Betonrohrfalle im Naturschutzgebiet Bericht vom 22.1.14

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Ich habe es im Naturschutzgebiet mit einer Betonwipprohrfalle auf offiziellem Wege versucht. Formloser Antrag und Ortstermin mit Nabu und dem Grundstückseigentümer (E-L-Genossenschaft).
Alles wurde genehmigt und als die Falle vollständig aufgebaut war, bekam ich Post vom Eigentümer -4 Wochen Zeit zum vollständigen Rückbau (dankbare Aufgabe bei gemauerter Fallenumbauung). Während des Ortstermins sind wir, zur Veranschaulichung der misslichen Lage des Niederwilds und der Bodenbrüter, durch den direkt angrenzenden Altgrasstreifen gelaufen. Wie den Beteiligten vorab prophezeit haben wir einige kapitale Hummeln und Schmetterlinge gesehen. Bodenbrüter oder Niederwild Fehlanzeige. Zur Info: bestes Biotop am Rande des Münsterlandes mit sehr sehr gutem Niederwildbesatz vor einigen Jahren. Selbst Kaninchen nur noch im Sommer vereinzelt vorhanden. Und das alles bei 9 regelmäßig bejagden Kunstbauten und der 4. Betonwipprohrfalle in Betrieb sowie einigen Ansitzfüchsen. Die Natur regelt dieses Problem selbst? Gerade im Naturschutzgebiet?


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Da sieht man mal wieder den Oberlehrer herraus, hat der nichts besseres zu tun wie sich um so eine Falle zukümmern.
 

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