Aufbewahrung Gaspistole?

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Hallo Foristi,

ich habe aus jüngeren Jahren noch eine Gaspistole im Waffenschrank liegen. Ist eine Gas- bzw. Schreckschusskurzwaffe eigentlich waffenrechtlich wie eine reguläre "scharfe" Kurzwaffe in einem B-Behältnis aufzubewahren, oder wie?

jenajaeger
 
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Nein.
Es muss sichergestellt sein, daß kein Minderjähriger an die Waffe kommt.
Hast Du also keine Kinder im Haushalt, reicht die verschlossene Wohnungstüre aus. Ansonsten ein verschlossenes Behältnis ohne Zertifizierung.
 
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solmspruefung schrieb:
Nein.
Es muss sichergestellt sein, daß kein Minderjähriger an die Waffe kommt.
Hast Du also keine Kinder im Haushalt, reicht die verschlossene Wohnungstüre aus. Ansonsten ein verschlossenes Behältnis ohne Zertifizierung.

sehe ich identisch ... analog zu freien luftdruckwaffen
 
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Na dann brauche ich ja nichts zu ändern. Das Ding liegt bei mir im A/B-Schrank bei den Langwaffen.

Gruß und Waidmannsheil

jenajaeger
 
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In diesem Zusammenhang hat mir mein SB mitgeteilt, daß auch Jäger zum Führen einer Schreckschuß- bzw. Signalwaffe ZUSÄTZLICH den sogen. "kleinen Waffenschein" benötigen würden.

Ich hab' keine, aber vielleicht ist das für Andere von Interesse.

PJ
 
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Pfannenjäger schrieb:
In diesem Zusammenhang hat mir mein SB mitgeteilt, daß auch Jäger zum Führen einer Schreckschuß- bzw. Signalwaffe ZUSÄTZLICH den sogen. "kleinen Waffenschein" benötigen würden.

Ich hab' keine, aber vielleicht ist das für Andere von Interesse.

PJ

Das stimmt nur außerhalb des Reviers.
 
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solmspruefung schrieb:
Ansonsten ein verschlossenes Behältnis ohne Zertifizierung.
Allerdings nur dann, wenn Waffe und Munition getrennt voneinander gelagert werden. Bei gemeinsamer Lagerung muss der Schrank gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG mindestens Widerstandsgrad 0 oder Sicherheitsstufe B haben.
 
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also ich kann mich erinnern dass es auch Urteile gibt wonach auch im Revier ein kleinr Waffenschein für die Gaswaffe zur Hundeausbildung nötig wäre.
Find aber gerade keine Quellen.
 
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Volker4 schrieb:
solmspruefung schrieb:
Ansonsten ein verschlossenes Behältnis ohne Zertifizierung.
Allerdings nur dann, wenn Waffe und Munition getrennt voneinander gelagert werden. Bei gemeinsamer Lagerung muss der Schrank gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG mindestens Widerstandsgrad 0 oder Sicherheitsstufe B haben.

Moment! Es geht hier um eine Gas-/Signalwaffe - keine scharfe Waffe!

Markus
 
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Jaaager schrieb:
also ich kann mich erinnern dass es auch Urteile gibt wonach auch im Revier ein kleinr Waffenschein für die Gaswaffe zur Hundeausbildung nötig wäre.
Find aber gerade keine Quellen.

Nein. Es steht sowohl im Kommentar zum Waffenrecht als auch im neuesten Entwurf der WaffVwV, die allerdings noch nicht in Kraft ist.

Zitat:
Der Kleine Waffenschein ist in folgenden Fällen entbehrlich:
- Für Inhaber eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2, die zum Führen erlaubnispflichtiger Schusswaffen be-rechtigt sind;
- für Inhaber eines Jagdscheins zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in den Fällen des § 13 Abs. 6.

Das heißt für die SSW ohne kleinen Waffenschein, daß sie genauso in Zusammenhang mit der Jagd nicht schussbereit ins Revier führbar ist, aber nicht bei einem Spaziergang ohne jagdlichen Hintergrund.
Im Revier kann sie schussbereit geführt werden und es darf mit ihr für alle Zwecke geschossen werden, die in §13 (6) WaffG aufgeführt sind..
 
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Haubentaucher schrieb:
Volker4 schrieb:
solmspruefung schrieb:
Ansonsten ein verschlossenes Behältnis ohne Zertifizierung.
Allerdings nur dann, wenn Waffe und Munition getrennt voneinander gelagert werden. Bei gemeinsamer Lagerung muss der Schrank gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG mindestens Widerstandsgrad 0 oder Sicherheitsstufe B haben.

Moment! Es geht hier um eine Gas-/Signalwaffe - keine scharfe Waffe!

Markus

Das sagen die Exegetiker der grammatikalischen Auslegung.
Abstrus wäre es allemal.
 
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Pfannenjäger schrieb:
solmspruefung schrieb:
Das stimmt nur außerhalb des Reviers.

Logisch, da läuft man mit der Gaspistole rum. :?

PJ

Ja, weil ich mich nicht traue, meine scharfe mitzunehmen.
Will dir was erzählen: Nahe bei uns wohnt eine Gruppe von - hm - keiner geregelten Arbeit nachgehenden Burschen. Die müssen natürlich Kampfhunde haben, Mastiffs und Bullterrier. Diese Biester haben schon den alten Esel des Reitstalls gerissen und auch schon Menschen angegriffen.
Ich habe mir extra wegen dieser Köter einen kl.WS ausstellen lassen weil die Subjekte mir beim Spazierengehen öfters begegnen und die Hunde kaum im Zaum zu halten sind. Ob die SSW P8 ausreicht, wenn sich mal einer losreißt und mich angeht weiß ich nicht, aber es beruhigt.
 
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solmspruefung schrieb:
Diese Biester haben schon den alten Esel des Reitstalls gerissen und auch schon Menschen angegriffen.

Und wieso sind sie nicht aus dem Verkehr gezogen worden?

Ob die SSW P8 ausreicht, wenn sich mal einer losreißt und mich angeht weiß ich nicht, aber es beruhigt.

Reicht nicht. Die "Richtige" wäre mir lieber, falls Du sie dort führen darfst.

PJ
 
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Pfannenjäger schrieb:
solmspruefung schrieb:
Diese Biester haben schon den alten Esel des Reitstalls gerissen und auch schon Menschen angegriffen.

Und wieso sind sie nicht aus dem Verkehr gezogen worden?

Sind sie. Haben neue.

Ob die SSW P8 ausreicht, wenn sich mal einer losreißt und mich angeht weiß ich nicht, aber es beruhigt.

Reicht nicht. Die "Richtige" wäre mir lieber, falls Du sie dort führen darfst.

PJ

Kannst du dir selbst beantworten. Ich führe doch keine Spielzeugpistole, wenn ich dort eine meiner ordentlichen führen dürfte.
 

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