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Wenn man sie nicht meldet, steht man selbst dafür gerade. Also nach meiner bescheidenen Auffassung. Dass es da andere Ansichten gibt, ist klarDarunter verstehe ich nicht nur Schäden, die man meldet ....
Wenn man sie nicht meldet, steht man selbst dafür gerade. Also nach meiner bescheidenen Auffassung. Dass es da andere Ansichten gibt, ist klarDarunter verstehe ich nicht nur Schäden, die man meldet ....
Für Jagdschäden kommt doch die JHP auf?
Wenn Du Deinem JG die Wiese platt fährst, weil Du zu faul warst, das erlegte Stück herauszuziehen, ist das kein Schaden für die JHP. Schießt Du ohne Kugelfang und dem Bauern kommt die Bäuerin dadurch abhanden, zahlt Deine Haftpflicht eine Betriebshelferin. Das ist aber kein Jagdschaden, sondern nur Dein Pech, weil Dich die JHP zwar vor Privatinsolvenz schützen kann, aber nicht vor dem Verlust des JS.Wenn man sie nicht meldet, steht man selbst dafür gerade. Also nach meiner bescheidenen Auffassung. Dass es da andere Ansichten gibt, ist klar
Der Pachtzins gilt aber sicherlich nur für die angegliederten Flächen oder?Das stimmt nicht immer. Ich kenne Restflächen, die Eigenjagdbezirken angegliedert wurden. Der Pachtzins richtet sich nach dem Pachtzins der umliegenden Genossenschaftsbezirke.
Und die falle trägt Man dann hunderte Meter weit?Es könnte aber auch sein das Du gesagt bekommst, Fallenjagd geht doch? Was willst Du denn, ist doch auch jagen……..
Eben nicht. Ansonsten lass ich mich such gern vom Gegenteil überzeugen. Dazu bitte dass Gesetz wo dass stehen soll.
Jagdeinrichtungen werden nicht täglich umgestellt, daß könnte der Grundstückseigentümer auch im Einzelfall erlauben.Es könnte sein das Du ohne Reviereinrichtung auf der Fläche keinen Kugelfang hast, es könnte sein, das auf der Fläche Wild nicht fußläufig geborgen werden kann.....
Das wären schon mal zwei Punkte die die Jagdausübung unmöglich machen.
Jagdeinrichtungen werden nicht täglich umgestellt, daß könnte der Grundstückseigentümer auch im Einzelfall erlauben.
Ja.Der Pachtzins gilt aber sicherlich nur für die angegliederten Flächen oder?
Deshalb ja auch "das könnte".Genau das wurde scheinbar untersagt.
Wer sagt das das was dir die Behörde sagt plausibel sein muss?Und die falle trägt Man dann hunderte Meter weit?
Unplausibel nennt man sowas
Ich bin bei einer Behörde und kann das so unterschreibenWer sagt das das was dir die Behörde sagt plausibel sein muss?
Da hast du aber das jagdrechtlich Kompetenzzentrum schlechthin gefunden.20 Sekunden Google suche: