Beutelschneiderei oder der Besuch beim Ordungsamt

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War gerade beim Ordnungsamt und bin geplündert worden! Habe meinen Jahresjagdschein gelöst, das macht € 30.- Jagdabgabe plus € 30.- Gebühren, und eine Waffe aus meiner WBK austragen lassen sowie eine eintragen lassen. Dummerweise war nun die alte WBK voll und es mußte noch eine Neue ausgestellt werden. Nochmal € 38,34 Gebühren.
Ich muß sagen, bei diesen Gebühren schwillt mir wirklich der Kamm. Wofür ist denn eigentlich die Jagdabgabe?
Bin mal auf Eure Erfahrungen gespannt!

[ 02. Februar 2005: Beitrag editiert von: Enno ]
 
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Was ist das Ordungsamt?
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Fürs Jagdscheinverlängern ist bei uns die UJB zuständig und Waffensachen sowie Wiederladerei macht die Kreispolizeibehörde. Billiger sind die aber auch nicht. Wenn ich aber den Umweg über die Kreisstadt sparen könnte und den Krempel beim Ordnungsamt (das solls wohl sein, oder) meiner Stadt abwickeln könnte, das wäre ne`Ersparnis!

Nee mal im Ernst... wer löst denn 8 Wochen vorm Jagdjahresende noch den Jahresjagdschein für ein Jahr? Noch dazu zu einer Zeit wo im Prinzip nur noch Füchse und Tauben geschossen werden dürfen?
Zumal dann der volle Versicherungsbeitrag auch noch fällig ist? Wenn ich doch schonmal da bin, dann löse ich doch dann wenigstens den Dreijahresjagdschein, außerdem ist der auch noch €5,- pro Jahr günstiger.
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Die Jagdabgabe ist Zweckgebunden. So werden aus Ihr z.B. öffentliche Wildforschungsprojekte der Bundesforschungsanstalt von Herrn Petrak finanziert.

Ach ja, und wie ich durch die Umtriebe des Herrn Vocke erfahren habe kommt der Jägervertretung auch ein gutes Stück vom Kuchen zu. Da gibts sicher noch mehr "sinnvolle"
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Ver(sch)wendungen...

Bis neulich,
Leo
 
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Zur Jagdabgabe:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Hessisches Jagdgesetz, §16
(2) Mit den Jagdscheingebühren wird eine Jagdabgabe in gleicher Höhe erhoben, die nach Abzug der bei der obersten Jagdbehörde anfallenden Verwaltungskosten in Höhe von 15 vom Hundert von der obersten Jagdbehörde nach Anhörung der Landesvereinigungen der Jäger zur Förderung des Jagdwesens verwendet wird. <HR></BLOCKQUOTE>

Oder wolltest Du es etwa genau wissen?
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Jagdabgabe:
Da kann man eigentlich in SH nicht mosern. Bei uns geht der Kreisanteil der JA komplett in Begrünungsmaßnahmen der Kreisjägerschaft, d.h. einzelne Reviere überlegen sich den An/ausbau von Biotopen und der wird dann aus diesen Mitteln nach Entscheidung des "Begrünungsausschusses" finanziert.
Aus dem Landesanteil finanzieren wir z.B. das Hege- Lehrrevier in Grönwohld an der Ostsee.
Aufregen kann man sich aber über die ausufernden Gebühren, die die Kreisverwaltungen mittlerweile kassieren:
Ablehnender Baubescheid für Jagdhütte 380,-Eu, normaler Bußgeldbescheid im Verkehrsbereich 25,60 Eu, na ja und die Gebühren für Bedürfnisprüfungen bei der 3.KW, das Eintragen der Munerwerbserlaubnis usw. kennt ihr ja.
Aber da dürfen wir uns nicht aufregen: Wir haben die Politiker gewählt, die so komplizierte Gesetze machen mußten, deren Ausführung so vieler Beamte bedarf! Bei uns muß ja alles bis ins Kleinste geregelt sein und jeder geht ja gleich zum Verwaltungsgericht, wenn er seinen Willen nicht kriegt!
Übrigens: Ordnungsamt=Ordnungsbehörde ist der übergeordnete Begriff für z.B. Waffenbehörde, Jagdbehörde, Baubehörde usw.
Davon gibts dann auch wieder verschiedene Ebenen, z.b. die örtliche OB (beim Bürgermeister, zuständig z.b. für Hunderecht) und die Kreisordnungsbehörde (wo wir Waffen und Jagdzuständigkeit finden)
WH Klaus Schwarzbär, Diplomverwaltungswirt (jetzt bitte keine Steine schmeißen
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)
 
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moin,

das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In Niedersachsen sind z.B. die Landkreise (Landratsämter) Untere Jagdbehörde.
Diese Abteilung ist organisatorisch dem Ordnungsamt zugeordnet, dass auch für das Waffenrecht und den Wiederladekram zuständig ist.
Für das Waffenrecht sind aber auch noch die kreisfreien bzw. selbständigen Städte zuständig.

Und natürlich kann man auch schon ab dem 1.1. einen Jagdschein für das kommende, nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmende, Jagdjahr lösen.
 
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@ LeoderLoewe

Für Dich nochmal in Druckschrift: Das Amt heißt Ordnungsamt und ist für mich zuständig für den ganzen Waffenkram und die Jagdscheinverlängerung. Und den Jagdschein, Du wirst es nicht glauben, habe ich bereits für das kommende Jagdjahr verlängert.
 
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Kommt meiner Erfahrung nach auf das Bundesland an - in Baden-Württemberg bin ich auch immer nur für Waffen- und Jagdscheinsachen zum Ordnungsamt auf der Stadt gegegangen. Die Waffensachen wurden direkt dort bearbeitet, der Jagdschein über die untere Jagdbehörde des Kreises verlängert.

In Hessen dagegen muss man dazu auf die Untere Jagdbehörde in der Kreisverwaltung - deutlich weiter zu fahren, aber da der Beamte dort selbst Jäger ist auch sehr nett!

Insgesamt fand ich aber die Regelung in BW bürgernäher!

WH

Erik
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Fürs Jagdscheinverlängern ist bei uns die UJB zuständig und Waffensachen sowie Wiederladerei macht die Kreispolizeibehörde

So kann es gehen....

Bei uns ist die UJB das Ordnungsamt und die Sachbearbeiterin macht auch die §27 SprengG.

Waffen macht die Kreispolizeibehörde.

Andere Länder andere Sitten
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Habt ihr ein Glück. Das ist nämlich Kicki im Vergleich zum Bankenland Luxemburg. Hier muss ich für den Jahres-Jagdschein (gültig vom 1.8. bis 31.7.)sage und schreibe 224.- Euro löhnen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Luxjäger:
Habt ihr ein Glück. Das ist nämlich Kicki im Vergleich zum Bankenland Luxemburg. Hier muss ich für den Jahres-Jagdschein (gültig vom 1.8. bis 31.7.)sage und schreibe 224.- Euro löhnen.<HR></BLOCKQUOTE>


wußte gar nicht, dass Luxemburg ausreichende Reviergröße hat ...
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Fritz1:


Kommt in BW darauf an, ob man in einer kreisfreien Stadt wohnt oder nicht. Nur die kreisfreien Städte verwalten Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten selbst. Wer wie ich in einer Kleinstadt wohnt, muss meist zuerst aufs Rathaus, einen Stempel holen und anschließend aufs Landratsamt oder entsprechend lange Zeiten wegen des Laufweges in Kauf nehmen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Jetzt wird es wirklich kompliziert...
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Ich habe in BW nicht in einer kreisfreien Stadt gewohnt, sondern in einer "großen Kreisstadt" (was immer auch das sein mag...) - auf jeden Fall hat das Ordnungsamt dort die WBK-Eintragungen gemacht!

Keine Ahnung, wie die Regelung in BW en Detail jetzt genau aussieht...

WH

Erik
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:


Das ist ja richtig billig! In Hessen bist Du für einen Jahresjagdschein nicht 60 sondern 90 Euro los.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Aber dafür gibt es ja den 3-Jahres-JS schon für 190€
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WH

Erik

[ 02. Februar 2005: Beitrag editiert von: ErikT ]
 
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@ all:
Wunderbares NRW:
3-Jahresjagdschein für 155,-- Euro
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Den werde ich wieder lösen. Und damit es nicht so weh tut, kommt jeden Monat ein Betrag x in die Jagdschein- und Haftpflichtkasse unter der Matratze. Dann kann ich mir das Gewinsel nach drei Jahren sparen.

Gruß

Elmer Keith
 
A

anonym

Guest
Da sind wir mit CHF40 pro Jahr grad noch billig.
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Waffenscheinkosten gibts(noch) nicht ...
WH Dani
 

M03

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von ElmerKeith:
@ all:
Wunderbares NRW:
3-Jahresjagdschein für 155,-- Euro
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<HR></BLOCKQUOTE>

30 % Jagdsteuer würde ich nicht als wunderbar bezeichnen

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