[Bayern] Befahrungsrecht im Zusammenhang mit der Jagdausübung

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Ist befriedetes Besitztum (Hofstelle hat 2 Hoftore, aus guten Grund).

Ich will weder aufstehen, wenn er zu Unzeiten durch will (oder was, wenn er zurück will und ich nicht mehr da bin?), noch Schlüssel oder Funkfernbedienungen rausgeben. Da muss er sich was anderes einfallen lassen.

Die Argumentation vor Gericht war dann auch, zig andere Jägern haben die Durchfahrtsmöglichkeit. Stimmt - sind die Mitgeher von meinem Revier. Außerdem besitzt ein Waldbauer für den Holzabtransport ein Fahrtrecht - das muss sich somit auf den Jäger übertragen. Richter sagt definitiv nein.

Mein Anwalt meinte damals, Hofstelle gibt es keine Diskussion, Privatwege im fremden Revier kann ich ihm auch verbieten. Meine Privatwege in seinem Revier könnte schwierig werden (ist mir aber egal, da gibt es nur einen - abgesehen davon würde er eh nicht durchkommen).

Bin gespannt, wie lange er das Revier noch hat, der Wildschaden dieses Jahr war immens...
Dann erzähl uns doch bitte mal, was wirklich das Problem ist.- Ist er kein Hiesiger, fährt er ein zu großes Auto oder bist du mit allen unkooperativ?
 
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Dann erzähl uns doch bitte mal, was wirklich das Problem ist.- Ist er kein Hiesiger, fährt er ein zu großes Auto oder bist du mit allen unkooperativ?
Scheint wohl einer der Gründe zu sein. Zumindest macht es, sagen wir mal, keinen sympathischen Eindruck. Normalerweise kann man ALLES irgendwie gemeinverträglich regeln. Aber wenn einer unbedingt nicht will…..
 
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Dann erzähl uns doch bitte mal, was wirklich das Problem ist.- Ist er kein Hiesiger, fährt er ein zu großes Auto oder bist du mit allen unkooperativ?

Steht doch oben, er müsste mitten durch die abgeschlossene Hofstelle fahren. Und die ist aus guten Grund abgeschlossen, Hunde, Kinder, Hühner, Enten, Gänse,... Daneben geht die Landstraße vorbei. Ich hab weder Lust, mich ständig zu Unzeiten rausklingeln zu lassen, noch Schlüssel oder sonstiges rauszugeben.

Lässt du Leute durch deinen Vorgarten fahren?
 
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Das allgemeine Betretungsrecht in Bayern hat nichts mit dem Befahren oder Begehen von fremden Grundstücken durch den zur Jagd befugten zu tun. Ich empfehle ein schlaues Buch z.B. Schuck Bundesjaggesetz. "Insbesondere zum Bergen von Wild, dem Bau oder Aufsuchen von Reviereinrichtingen (Fütterungen, Kirrungen, Hochsitzen) und der Jagdausübung selbst ist ein Betreten, auch ein Befahren möglich ..." zu § 3 Rn 19 a.a.O. mit weiteren Nachweisen.

Der Grundeigentümer kann das Befahren seiner privaten Wege grundsätzlich verbieten, im Einzelfall bleibt es dem zu Jagd befugten trotzdem und auch gegen den Willen des Grundeigentümers berechtigt möglich.

Ich habe das ebenfalls so in Erinnerung. In Bayern darf der JAB auf allen bejagbaren Flächen laufen, fahren, parken, stehen, dumm-in-die-luft-gucken, sich an den Eiern kratzen und dabei La Paloma pfeifen, solange er KEINEN SCHADEN anrichtet. Die Owi (z.B. unberechtigtes befahren) ist nicht justiziabel, der entstandene (Jagd-) Schaden dagegen zivilrechtlich schon.
 
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Was würde wohl passieren, wenn man als Grundeigentümer einem Landwirt eine Heuwiese verpachtet ("Früchte ziehen"), dem Pächter aber de facto Bewirtschaftungsverbot via Befahrverbot erteilt, wenn man den Bereich nicht erreichen kann? Pachtminderung auf null, wäre meine erste Idee.
 
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Was würde wohl passieren, wenn man als Grundeigentümer einem Landwirt eine Heuwiese verpachtet ("Früchte ziehen"), dem Pächter aber de facto Bewirtschaftungsverbot via Befahrverbot erteilt, wenn man den Bereich nicht erreichen kann? Pachtminderung auf null, wäre meine erste Idee.
Der Pächter hat zwei Füsse? Falls ja kannst du gar nichts mindern, höchstens sus dem Vertrag raus fliegen.
 
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Ich habe das ebenfalls so in Erinnerung. In Bayern darf der JAB auf allen bejagbaren Flächen laufen, fahren, parken, stehen, dumm-in-die-luft-gucken, sich an den Eiern kratzen und dabei La Paloma pfeifen, solange er KEINEN SCHADEN anrichtet. Die Owi (z.B. unberechtigtes befahren) ist nicht justiziabel, der entstandene (Jagd-) Schaden dagegen zivilrechtlich schon.
Eben nicht. Ansonsten lass ich mich such gern vom Gegenteil überzeugen. Dazu bitte dass Gesetz wo dass stehen soll.
 

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