Hallo zusammen.
Ich habe als Jäger und Sportschütze KW von meinem verstorbenen Bruder geerbt. Diese fallen unters Erbenkontigent. Auf der Rückseite der WBK ist der jagdliche Einsatz vom SB untersagt. Ist das rechtens? Wenn nicht, wo steht es das es erlaubt ist?
Es sind GK Kurzwaffen.
Munition stelle ich mir selbst her da ich Wiederladen bin. Munitionserwerb ist ja bei Erbwaffen nicht möglich. Nutze die KWs zur Zeit sportlich, da diesbezüglich keine Einschränkungen auf der Rückseite der WBK eingetragen sind.
(LW wurden mir alle auf Jagdschein eingetragen)
Bundesland ist Niedersachsen.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Gruß Oign
Ich habe als Jäger und Sportschütze KW von meinem verstorbenen Bruder geerbt. Diese fallen unters Erbenkontigent. Auf der Rückseite der WBK ist der jagdliche Einsatz vom SB untersagt. Ist das rechtens? Wenn nicht, wo steht es das es erlaubt ist?
Es sind GK Kurzwaffen.
Munition stelle ich mir selbst her da ich Wiederladen bin. Munitionserwerb ist ja bei Erbwaffen nicht möglich. Nutze die KWs zur Zeit sportlich, da diesbezüglich keine Einschränkungen auf der Rückseite der WBK eingetragen sind.
(LW wurden mir alle auf Jagdschein eingetragen)
Bundesland ist Niedersachsen.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Gruß Oign