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das ist doch ziemlich klar formuliert:
für die erste Waffe wird das Bedürfnis ohne Darlegung und weitere Bedürfnisprüfung unterstellt, wobei der SD für genau 1 Kaliber - z.B. Kaliber .30 - zugestanden wird (d.h. die Erlaubnis ist vermutlich in dieser weise beschränkt). Es gehen also 30-06 / 308 Win / 300 WinMag etc.
Das lese ich anders.
Man benötigt die Kaliberangabe zum Eintrag des Schallis in die WBK als Nachweis, dass mindestens eine Waffe über ein für Schalenwild zulässiges Kaliber besitzt - sozusagen als Rechtfertigung des Bedürfnisses. Ich kann in dem Text keine Aussage dazu finden, dass nicht auch andere, geeignete Waffen mit anderen (für Schalenwild zulässigen) Kalibern mit diesem einen Schalldämpfer bestückt werden dürfen. Das ist über Gewindeadapter problemlos möglich, solange der "Durchlass" im Schalli ausreichend groß ist.