Vielen Dank für diese Insider Infos. Ich kommentiere:
Bayern hat aktuell (2023) keine vom Ministerium anerkannte Prüfungsordnung
Das ist gelogen, wenn er es so gesagt hat. Die BPO - 1997 ist nach § 21 AVBayJG anerkannt.
Man muss unterscheiden zwischen einer staatlichen BP nach Art. 39 BayJG und der dort genannten Rechtsverordnung (diese BP gab und gibt es nicht) und einer nach § 21 AVBayJG staatlich anerkannten BP, das war und ist die BJV-BPO von 1997.
auf einem Bierdeckel kann die Brauchbarkeit attestiert werden
Das ist richtig, aber bei der schlechten Papierqualität hält die Urkunde nicht lange und Bierdeckel sagt nichts über die vorangegangene Qualifizierung aus.
um Rechtssicherheit herzustellen
Rechtssicherheit war gegeben. Ein Hund der die Prüfung nach BPO - 1997 bei einer Kreigruppe bestanden hat ist unangreifbar brauchbar. Diese rechtssichere Möglichkeit hat E.W. den Jäger genommen, weil nach der BPO - 1997 nicht mehr geprüft wird. Es bleiben nur noch die in der BPO - 1997 genannten gleichwertigen Prüfungen.
und um anderen Verbänden (ÖJV) zuvorzukommen
So ein Quatsch, weil der ÖJV eine staatliche BP möchte und somit der Hund nicht mehr per Förstersegnung brauchbar ist.
muss unbedingt eine QBPO her
Die nicht anerkannt ist, die nicht anerkannt wird und die nicht staatliche PO
werden kann, aus denselben Gründen wie es die BPO - 1997 nie war. Womit zwar eine Brauchbarkeit bescheinigt wird, die aber behördlich angreifbar ist. Soviel zur Rechtssicherheit.
das Ganze wurde vom JGHV flankiert und beworben
Ja klar, Monopole für JGHV-Richter und Rasseschranken, das ist es doch was der JGHV will.
So und nun denkt mal nach, was der Volljurist E.W. von dem obigen ganz genau weiß bzw. wußte. Der bescheißt seine eigenen Leute wie es ihm gefällt.