Meine beste Freundin ist Oberkreisveterinrrätin.In NS.
Das Vetamt, richtig Amt für Verbraucherschutz und.....ist beim Kreis angesiedelt, handelt aber im Auftrag und Weisung des LAVES in Oldenburg. Die Kosten für dieses Amt werden den Kreisen daher erstattet.
Nur sind die zuständig für die Stellenausastattung und Besetzung.
Das Thema Tierseuchen ist also beim Vetamt Hoheitsaufgabe, Tier-und Verbraucherschutz geht aber den Kreis an.
Verstöße gegen diese Themen können und müssen von den Ämtern konkretisiert werden , erlauben aber keine unmittelbare Weisungsrichtlinien. Jedenfalls nur in sehr bescheidenem Umfang.
Beispiel: Verstöße gegen das Tierschutzrecht, unsachgemäße oder tierquälerische Haltungen, egal ob auf privater Badsis oder gewerblich, weren letztendlich immer vor Gericht greklärt werden müssen, zum Leidwesen der Ämter sehr sehr häufig aber gecancelt.
Mal eben einem Schweinehalter seine Outdoorhaltung verbieten ist nicht.
Insgesamt ist meine Freundin jetzt soweit gefrustet auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen , daß sie 7 Jahre vor Rentenalter ihren Job hinschmeißen wird egal ob Rentenkürzung erfolgt.
Der nächste Punkt in unserer Tierhaltung, ja Landwirtschaft allgemein ist, daß alle "gutgemeinten" Auflagen zum Schutz von jedem beliebigen Problem von Umwelt und Verbraucher ausschließlich dem mehr oder weniger Großkapital dienen, denn nur die sind halbwegs in der Lage die Kosten dieser "der Allgemeinheit " dienenden aufzubringen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
