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Guten Morgen, immer noch nichts kapiert.Es doch nicht um einen Notweg. § 917 BGB ist die falsche Norm.
Wir lassen uns gern erleuchten, aber außer schlaue Sprüche kommt ja nix.
Guten Morgen, immer noch nichts kapiert.Es doch nicht um einen Notweg. § 917 BGB ist die falsche Norm.
Ich habe als Pächter keinen Anspruch darauf, ein Ziel auf dem kürzesten, bequemsten oder gar schnellsten Weg zu erreichen und als Grundeigentümer muss ich den Weg nicht für typische Jagdautos bereit halten, soll heißen, ich kann auch dafür sorgen, dass der Pächter einen Unimog oder ein Pferd braucht, wenn er drüber will. Insofern hilft das Gesetz nicht wirklich weiter....Die Frage ist nicht ob er es kann, die Frage ist ob er es darf. Und wenn er den Weg grundsätzlich sperren darf, ob er auch den Jagdpächter abhalten darf.
Der Jagdpächter ist nicht antragsberechtigt nach meinem Wissen.
"Restflächen" werden dem nächsten Gem. Jagdbezirk angegliedert, keiner Eigenjagd.Die Entstehung eines EJB ht normalerweise immer Vorrang vor der praktischen Bejagbarkeit von Restflächen. Im Zweifelsfall werden solche dem EJB angegliedert.
Thema verfehlt.Ich habe als Pächter keinen Anspruch darauf, ein Ziel auf dem kürzesten, bequemsten oder gar schnellsten Weg zu erreichen und als Grundeigentümer muss ich den Weg nicht für typische Jagdautos bereit halten, soll heißen, ich kann auch dafür sorgen, dass der Pächter einen Unimog oder ein Pferd braucht, wenn er drüber will. Insofern hilft das Gesetz nicht wirklich weiter....
Das stimmt nicht immer. Ich kenne Restflächen, die Eigenjagdbezirken angegliedert wurden. Der Pachtzins richtet sich nach dem Pachtzins der umliegenden Genossenschaftsbezirke."Restflächen" werden dem nächsten Gem. Jagdbezirk angegliedert, keiner Eigenjagd.
"Restflächen" werden dem nächsten Gem. Jagdbezirk angegliedert, keiner Eigenjagd.
Zwischen Minimum und Maximum gibt's aber trotzdem viel, was der zum Ärgernis des Pächters tun kann, auch wenn er erfährt, dass er nicht alles verbieten darf. Die Frage ist doch immer die Gleiche und die Antwort darauf eindeutig. Wer zieht den Kürzeren? Ich weiß ja nicht, wie Du das im Leben immer gehandhabt hast, aber wenn ich 1000 Prozent wusste, dass ich der Dumme sein werde, aber gewinnen sollte, bevorzugte ich die Diplomatie und weniger das Recht.Thema verfehlt.
Es geht um einen existierenden Weg, den der Jagdpächter bisher befahren hat. Nun will ihm der Grundeigentümer eben dieses befahren, für diesen Weg und für alle seine anderen Wege auch untersagen - ausnahmslos.
Wieder am Thema vorbei. Die Kontrahenten reden nicht mehr miteinander.Zwischen Minimum und Maximum gibt's aber trotzdem viel, was der zum Ärgernis des Pächters tun kann, auch wenn er erfährt, dass er nicht alles verbieten darf. Die Frage ist doch immer die Gleiche und die Antwort darauf eindeutig. Wer zieht den Kürzeren? Ich weiß ja nicht, wie Du das im Leben immer gehandhabt hast, aber wenn ich 1000 Prozent wusste, dass ich der Dumme sein werde, aber gewinnen sollte, bevorzugte ich die Diplomatie und weniger das Recht.