Dämpfer in NRW erlaubt

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das ist doch ziemlich klar formuliert:
für die erste Waffe wird das Bedürfnis ohne Darlegung und weitere Bedürfnisprüfung unterstellt, wobei der SD für genau 1 Kaliber - z.B. Kaliber .30 - zugestanden wird (d.h. die Erlaubnis ist vermutlich in dieser weise beschränkt). Es gehen also 30-06 / 308 Win / 300 WinMag etc.

Das lese ich anders.
Man benötigt die Kaliberangabe zum Eintrag des Schallis in die WBK als Nachweis, dass mindestens eine Waffe über ein für Schalenwild zulässiges Kaliber besitzt - sozusagen als Rechtfertigung des Bedürfnisses. Ich kann in dem Text keine Aussage dazu finden, dass nicht auch andere, geeignete Waffen mit anderen (für Schalenwild zulässigen) Kalibern mit diesem einen Schalldämpfer bestückt werden dürfen. Das ist über Gewindeadapter problemlos möglich, solange der "Durchlass" im Schalli ausreichend groß ist.
 
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http:/JEHOVA.net/Schalldaempfer/Bilder/WBK-ohne-Munitionsbezeichnung.JPG

http://JEHOVA.net/Schalldaempfer/Bilder/WBK-ohne-ohne.JPG

Ein Schalldämpfer hat kein Kaliber, sondern nur ein Loch. Daher ist m.E. ein Eintrag wie oben gezeigt, sinnig und ausreichend.




Gibt es eine Aufstellung, in welchen Bundesländern mit Schalldämpfern gejagd werden darf ?

Und Löcher haben Durchmesser ...
MMn. einen der möglichst nah am verwendeten Kaliber liegt um größte Erfolge zu erzielen ;-)

PS mustte es unbedigt der LM Netzplatz sein?
 
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Ich hab eben mal mit der zuständigen Polizei gesprochen. Zwar war der Vorgesetzte heute nicht da, aber laut zuständiger Mitarbeiterin einfach vorbeikommen, WBK mitbringen und dann muss ich nur sagen für welche Büchse ich einen Schalldämpfer möchte. Werde also direkt in einem Gang für meinen 8x57 Rep und .223 Rem SLB beantragen und vor Ort darauf warten können. Nächste Woche ist es dann soweit.

Gott sei Dank sind wir diese Rot-Grüne Landesregierung los, unter denen wäre das niemals möglich gewesen..
 
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Mein Antrag ist schon in der Post.

Ich habe gleich zwei Stück beantragt. Einen für die Kalibergruppe .22/5,6mm mit >1000J/100m als zugelassen für Rehwild und den anderen für die Kalibergruppe .30/7,62mm mit >6,5mm und >2000J/100m als zugelassen für alles andere Schalenwild.

Mal sehen was die Behörde dazu sagt.
Das Gehör wird bei einem Schuss mit der .222Rem auf den Roten oder ein Stück Rehwild genauso geschädigt wie bei einem Schuß mit der .308W auf die Wutz.
Ansonsten lasse ich das durch meinen Rechtsbeistand auf dem Klageweg regeln.
Ich denke aber eher, dass die Damen und Herren auf der Behörde die Angelegenheit ziemlich entspannt sehen.

WH
Frank
 
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Sollte es Beschränkungen geben, kannst du einen Dämpfer Multikaliber (verschiedene innenliegende Adaptereinsätze) kaufen oder entscheide dich für den .30er und nutze diesen auf der .222 mit.
Bei unterschiedlichen Gewinden auch hier die Möglichkeit einen Dämpfer mit Anpassungsmöglichkeit wählen.
Es gibt also auch Lösungen für gewisse Probleme.
 
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Unschön oder bewusst so formuliert: " einen Schalldämpfer für eine Jagdwaffe" - mal sehen was die Behörden bei "Nicht Nachsuchegespannen" und der Beantragung eines zweiten SD draus machen ( wollen ).....

Ich befürchte, dass da Kalkül hinter steckt. Die "Nutzung weiterer Schalldämpfer für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen" wird nur in "begründeten Fällen" anerkannt. Wenn das schon eine Waffe im anderen Kaliber wäre, hätte man sich die Passage gleich ganz gespart.

Damit der für eine .223 Remington erworbene SD nicht auch auf der .22 lfb – sinnvoll – genutzt werden kann, kommt dann auch gleich die Auflage in die WBK, dass dieser "nur in Verbindung mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern verwendet werden darf".

Der Begriff "schalenwildtaugliches Kaliber" ist grundsätzlich problematisch. Wenn man Rehwild als Grenze nimmt, wird nur auf die E100 abgestellt. Erst ab dem "übrigen Schalenwild" wird zusätzlich ein Mindestkaliber gefordert. Jedes "schalenwildtaugliche Kaliber" kann mit einer schwach geladenen Patrone allerdings schalenwildUNtauglich werden, jedoch jagdlich immer noch nützlich und legal bleiben. Streng nach dem Text des Erlasses wäre das eventuell sogar in Bezug auf die Verwendung eines Schalldämpfers abgedeckt, da das Kaliber ja grundsätzlich "schalenwildtauglich" ist.

Warum nicht einfach wie in Bayern?

Gruß Marodeur
(NRWler im bayerischen Exil)
 
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Sollte es Beschränkungen geben, kannst du einen Dämpfer Multikaliber (verschiedene innenliegende Adaptereinsätze) kaufen oder entscheide dich für den .30er und nutze diesen auf der .222 mit.Bei unterschiedlichen Gewinden auch hier die Möglichkeit einen Dämpfer mit Anpassungsmöglichkeit wählen.Es gibt also auch Lösungen für gewisse Probleme.
Rrrrrichtisch.....Leider keine Option!Ich habe die B&T Rotex V im Auge. Da hat sich was mit wechseln.Jedes Werkzeug funktioniert nur optimal beim Einsatz für den vorgesehenen Zweck.Wenn man eine Flüstertüte für die .30er hat, mag 7mm und evt. noch die 6,5er Gruppe funktionieren, letztere wahrscheinlich bereits mit Einschränkungen. Haut aber für die 22er Gruppe nicht mehr hin.Ne M8 Mutter in SW13 mittels eines 14er Gabelschlüssels anzuziehen, mag vielleicht bis zu einem gewissen Punkt klappen, Fest wird die Mutter aber damit nicht.WHFrank
 
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Da kommt es nun darauf an, die Minister mit den praktischen Auswirkungen des Erlasses, d.h. den ggfs. nicht gewollten Einschränkungen zu konfrontieren.
Teddy
Zunächst wäre viel wichtiger, diesen erstmal ausgiebig und vollmundig zu loben.
Das läuft bei uns Menschen genau wie bei der Hundeerziehung.

Anschl. kann man korrigierend eingreifen. ;)
 
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Rrrrrichtisch.....Leider keine Option!Ich habe die B&T Rotex V im Auge. Da hat sich was mit wechseln.Jedes Werkzeug funktioniert nur optimal beim Einsatz für den vorgesehenen Zweck.Wenn man eine Flüstertüte für die .30er hat, mag 7mm und evt. noch die 6,5er Gruppe funktionieren, letztere wahrscheinlich bereits mit Einschränkungen. Haut aber für die 22er Gruppe nicht mehr hin.Ne M8 Mutter in SW13 mittels eines 14er Gabelschlüssels anzuziehen, mag vielleicht bis zu einem gewissen Punkt klappen, Fest wird die Mutter aber damit nicht.WHFrank
Im Sinne des Erlasses und des damit anerkannten Bedürfnisgrundes wird für ausreichend erachtet, dass mit diesem eine Senkung unterhalb der Gesundheitsschädigung (137dB) am Ohr erreicht wird.
Im Zweifelsfalle wäre das dann dahingehend zu begründen.
Mal so als Tipp. Auch wenn i.dR. gerade das schwer zu begründen ist.
 
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Damit der für eine .223 Remington erworbene SD nicht auch auf der .22 lfb – sinnvoll – genutzt werden kann,
Es geht sogar soweit, dass er für 22lfB garnicht notwendig ist, da dort der gesundheitsschädliche Pegel nicht erreicht wird.
Dämpfen tut er aber auch die 22 lfB. Ich meine sogar ohne Einschränkungen. Selbst ein .30er funktioniert hinreichend gut.

Die Begründung des Bedürfnisses liegt im Gesundheitsschutz. Es geht nicht um eine möglichst leise Jagdausübung.
Das ist sogar explizit nicht gewünscht.
 
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Rrrrrichtisch.....Leider keine Option!Ich habe die B&T Rotex V im Auge.
Der rotex stellt diesbezgl. eigentlich kein Problem, da er mittels Schnellverschluss sehr flexibel verwendet werden kann.
Ich persönlich würde mich jagdlich für einen anderen Dämpfer entscheiden. Leichter und mit höherer Dämpfungsleistung.
 

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