- Registriert
- 12 Jan 2016
- Beiträge
- 323
Nur Antrag; Einsendung des Scheins erst später?Ab heute kann man bei meiner UJB in NRW den Antrag auf Überprüfung stellen.
Dann bin ich jetzt gespannt wie lange das dauern wird.
Eine Waffenbehörde ( Wuppertal ) für drei Städte.
Das ist allerdings eine Falschauskunft...solange der Jagdschein noch gültig ist. Er bleibt auch gültig, wenn er bei der Behörde liegt. Das Nichtmitführen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die aber nicht verfolgt werden kann, weil der aufgrund der Vorlage bei der Behörde die rechtswidrige Vorwerfbarkeit fehlt.Da hast Du ja Glück bei deiner Behörde.
Ich hatte schon mal nachgefragt. Ohne Original-Jagdschein ist auch keine Jagd möglich, selbst wenn die Unterlagen nachweislich bei der Behörde liegen.
Das ist allerdings eine Falschauskunft...solange der Jagdschein noch gültig ist. Er bleibt auch gültig, wenn er bei der Behörde liegt. Das Nichtmitführen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die aber nicht verfolgt werden kann, weil der aufgrund der Vorlage bei der Behörde die rechtswidrige Vorwerfbarkeit fehlt.