich will, da du dich wohl in den Dingen gut auskennst.
 
A

anonym

Guest
Alles von vorn..

Ausgangslage:

Meine Nationalität Schweizer, mit Jagdschein in der Schweiz und die Prüfung in einem Kanton der von Deutschland anerkannt wird oder ist.

Ich will einen 3 Jahres Ausländerjagdschein für Deutschland, den ich auch bekommen kann, unter all den Bedingungen wie ( Foto, Ausweiskopie, Haftpflicht für 3 Jahre, Kopie Schweizer Jagdschein )

meine Frage ist nur die eine, Wie und Wo?

hoffe damit dass 9 mal 19 verstanden hat was ich will, da du dich wohl in den Dingen gut auskennst.

Okay, dann wird ein Schuh draus. Dazu habe ich ja in meinem letzten Posting was geschrieben. Am besten zur nächsten Kreisverwaltung auf der deutschen Seite fahren, die werden sich normal für zuständig erklären, notfalls muss man denen halt sagen, dass man in ihrem Beritt jagen möchte. Die werden die üblichen procederes erst mal durchziehen, Registerauszüge etc, wie bei einem Deutschen, dann werden sie den Schein normal ausstellen. Wenn Du deutsche Kontakte z.B. in BW hast, frag die einfach, dann soll einer von denen die ganzen Sachen mit zum Amt nehmen, der jetzt vermutlich ohnehin zwecks eigener Verlängerung hingehen muss, das geht am schnellsten und einfachsten. Hast Du mal einen, kannst Du den im Grunde genommen in ganz Deutschland verlängern lassen oder eben immer wieder bei DER Behörde, die ihn auch ausgestellt hat, das ist AUCH der einfachere Weg. Ich habe seinerzeit in BW erfahren müssen, dass die nichts von der Gleichwertigkeit der zumindest in RLP und im Saarland anerkannten Luxemburger Jagdprüfung wussten, sonst hätt ich Dir auch raten können, dass Du den Schein bei meiner Kreisverwaltung verlängern kannst, was normal ginge, wenn denen die Gleichwertigkeit einer Graubündner Jägerprüfung bekannt ist, vom zuständigen Ministerium so vermittelt wurde. Aber die Schweiz ist weit weg vom Saarland, nicht aber von Baden Württemberg. Da scheint es auch in D nicht ganz einheitlich abzugehen. In BW wird man also sicher davon ausgehen dürfen, dass die Gleichwertigkeit des Graubündner Scheins festgestellt und allen Behörden per Erlaß mitgeteilt wurde. Daher mein Tip, zur nächsten Kreisverwaltung über die Grenze zu stiefeln oder das einen deutschen Jagdfreund machen zu lassen.
 

JMB

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@9x19
Da haste aber grade noch mal so die Kurve gekriegt.

Hast Du eigentlich Bluthochdruck oder sowas?
Manchmal wäre es echt besser, wenn Du noch mal kurz durchatmest bevor Du auf die Palme gehst!

Soo ungewöhnlich isses ja nun nicht, dass hier deutschsprachige Ausländer posten - auch von außerhalb der ehemaligen "Ostmark".
"Graubünden" steht auch unter Ort, lediglich "Deutscher", statt "Deutschen" könnte eine Verleitfährte darstellen, aber beim allgemeinen Verfall der Sprache - auch in den Printmedien - hätte ich das nicht überbewertet.


WaiHei
 

JMB

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Die werden die üblichen procederes erst mal durchziehen, Registerauszüge etc, wie bei einem Deutschen, ...
Muss man den dann selbst beibringen oder wie kommen die bei einem Ausländer da ran?


Ich habe seinerzeit in BW erfahren müssen, dass die nichts von der Gleichwertigkeit der zumindest in RLP und im Saarland anerkannten Luxemburger Jagdprüfung wussten ...
Wer legt denn die Gleichwertigkeit fest?
Kann doch wohl nicht sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
Dass das dann evtl. nicht jeder SB jeder UJB weiß steht auf einem anderen Blatt.


WaiHei
 
A

anonym

Guest
1. Muss man den dann selbst beibringen oder wie kommen die bei einem Ausländer da ran?
2. Wer legt denn die Gleichwertigkeit fest?
3. Kann doch wohl nicht sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
4. Dass das dann evtl. nicht jeder SB jeder UJB weiß steht auf einem anderen Blatt.


WaiHei

1. Auch ein Ausländer kann im BZR oder im staatsanwaltschaftl. Verfahrensregister etc. etc. erfaßt sein. Im übrigen ist ja Niederlassungsfreiheit, er kann ggf. sogar einen Nebenwohnsitz im Inland haben. Daher werden die Registerauszüge wie bei einem Inländer auch bei den Stellen angefordert, wo sie auch sonst angefordert werden. Was sich im Ausland evtl. abgespielt hat, wird spätestens irgendwann über Jagdneider bekannt..............
2. Teilweise die Ministerien, es herrscht ja teils Landesrecht bzw. Landesauftragsverwaltung. In der Praxis werden die einem SB ggf. per Gesetz zukommenden Ermessens- oder Beurteilungsspielräume ja auch in anderen Rechtskreisen teils drastisch durch die Ministerialbürokratie eingeschränkt, so ist das auch hier. Da KANN es leider aus verschiedenen Gründen keine Einheitlichkeit im bundesweiten Verwaltungshandeln geben, die kann man höchstens einklagen, wenn man gegen einen negativen Bescheid schließlich vor Gericht geht und darlegen kann, dass Gleichwertigkeit vorliegt und z.B. auch in BW oder Meck-Vorpomm festgestellt wurde.
3. Doch, wie bei allen anderen Sachen auch. Selbst von Kreis zu Kreis kann es Unterschiede geben (die laut BVerfG in Entscheidungen zu anderen Rechtskreisen aber unbeachtlich sind, um die Verfassungswidrigkeit von Rechtsnormen zu beurteilen. Was natürlich abenteuerlich ist. Wenn exekutives Handeln in nicht nur wenigen Fällen zu rechtswidrigem Handeln und rw. Eingriffen führt, dann muss auch das Gesetz bzw. die Rechtsnorm selber verfassungswidrig sein. Aber das nur am Rande, es hat ja nicht mit dem Thema hier zu tun). Zurück zum Thema: Unterschiedliches Handeln hier im Fall kann aufgrund unterschiedlichen Wissens resultieren. Wer die Anforderungen an die Graubündner Jägerprüfung nicht kennt, kann schwerlich beurteilen, ob die gleichwertig ist. Und da ist noch nicht von vorsätzlich oder fahrlässig rw. handelnden Behörden (hammer noch nie so gemacht, da könnt ja Jeder kommen) die Rede.
4. Das kommt wie gesagt dann noch erschwerend hinzu.
 
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Ist schon so, die Bundesländer sind da völlig verschieden, gibt da so Listen dazu wie diese hier , weiss aber nicht ob diese noch Aktuell ist

http://www.rincke-ruebartsch.de/index.php?id=40

Habe nun mal der Kreisverwaltung in BaWü geschrieben und hoffe dass das ganze nicht zu kompliziert wird.

Vielen Dank für die Bemühungen bis jetzt, evtl. kann mir ja noch sonst jemand weiterhelfen oder ein Tipp geben.
 
A

anonym

Guest
Ist schon so, die Bundesländer sind da völlig verschieden, gibt da so Listen dazu wie diese hier , weiss aber nicht ob diese noch Aktuell ist

http://www.rincke-ruebartsch.de/index.php?id=40

Habe nun mal der Kreisverwaltung in BaWü geschrieben und hoffe dass das ganze nicht zu kompliziert wird.

Vielen Dank für die Bemühungen bis jetzt, evtl. kann mir ja noch sonst jemand weiterhelfen oder ein Tipp geben.

In BW gibt's so viele Kreisverwaltungen wie es Kreise gibt...............DER Kreisverwaltung kannste also nicht geschrieben oder bei DER Kreisverwaltung keinen Antrag gestellt haben. Höchstens bei einer von VIELEN.

Interessanter Link übrigens, ist schon erstaunlich, wie sehr man sich da verschanzt in den Ländern und die Leute aus Luxemburg in BW auch weiter abzulehnen scheint, die dann im Saarland oder sonstwo bis rauf nach NRW erfolgreich Anträge stellen, um später in BW jagen zu können. Ein Irrsinn ist das, alles andere als international gastfreundlich. Eher schwäbisch morbid, vielleicht auch das mit Grund, warum man in BW rotgrüne Gesinnungsf.......n gewählt hat..........unbegreiflich. Wenns Probleme gibt oder man den Antrag positiv entscheidet, kannste Dich ja wieder melden, hier wurde eh alles gesagt, was man erstmal machen kann. Wenn auch noch nicht von Jedem..........
 
A

anonym

Guest
Was mich im Moment etwas ratlos macht , ist , dass Ausländer in Deutschland ohne Probleme einen Jagdschein bekommen als Gastjäger . Aber dauerhaft im Ausland lebende Deutsche ohne Nebenwohnsitz in Deutschland ( sogenannte Auslandsdeutsche ) mit Lebensmittelpunkt im selben Ausland aber nicht .
Und da wird nie nach der Gleichartigkeit von Jagdprüfungen gefragt . Selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen , dass eine Jagdprüfung abgelegt wurde .
Teilweise wurde ein Jagdschein ausgestellt ( MVP , Sachsen , Sachsen - Anhalt und teilweise SH ) .
 
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A

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Aber dauerhaft im Ausland lebende Deutsche ohne Nebenwohnsitz in Deutschland mit Lebensmittelpunkt im selben Ausland aber nicht .
Und da wird nie nach der Gleichartigkeit von Jagdprüfungen gefragt .

Das stimmt erstens so nicht, es gibt auch Länder, die keinen solchen Zores machen, in Anderen ist der Jagdschein nur Formsache, und zweitens ist das nicht unser Problem. Wenn ich in einem solchen Land lebte und nur unter der Voraussetzung einen JS bekäme, dass ich in meinem Heimatland noch einen Wohnsitz hätte, dann würde sich das schnell ändern, oder kannst DU niemanden fragen, ob er Dir Papierasyl gewährt? Wo ist eigentlich in praxi dann das wirkliche Problem..............
 

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