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Der Wegbesitzer sollte sich da vorher aber sehr genau erkundigen. Vor allem wenn er Wildschäden hat. Ein Fahrverbot auf Wegen, und die damit einhergehende "Unmöglichkeit" jagdliche Einrichtungen herzustellen, könnte darauf hinauslaufen dass, bedingt durch die erschwerte bzw. behinderte Jagd Probleme beim Einheben der Wildschäden auftreten.
Bei einem Landwirt gab es bei uns im Revier mal kurz ein Fahrverbot auf seinen Wegen (Ich war davon ausgenommen, die Mitjäger aber davon betroffen). Wir haben uns dann nach ein paar Monaten einfach bei einem (oder waren es doch drei?) Bier zusammengesetzt und über die Probleme gesprochen. Seither wieder alles in Ordnung.
Bei einem Landwirt gab es bei uns im Revier mal kurz ein Fahrverbot auf seinen Wegen (Ich war davon ausgenommen, die Mitjäger aber davon betroffen). Wir haben uns dann nach ein paar Monaten einfach bei einem (oder waren es doch drei?) Bier zusammengesetzt und über die Probleme gesprochen. Seither wieder alles in Ordnung.