Bieberpräparat aus Lettland nach Deutschland einführen

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Hallo,

ein Jagdkollege hat in Lettland bei einem befreundeten Jäger ein paar Bieber (nicht richitg identifizierbar ob kanadischer oder europäischer) geschossen. Da zwei wohl sehr gut aussahen, hat er einen präparieren lassen, und den anderen abbalgen & gerben lassen.

Die Präparate würde er jetzt gerne nach Deutschland einführen.
Ist das so ohne weiteres möglich oder gibt es da Probleme mit dem Zoll etc.?

Wie muss man da vorgehen?

Gruß

Jaegerberle
 
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Grundsätzlich ist es möglich.

Seit nun 2 Jahren hat Lettland die Lizensierung für Biber aufgehoben. D.h. davor gab es für jeden Biber eine Lizenz und damit auch eine Abschussquote, die eingehalten werden musste. Und damit dann auch einen Nachweis für den legalen Erwerb dieser Wildart, in Lettland sind Biber nicht geschützt.
Lettland hat aber erkannt, dass man den Bibern nicht mehr Herr wird und den Jägern freie Büchse gelassen. Also fehlt nun der Nachweis in Form dieser Lizenz.

Um Biber aus Lettland nach D einzuführen, sollte man aber schon einen Nachweis haben, dass das Tier aus Lettland stammt, um Problemen vorzubeugen.
Z.B. Nachweis über die Reise (Flugticket, andere Rechnungen die belegen, dass man dort war), Fotos o.ä..

Laut BfN reicht das.
 
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Nammart schrieb:
Um Biber aus Lettland nach D einzuführen, sollte man aber schon einen Nachweis haben, dass das Tier aus Lettland stammt, um Problemen vorzubeugen.
Z.B. Nachweis über die Reise (Flugticket, andere Rechnungen die belegen, dass man dort war), Fotos o.ä..

Laut BfN reicht das.

Ob es laut BfN lediglich reicht nachzuweisen dass man in Lettland war, wage ich schwer zu bezweifeln. Zumal wenn man weiß wie schwer es für deutsche Biberbeauftragte teils ist, das Fell behalten zu dürfen oder Präparate anfertigen zu lassen.

Wenn Du aus Lettland keine Lizenz für den Biber erhältst, würde ich es vorher (vor der Einfuhr!) einfach mit den zuständigen deutschen Behörden abklären.

Alles andere wäre mir persönlich zu leichtfertig und kann schnell in die Hose gehen.
 
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es ist ganz einfach. da lettland ja zur eu gehört und dort biber (die mit ohne e hinterm i ;-) ) legal zu erlegen waren braucht man nur eine eu-verbingungsgenehmigung. einfach bei der cites-kontaktstelle in lettland anrufen, dort die daten bekanntgeben und um eine VERBRINGUNGSGENEHMIGUNG ansuchen. ist problemlos möglich.

weiss ich deshalb so genau weil ich mich erst vor ein paar wochen beim ministerium deswegen schlau gemacht hab.

das zuständige amt findest du HIER (KLICK)

es ist nämlich etwas anderes ein präparat eines geschützten tieres von einem eu-land in ein anderes LEGAL zu transferieren wie eines einzuführen. zur einfuhr würdest du cites-papiere benötigen die für den transfer unnötig sind. beim transfer reicht die verbringungsgenehmigung.

hoffe geholfen zu haben
 
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Nammart schrieb:
Nammart schrieb:
Laut BfN reicht das.

Soll heißen: habe ich bereits abgeklärt und mich mit dem freundlichen Mitarbeiter vom BfN unterhalten.
Ich bringe regelmäßig Biber von dort mit.

dann hast du leider eine falsche auskunft bekommen. innheralb der eu unterliegt der biber dem artenschutzabkommen und darf daher nur mit cites-papieren in die eu eingeführt werden oder eben mit verbringungsgenehmigung von einem eu-land in ein anderes transportiert werden. gut dass du noch keine zollkontrolle hattest.

das sind übrigens eu-bestimmungen und keine landesrechtlichen.
 
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Danke für die Info. :idea:
Werde bei Gelegenheit mal wieder beim BfN nachhaken.

Man lernt eben nie aus. :wink:
 
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Nammart schrieb:
Danke für die Info. :idea:
Werde bei Gelegenheit mal wieder beim BfN nachhaken.

Man lernt eben nie aus. :wink:

halt... jetzt bin ich mir unsicher geworden.... ich weiss nimmer zu 100% ob ich wegen dem biber oder wegen dem wolf gefragt habe.

werd mich morgen nochmal beim ministerium schlau machen. dann kann ich es ganz sicher sagen.
 
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Aber wenn man einen Wolf einführen darf, dann müsste man doch einen Biber noch leichter einführen können oder nicht?
 

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