Dämpfer in NRW erlaubt

Registriert
19 Nov 2015
Beiträge
2.349
Unschön oder bewusst so formuliert: " einen Schalldämpfer für eine Jagdwaffe" - mal sehen was die Behörden bei "Nicht Nachsuchegespannen" und der Beantragung eines zweiten SD draus machen ( wollen ).....
 
Registriert
15 Jun 2012
Beiträge
3.201
Wird auch Zeit. Endlich!
Leider hab ich keine Gewinde an den Erbstücken und der Savage. Mittelfristig neue Waffe und neues Kaliber geplant mit SD. Fange heute noch an zu sparen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Na endlich! Wie läuft das jetzt? Kaufen und innerhalb 2 Wochen eintragen?

Leider nicht.
Läuft wie eine Kurzwaffe über Voreintrag.


Klasse das NRW es endlich geschafft hat.
Wir dürfen Schalldämpfer seit 1 Jahr nutzen, und möchte es nicht mehr missen. Soooo angenehm für das Gehör
 
Registriert
10 Jan 2012
Beiträge
7.623
:thumbup:

Mal aus Interesse, da ich in dem Bereich nicht alles außerhalb von meinem Bundesland mitbekomme: Welches Bundesland Stand jetzt, verweigert denn noch immer den SD?

NDS habe ich schon raus gelesen. Wer denn noch?
 

JEF

Registriert
27 Feb 2005
Beiträge
1.603
:thumbup:

Mal aus Interesse, da ich in dem Bereich nicht alles außerhalb von meinem Bundesland mitbekomme: Welches Bundesland Stand jetzt, verweigert denn noch immer den SD?

NDS habe ich schon raus gelesen. Wer denn noch?

Schleswig Holstein (soll aber wohl auch demnächst mal ggf eventuell überdacht werden...)

und ich **** bin von NRW nach SH gezogen :roll:
 
Registriert
15 Mrz 2005
Beiträge
9.600
Unschön oder bewusst so formuliert: " einen Schalldämpfer für eine Jagdwaffe" - mal sehen was die Behörden bei "Nicht Nachsuchegespannen" und der Beantragung eines zweiten SD draus machen ( wollen ).....


Nach Lesen des Erlasses bin ich auch ein wenig irritiert. Mit welcher Motivation wird da immer nur von einem Schalldämpfer geredet und mit welcher sachlich nachvollziehbaren Argumentation sollte das zahlenmäßig limitiert werden. Ist das zweite, abweichende Kaliber nicht mehr gehörschädigend oder hat sich das Bundeskriminalamt beim zweiten Kaliber abweichend geäußert.

Um das klarzustellen: ich freue mich und erkenne an, dass das jetzt politisch 'aufgebrochen' wurde und die grundsätzliche Blockadehaltung damit beendet sein dürfte.

Nachdem ich die Schalldämpfer nicht sooo schrecklich schmückend finde, werde ich es wohl eh auf eine Langwaffe begrenzen.


Grosso
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Dann lass Dir doch hier im Forum Tipps zum Kaliber geben.
16.gif
Oder man besorgt sich das Buch von Neitzel "Jagd mit Schalldämpfern" und liest die Empfehlungen selbst nach oder hört sich auf Jagdfunk den kostenlosen Podcast mit Neitzel an, in dem er alles sagt, was auch im Buch steht.
Die Klassiker: 7x57, .308, 30-06, 8x57
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.820
Wenn ich in NDS wohne, aber in NRW eine Jagd gepachtet habe, darf ich mir dann einen Schalldämpfer zulegen ?
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.500
Moin!

Da das Waffenrecht dem Wohnortprinzip folgt: erst, wenn der SD in NI genehmigt wird. Mir ist zumindest keine Ausnahme bekannt.

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
...oder anders formuliert: Wenn dir das deine Behörde anerkennt.
Die nachgewiesene Möglichkeit kann als ausreichend erachtet werden, muss aber nicht.

Es kommt auf den Einzelfall an.
 
Registriert
26 Aug 2008
Beiträge
3.632
Unschön oder bewusst so formuliert: " einen Schalldämpfer für eine Jagdwaffe" - mal sehen was die Behörden bei "Nicht Nachsuchegespannen" und der Beantragung eines zweiten SD draus machen ( wollen ).....
das ist doch ziemlich klar formuliert:
für die erste Waffe wird das Bedürfnis ohne Darlegung und weitere Bedürfnisprüfung unterstellt, wobei der SD für genau 1 Kaliber - z.B. Kaliber .30 - zugestanden wird (d.h. die Erlaubnis ist vermutlich in dieser weise beschränkt). Es gehen also 30-06 / 308 Win / 300 WinMag etc.
Das Bedürfnis für einen zweiten oder weitere SD wird nur für anerkannte Nachsuchenführer unterstellt; ansonsten muss es dargelegt werden und einer Prüfung standhalten.
Eine weitere - m.E. sachlich nicht gerechtfertigte - Beschränkung ist die auf "schalenwildtauglich" (was wohl eher meint "auf Schalenwild zulässig".

M.E. handelt es sich nicht um sprachliche Unsauberkeiten, sondern um eine dezidiert gewollte Beschränkung. Ob die Minister das so durchgestellt haben, kann man bezweifeln; das wird zu sehen sein, falls der Erlaß insoweit abgeändert werden sollte. Da kommt es nun darauf an, die Minister mit den praktischen Auswirkungen des Erlasses, d.h. den ggfs. nicht gewollten Einschränkungen zu konfrontieren. Tunlichst werden den Ministern dann auch gleich valide Argumente geliefert, mit denen sie sich über die Bedenken ihrer Referenten hinwegsetzen können.
Denn sonst werden sie das nicht tun; niemand - auch die beiden nicht - werden sich die Verantwortung trotz gegenteiliger Stellungnahmen und deren Argumente aufladen wollen.

Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
143
Zurzeit aktive Gäste
366
Besucher gesamt
509
Oben