Dazu auf seiner Seite 52f:
"Hieb-und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, ......Verletzungen beizubringen.
...Auch fast alle gebräuchlichen Jagdmesser sind zumindest ihrem äußeren Erscheinungsbild nach Hieb und Stoßwaffen im Sinne von § 42 a Abs.1 Nr 2 und zwar deshalb, weil sie von der Klingenlänge, -stärke, -breite und -schärfe......nicht nur zum Aufbrechen, sondern auch darauf ausgelegt sind, zum Zwecke des Abfangens von Wild kraftvoll zustechen zu können...
.....In jagdlicher Hinsicht ist jedoch seit langem entschieden, dass jedenfalls Hirschfänger, Försterdolche und Jagdnicker Hieb- und Stoßwaffen sind.
"
Dagegen die WaffVwV:
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1
.....
Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z.B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z.B. Macheten, Fahrtenmesser), Gleiches gilt auch für sogenannte Jagdnicker und Hirschfänger. Die als Jagdnicker bezeichneten feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und typischer Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen und Abhäuten von Wild dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Gleiches gilt für Hirschfänger, die in der heutigen Zeit allenfalls noch als Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform (Zierrat) Verwendung finden.
Offenbar ist mit dem Weidgenossen der jagdliche Begriff "Blankwaffe" durchgegangen.