Aufbewahrung leeres Magazin

Registriert
5 Jul 2016
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Kurze Frage: Muss man leere Magazine (z.B. für Pistole) ebenfalls im Waffenschrank lagern?

Und Bonusfrage: Falls nein, gilt dies auch für die leere Abzugseinheit beim R8 (Abzug+Magazin)?
 
Registriert
8 Nov 2015
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Kommt drauf an. Magazine für KW <= 20 Schuss und LW <= 10 Schuss müssen nicht weg gesperrt werden.
Nur die größeren die inzwischen registriert sein müssen, müssen auch in den Safe.

R8: Keine Ahung
 
Registriert
1 Jun 2017
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Generell nein.
Lassen wir mal die mittlerweile verbotenen HiCap Magazine außen vor.

Ein Pistolenmagazin, die Abzugseinrichtung der R8 etc. sind keine wesentlichen Waffenteile.
Eine Ausnahme wäre aber z.B. eine Wechseltrommel beim Revolver.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
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18.375
Erst mal "Nein", unabhängig von der Kapazität.

Sollte man allerdings KW- Magazine über 20, bzw LW- Magazine über 10 Schuss besitzen UND die sind über eine Genehmigung des BKA nach dem Stichtag erworben, dann sind andere Auflagen gültig -> 1er Schrank
 

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