ASP in Deutschland aktuell

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Waidmannsheil!

Wenn Du in der Gewichtsklasse schon Zweiifel an der Leistung Deiner Patrone hast, solltest Du vielleicht über ein anderes Kaliber nachdenken...

Auch Waidmannsheil!
Die Verwertbarkeit bei dem Säule mit der dicken Pille ist verständlich, die ist durchgerutscht wie ne Vollmantel. Probleme bekommst Du, wenn die Sau zwischen 25 und 35kg wiegt und Deine dicke, harte und relativ langsame Murmel das kleine Gescheide ohne Zwischenstopp auf nem Knochen passiert. Dann wird das Wutzchen laufen und eine Darmschlinge nach der anderen verlieren. Da ist jede 308 dann klar im Vorteil...
Schon mal was von Querschnittsbelastung gehört?
Eine .308 ist auf DJen suboptimal, da können die Verfechter von sich geben was sie wollen. Die Fakten, insbesondere bei weichen Schüssen, sehen anders aus.

Eingeschränkte Freigaben bzgl. Gewichtsvorgaben von SW auf DJen kann ich auch nicht bestätigen.
 
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Ich habe auch keine Zweifel, das bezog sicher eher auf das entstandene Loch bei dem kleinen Kerl...
 
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... das ist falsch oder Du beziehst Dich auf veraltetes "Wissen". Der Ansatz wird auch von Praktikern verfolgt, die z.B. in großen Gehegen reduzieren müssen.
Gibt es hierzu wissenschaftliche Untersuchungen? Mag ja sein das ich etwas nicht mitbekommen habe, aber veröffentlicht wurde so etwas in den mir zugänglichen Medien nicht!
Striche sind doch irrelevant. Das Stück kommt mit FriLis (die sollte man ja erkennen können!) und die sind gestreift oder eben nicht. Kommt ein einzelnes Stück könnten die Striche relevant werden, aber dann greift eben "eindeutig Keiler oder nicht?".
Es ist mir etwas schleierhaft weshalb niemand meine Einwände bestätigt. Das anwechselnde Rotten Möglichkeiten aller Art bieten ist doch selbstverständlich und diese sollen genutzt werden. Es geht und ging die ganze Zeit um einzeln anwechselnde Sauen. Sofern nicht als Keiler ansprechbar wird es kritisch wenn bereits Frischlinge in den Kesseln liegen und/oder Gestreifte gesichtet wurden.
In diesen Fällen sollte eine Gewichtsbegrenzung erfolgen mit der Ausnahme erkennbarer Keiler.
Gezielte Bachenbejagung gehört m.E. nicht zu einer Bewegungsjagd, sondern sollte vom Ansitz erfolgen.

wipi
 
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Naja, hier in Zone eins soll der Bestand auf eine Sau je 100ha runtergefahren werden.
Saufänge sind wohl schon gekauft und die Androhung, dass wenn wir nicht entsprechend
jagen machen es Berufsjäger (gilt für BW).


Auf beides habe ich keine Lust. Jegliche Gewichtsdrohung sorgt nur dafür, dass am Ende
weniger liegt. Garantiert auch weniger Keiler. Man muss ja nicht auf einen hochflüchtigen schwarzen Bollen schießen. Ich traue mir durchaus zu, eine im üblichen Drückjagdtroll ankommende Sau anzusprechen und gegebenenfalls nicht zu schießen.
 
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Äh. Spay liegt am Rhein, deutlich vor Koblenz. :unsure:
Ich weiß,

ich wohne da (nicht in Spay). Siehe auch Antwort Dacklblick.

Ein Telefonat heute Nachmittag ergab, dass mittlerweile mehrere Saukadaver gefunden wurden, die nicht im Wasser gewesen waren (und das der erstgefundene Kadaver möglicherweise von einer Sau stammt, die zum schöpfen ans Wasser gegangen und dann ertrunken ist, da bereits stark geschwächt).

Warten wir‘s ab.

Mbogo
 
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Ich weiß,

ich wohne da (nicht in Spay). Siehe auch Antwort Dacklblick.

Ein Telefonat heute Nachmittag ergab, dass mittlerweile mehrere Saukadaver gefunden wurden, die nicht im Wasser gewesen waren (und das der erstgefundene Kadaver möglicherweise von einer Sau stammt, die zum schöpfen ans Wasser gegangen und dann ertrunken ist, da bereits stark geschwächt).

Warten wir‘s ab.

Mbogo
Davon hab ich keine Kenntnis ! Wo stammt bitte Deine Info her ?
Ich halte das für eine absolute Fehlinformation.

- s. hier die akt. Verlautbarung Ministerium
- die Information der Kreisverwaltungen entsprechend !
...aus Rundbriefe von heute nachmittag !

Schwein stammt nach derzeitiger Erkenntnis aus bestehenden ASP-Restriktionszonen – Von der Einrichtung von Sperrzonen um den Fundort wird abgesehen https://search.app/cV6ETdBSsNWRWogr5
 
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Was neues zur Situation hier im oberen Mittelrheintal


Pressemeldung des MKUEM zum angeschwemmten Wildschwein im Rhein-Hunsrück-Kreis.


PRESSEDIENST

MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT



Mainz, 29. November 2024



Angeschwemmter Wildschweinkadaver im Rhein-Hunsrück-Kreis: Afrikanische Schweinepest nachgewiesen

Schwein stammt nach derzeitiger Erkenntnis aus bestehenden ASP-Restriktionszonen – Von der Einrichtung von Sperrzonen um den Fundort wird abgesehen

Bei dem am 26. November 2024 gefundenen Wildschweinkadaver im nördlichen Bereich des Rhein-Hunsrück-Kreises hat heute das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut, den Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt. Das tote Wildschwein wurde nach aktueller Einschätzung aus dem sich rund 100 Kilometer stromaufwärts befindlichen aktiven ASP-Gebiet am Ufer des Rheins angeschwemmt.
Aufgrund derzeitiger Erkenntnis, dass das tote Wildschwein aus den bestehenden ASP-Restriktionszonen stammt und in Absprache mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wird von der Einrichtung von Sperrzonen um diesen Fundort abgesehen. Das ist eine wichtige Mitteilung für die Landwirtschaft, Jägerschaft und Bevölkerung, da keine Einschränkungen dadurch entstehen.
Um die Seuchenfreiheit in diesem Gebiet um den Fundort bestätigen und nachweisen zu können, müssen mit Hochdruck Maßnahmen ergriffen werden. Dazu kamen direkt nach Bekanntwerden des vorläufig positiven ASP-Ergebnisses am 28. November 2024 Drohnenflüge zum Einsatz. Die Drohnen sollen Wildschweinkadaver aufspüren, um diese auf ASP untersuchen zu können. Großflächig wurden mittlerweile bereits sowohl links- als auch rechtsrheinisch um den Fundort in den Landkreisen Rhein-Hunsrück-Kreis, Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn-Kreis insgesamt 1850 Hektar abgesucht. Das positive Ergebnis ist, dass bisher keine weiteren toten Wildschweine gefunden wurden.
Aktuell sind sehr gut ausgebildete Kadaverspürhunde im Einsatz und die Wasserschutzpolizei sucht gezielt beide Uferbereiche am Rhein zwischen dem aktuellen ASP-Gebiet und dem ASP-positiven Wildschweinfund ab. Bei bisherigen Suchen wurden keine Kadaver gefunden. Die Jägerschaft bitten wir im Zuge der Mitwirkung, derzeit von Drückjagden im Umfeld des ASP-Fundes abzusehen, damit eine mögliche Weiterverbreitung der Tierseuche ausgeschlossen werden kann.
Beim Auffinden von toten Tieren kontaktieren Sie bitte das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung. Im Rhein-Hunsrück-Kreis unter folgenden Kontaktdaten: vetamt@rheinhunsrueck.de, Telefon: 06761 82 811 oder 06761 82 810.

Hintergrund Afrikanische Schweinepest
Die ASP ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft. Die Erkrankung endet für die Schweine fast immer tödlich. Für andere Tiere sowie den Menschen ist sie ungefährlich. Im Juni wurden die ersten Fälle von ASP in Hessen bestätigt, Anfang Juli wurde die ASP erstmals bei einem Wildschwein in Rheinland-Pfalz nachgewiesen.
Die Verbreitung von ASP ist von Tier zu Tier, aber auch durch den Menschen möglich. Dies geschieht etwa über infizierte Lebensmittel, die achtlos weggeworfen und dann von Schweinen gefressen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in der Natur sowie auf Rastplätzen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen, sondern diese zuhause zu entsorgen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
 

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