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Hallo Foristi,
ich habe aus jüngeren Jahren noch eine Gaspistole im Waffenschrank liegen. Ist eine Gas- bzw. Schreckschusskurzwaffe eigentlich waffenrechtlich wie eine reguläre "scharfe" Kurzwaffe in einem B-Behältnis aufzubewahren, oder wie?
jenajaeger
ich habe aus jüngeren Jahren noch eine Gaspistole im Waffenschrank liegen. Ist eine Gas- bzw. Schreckschusskurzwaffe eigentlich waffenrechtlich wie eine reguläre "scharfe" Kurzwaffe in einem B-Behältnis aufzubewahren, oder wie?
jenajaeger