[Bayern] Befahrungsrecht im Zusammenhang mit der Jagdausübung

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Die Frage ist nicht ob er es kann, die Frage ist ob er es darf. Und wenn er den Weg grundsätzlich sperren darf, ob er auch den Jagdpächter abhalten darf.
Ich habe als Pächter keinen Anspruch darauf, ein Ziel auf dem kürzesten, bequemsten oder gar schnellsten Weg zu erreichen und als Grundeigentümer muss ich den Weg nicht für typische Jagdautos bereit halten, soll heißen, ich kann auch dafür sorgen, dass der Pächter einen Unimog oder ein Pferd braucht, wenn er drüber will. Insofern hilft das Gesetz nicht wirklich weiter....
 
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Ich habe als Pächter keinen Anspruch darauf, ein Ziel auf dem kürzesten, bequemsten oder gar schnellsten Weg zu erreichen und als Grundeigentümer muss ich den Weg nicht für typische Jagdautos bereit halten, soll heißen, ich kann auch dafür sorgen, dass der Pächter einen Unimog oder ein Pferd braucht, wenn er drüber will. Insofern hilft das Gesetz nicht wirklich weiter....
Thema verfehlt.

Es geht um einen existierenden Weg, den der Jagdpächter bisher befahren hat. Nun will ihm der Grundeigentümer eben dieses befahren, für diesen Weg und für alle seine anderen Wege auch untersagen - ausnahmslos.
 
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ich kenne keinen gem. Jagdbezirk, in welchem, Privatwege einen nennenswerten Anteil am Revierwegenetz ausmachen.
 
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"Restflächen" werden dem nächsten Gem. Jagdbezirk angegliedert, keiner Eigenjagd.

Nicht zwingend! Nicht wenn sie nicht mindestens eine Punktverbindung zu diesem haben und auch nicht, wenn die Vertragslaufzeit des "nächsten GJB" nicht mit dem des untergehenden GJB übereinstimmt, was normalerweise selten der Fall ist...
 
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Thema verfehlt.

Es geht um einen existierenden Weg, den der Jagdpächter bisher befahren hat. Nun will ihm der Grundeigentümer eben dieses befahren, für diesen Weg und für alle seine anderen Wege auch untersagen - ausnahmslos.
Zwischen Minimum und Maximum gibt's aber trotzdem viel, was der zum Ärgernis des Pächters tun kann, auch wenn er erfährt, dass er nicht alles verbieten darf. Die Frage ist doch immer die Gleiche und die Antwort darauf eindeutig. Wer zieht den Kürzeren? Ich weiß ja nicht, wie Du das im Leben immer gehandhabt hast, aber wenn ich 1000 Prozent wusste, dass ich der Dumme sein werde, aber gewinnen sollte, bevorzugte ich die Diplomatie und weniger das Recht.
 
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Zwischen Minimum und Maximum gibt's aber trotzdem viel, was der zum Ärgernis des Pächters tun kann, auch wenn er erfährt, dass er nicht alles verbieten darf. Die Frage ist doch immer die Gleiche und die Antwort darauf eindeutig. Wer zieht den Kürzeren? Ich weiß ja nicht, wie Du das im Leben immer gehandhabt hast, aber wenn ich 1000 Prozent wusste, dass ich der Dumme sein werde, aber gewinnen sollte, bevorzugte ich die Diplomatie und weniger das Recht.
Wieder am Thema vorbei. Die Kontrahenten reden nicht mehr miteinander.
 
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Mal ohne Paragraphen:
Fehlende gegenseitige Rücksichtnahme und fehlendes Nachdenken schaffen Probleme.

Morgens um 03:30 mit Auto durch Hof zum Ansitz fahren; oder Handwerksbetrieb beim Müllcontainer entlehren; Bauer muss schlafen und steht dann senkrecht. Ich nämlich bei sowas auch...

Rechtlich; ist hier nicht so super laut, nur alle paar Tage mal...Selbst wenn' s rechtlich nicht direkt untersagt wird, es schafft aber sinnlos böses Blut...

Wenden in der Wiese; Reifenspuren sieht man tagelang.
Rechtlich und real live; kann man vermeiden.

Und weiter geht's mit vielen Beispielen...
 

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