[Bayern] Befahrungsrecht im Zusammenhang mit der Jagdausübung

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13 Dez 2023
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Wenn man sie nicht meldet, steht man selbst dafür gerade. Also nach meiner bescheidenen Auffassung. Dass es da andere Ansichten gibt, ist klar :-)
Wenn Du Deinem JG die Wiese platt fährst, weil Du zu faul warst, das erlegte Stück herauszuziehen, ist das kein Schaden für die JHP. Schießt Du ohne Kugelfang und dem Bauern kommt die Bäuerin dadurch abhanden, zahlt Deine Haftpflicht eine Betriebshelferin. Das ist aber kein Jagdschaden, sondern nur Dein Pech, weil Dich die JHP zwar vor Privatinsolvenz schützen kann, aber nicht vor dem Verlust des JS.
 
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9 Apr 2019
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Eben nicht. Ansonsten lass ich mich such gern vom Gegenteil überzeugen. Dazu bitte dass Gesetz wo dass stehen soll.

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11 Aug 2011
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Es könnte sein das Du ohne Reviereinrichtung auf der Fläche keinen Kugelfang hast, es könnte sein, das auf der Fläche Wild nicht fußläufig geborgen werden kann.....
Das wären schon mal zwei Punkte die die Jagdausübung unmöglich machen.
Jagdeinrichtungen werden nicht täglich umgestellt, daß könnte der Grundstückseigentümer auch im Einzelfall erlauben.
Wild kann man auch mit einer Karre bergen, da wird nicht zwangsläufig der SUV für gebraucht.
 
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4 Sep 2023
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im Unterschied zu unserem Hobby, müssen die Landwirte/Schäfer etc. von der Flächenbewirtschaftung leben. Es sollte selbstverständlich sein, dass man keine stehenden Kulturen, egal ob Gras, Getreide, oder Zwischenfrucht, befährt. Wenn man allein nicht bergen kann, muss man sich eben Hilfe holen, oder auf den Abschuß verzichten.
 

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