BJV - Allgemeines, Infos, Diskussion

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Der BJV hat in den letzten Jahren viel Murks gemacht, aber mit mit der QBPO hat er in Sachen Jagdhunde was gutes auf die Kette gekriegt. Da kann ich es nicht verstehen, daß Heckenschützen ohne Anspruch dieses torpedieren.
 
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Am mangelnden Anspruch an Jagdhundearbeit,
Man kann einen hohen Anspruch an die Jagdhundearbeit haben, kein Problem und gut so. Ich führte meine Hunde auch auf Gebrauchs- und Verbandsprüfungen.

Bei den gesetzlichen Anforderungen an den Jagdhund hat sich der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber aber auf das notwendige Maß zu beschränken, die Prüfung vollumfänglich allen Hunden zugänglich zu machen und für einen ordnungsgemäßen, amtlich überwachten Prüfungsablauf zu sorgen. Dazu gehört auch der Ausschluss von Prüfern, bei denen Befangenheit zu besorgen ist - vulgo JGHV-Richtern.

Die QBPO erfültt nicht die Ansprüche, die man an eine staatliche Brauchbarkeitsprüfung stellen muss. Sie darf deshalb nicht staatliche Prüfung oder Vorlage einer solchen werden. Der BJV und der JGHV streben das an. Dem trete ich entschieden entgegen.

Ob sich der BJV einen Gefallen tut, wenn er nur noch die QBPO anbietet obwohl die Jagdhundebesitzer in der Wahl der BP weiterhin frei sind, wird sich zeigen. Nach den Worten des Ministers und aus gewissen rechtlichen und politischen Gründen wird es wohl auch in Zukunft viele Wege zur Brauchbarkeit des Jagdhundes in Bayern geben. So ein Weg wäre/ist auch die QBPO - wer's mag ...

Rassewahn, Rassedenken und Rassezucht kann man im privaten Verein z.B. dem Hundezuchtverein ausleben. Gerne mit Richtern des JGHV.
 
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Der BJV hat in den letzten Jahren viel Murks gemacht, aber mit mit der QBPO hat er in Sachen Jagdhunde was gutes auf die Kette gekriegt. Da kann ich es nicht verstehen, daß Heckenschützen ohne Anspruch dieses torpedieren.
Das darfst Du so sehen. Ich vermute die Mehrzahl seiner Mitglieder sieht das nicht so. Nicht einmal eine Mehrheit bei den Hundeleuten im BJV sieht in der QBPO etwas Gutes. Als man 2023 die Wahl zwischen QBPO und BPO-1997 hatte, haben nur wenige Kreisgruppen Prüfungen nach der QBPO angeboten. Dem vernehmen nach sollen es genau 2 gewesen sein.
 
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Tausch Euch zu Jagdhunden und dessen Prüfungen wo anders aus. Gern per PN.
Ich habe die Mods schon gebeten die QBPO-Diskussion abzutrennen. Mal sehen ob sie es tun.

Ansonsten ist die QBPO ein Machwerk auch des BJV und die Absicht sie als staatliche Prüfung zu etablieren ist eine Initiative des BJV und wir diskutieren darüber. Passt also zum Thema BJV - ... ... Diskussion.
 
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Solange es mehrere Wege für die BP geben darf, ist doch alles in Ordnung. Einen Richter als "befangen" zu erklären, nur weil er vom JGHV ist, halte ich für nicht zielführend, weil das im Prinzip eine Unterstellung ist (Vorverurteilung).
 
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Einen Richter als "befangen" zu erklären, nur weil er vom JGHV ist, halte ich für nicht zielführend, weil das im Prinzip eine Unterstellung ist (Vorverurteilung).
Dazu muss man mal die Richterordnung und die Satzung des JGHV genau lesen. Immerhin geht es bei einer staatlichen BP auch um Hunde die der JGHV partout nicht haben möchte, was er immerwieder beweist z.B. Richteramtverlust für Ehepartener von Heideterrierzüchterinnen.

Da gibt es einerseits die Verpflichtung der Richter gegenüber den Zielen des Verbandes und andererseits gibt es da sicher auch Überzeugungstäter. Wenn sich aus JGHV-Satzung und oder Richterordnung ergibt, dass die Richter des JGHV nicht unbefangen sein können, dann haben die bei einer staatlichen BP nichts zu suchen.

Die Erzählungen über "interessant" richtende Richter sind vermutlich Legion. Selbst erlebt und gespürt habe ich auch einen aber das ist eine andere Geschichte.
 
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15 Jul 2018
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Vielleicht kann ich helfen, die Diskussion wieder auf den BJV zu lenken.

Alle BJV Hundeobleute wurden im Sommer 2023 zusammengerufen, um die QBPO zu erläutern.
Hierbei hat EW es folgendermaßen dargestellt:
- Bayern hat aktuell (2023) keine vom Ministerium anerkannte Prüfungsordnung
- auf einem Bierdeckel kann die Brauchbarkeit attestiert werden
- um Rechtssicherheit herzustellen
- und um anderen Verbänden (ÖJV) zuvorzukommen
- muss unbedingt eine QBPO her
- das Ganze wurde vom JGHV flankiert und beworben

Es gab eine umfangreiche Diskussion an dem Abend, ohne Ergebnis, es gab viel konstruktive Kritik der Obleute. Es wurde von EW versprochen, man sieht es ein dass es noch Diskussionsbedarf gebe und man würde in den Bezirken weitere Obleute-Versammlungen abhalten, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.

Was ist passiert?
Erst mal nix, dann stellt das Präsidium die QBPO in der bekannten Form als beschlossen vor. Ganz ohne Beteiligung der Obleute.

Dass stinkt den Obleuten, die kynologischen Details kommen noch on top.
Es bedarf keiner Jagdhunde-bezogenen Diskussion um festzustellen, dass das Präsidium wieder mal im Alleingang jede Menge Turbulenzen verursacht.
 
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Vielen Dank für diese Insider Infos. Ich kommentiere:
Bayern hat aktuell (2023) keine vom Ministerium anerkannte Prüfungsordnung
Das ist gelogen, wenn er es so gesagt hat. Die BPO - 1997 ist nach § 21 AVBayJG anerkannt.

Man muss unterscheiden zwischen einer staatlichen BP nach Art. 39 BayJG und der dort genannten Rechtsverordnung (diese BP gab und gibt es nicht) und einer nach § 21 AVBayJG staatlich anerkannten BP, das war und ist die BJV-BPO von 1997.

auf einem Bierdeckel kann die Brauchbarkeit attestiert werden
Das ist richtig, aber bei der schlechten Papierqualität hält die Urkunde nicht lange und Bierdeckel sagt nichts über die vorangegangene Qualifizierung aus.
um Rechtssicherheit herzustellen
Rechtssicherheit war gegeben. Ein Hund der die Prüfung nach BPO - 1997 bei einer Kreigruppe bestanden hat ist unangreifbar brauchbar. Diese rechtssichere Möglichkeit hat E.W. den Jäger genommen, weil nach der BPO - 1997 nicht mehr geprüft wird. Es bleiben nur noch die in der BPO - 1997 genannten gleichwertigen Prüfungen.

und um anderen Verbänden (ÖJV) zuvorzukommen
So ein Quatsch, weil der ÖJV eine staatliche BP möchte und somit der Hund nicht mehr per Förstersegnung brauchbar ist.
muss unbedingt eine QBPO her
Die nicht anerkannt ist, die nicht anerkannt wird und die nicht staatliche PO werden kann, aus denselben Gründen wie es die BPO - 1997 nie war. Womit zwar eine Brauchbarkeit bescheinigt wird, die aber behördlich angreifbar ist. Soviel zur Rechtssicherheit.
das Ganze wurde vom JGHV flankiert und beworben
Ja klar, Monopole für JGHV-Richter und Rasseschranken, das ist es doch was der JGHV will.

So und nun denkt mal nach, was der Volljurist E.W. von dem obigen ganz genau weiß bzw. wußte. Der bescheißt seine eigenen Leute wie es ihm gefällt.
 
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