- Registriert
- 18 Apr 2016
- Beiträge
- 1.392
Neben dem Bundesjagdgesetz gibt es ja noch die Landesjagdgesetze und so gut wie alle Bundesländer schließen die Bogenjagd auch auf alles übrige Wild dort aus.Ich hätte mal die Frage, da hier das Thema Neozonenbejagung aufgekommen ist.
Laut Bundesjagdgesetz Paragraph 19
(1) Verboten ist
1.
mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen
Da steht nicht, das man mit Pfeilen auf z.B. Nichtschalenwild jagen darf. Ich hätte gedacht, das man ein Fuchs schlecht mit dem Bogen bejagen kann. Einfach weil man zu nah ran muss und die Trefferfläche winzig ist.
Also Frage ist es erlaubt und nur nicht praktisch machbar?
Es gibt ja auch Pfeile mit stumpfer Spitze für Niederwild. Also erlaubt oder nicht?
Interessant finde ich die Diskussion hier auch unter dem Aspekt, dass ich persönlich von einem Präsidiumsmitglied gehört habe, dass der DJV z.B.vom Aspekt der Waidgerechtigkeit keine Bedenken gegen die Bogenjagd hat.
Definitiv ist Bogenjagd eine sehr sehr spezielle Form der Jagd für eine sehr kleine Gruppe von Jägern und ganz sicher nicht geeignet, um die Jagd mit der Büchse oder Flinte zu ersetzen.
Aber wenn sie sauber und sorgfältig praktiziert wird, leidet das Wild nicht mehr als bei ordentlicher Jagd mit Büchse und Flinte.
Zuletzt bearbeitet: