Anerkennung von Tiroler Jagdkarte in Deutschland?

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Hallo zusammen!
Ich habe mich zu dem Thema im Forum schon etwas umgeschaut, jedoch nichts gefunden, das den Kern meiner Frage wirklich trifft. Also eine etwas längere Fragestellung, aber für den Betroffenen (ein Bekannter von mir) von großer Wichtigkeit:
Der Bekannte ist vor ein paar Jahren von Bayern nach Nordtirol (und damit von Deutschland nach Österreich :wink: ) umgezogen. Er ist immer noch deutscher Staatsbürger, also Auslandsdeutscher ohne Wohnsitz in Deutschland.
Er hat vor einem halben Jahr die Jagdprüfung bestanden und ist nun im Besitz der Tiroler Jagdkarte.

Nun hat er natürlich immer noch Kontakt nach Deutschland, wo Verwandte ein Revier haben. Dort hat er vor, auch zu Jagen. Als er das mir gegenüber erwähnte, stelle sich mir die Frage: Wie?
Berechtig die Tiroler Jagdkarte ihn in irgendeiner Form zu Jagdausübung in Deutschland? Wird die Tiroler Jagdkarte also dem deutschen Jagdschein gegenüber also als "gleichwärtig" angesehen?
Kann er als Auslandsdeutscher in Deutschland einen Ausländerjagdschein ausgestellt bekommen?
Kann er durch die vorhandene österreische Jagdprüfung und die Tiroler Jagdkarte als Auslandsdeutscher den deutschen Jagdschein in irgendeiner Form erlangen?
Kann er als Auslandsdeutscher ohne Wohnsitz in Deutschland die deutsche Jägerprüfung ablegen und so den deutschen Jagdschein erlagen?
Kann für Auslandsdeutsche ein Tagesjagdschein ausgestellt werden?

Ich habe meine Zweifel ihm gegenüber geäußert und er machte einen bestürzt-ungläubigen Gesichtausdruck. Ich bin mir der Rechtslage nicht sicher - das waren nur Fragen, die ich mir gestellt habe ohne wirkliche Antworten darauf zu finden. Aber illegales Jagen in Deutschland (falls er dem Pächter erzählt, dass die Tiroler Jagdkarte ihn zur Jagd in D berechtigten würde - das hat er angenommen, ob es stimmt, kann ich mit Sicherheit selbst nicht sagen) und alle daraus entstehenden Konsequenzen möchte ich ihm nun wirklich ersparen.
Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ihr ein wenig Licht ins Dunkel bringen würdet - auch wenn ich weiß, dass die meisten von euch keine Juristen sind und ich so keine rechtsverbindlichen Antworten erwarten kann. Aber für die eine oder andere Antwort wäre ich sehr dankbar!!
 
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.die Person ist deutscher Staatsbürger...wenn er in Deutschland jagen will, gilt deutsches Recht; also Ablegung der deutschen Jägerprüfung.
die Tiroler Jagdkarte ist in Deutschland für diese Person nichts wert.
 
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So sieht es aus, die Tiroler Karte nützt ihm nüscht.

Es hat die Möglichkeit

a; die deutsche Jagdscheinprüfung ablegen

b; die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben und z.B. Östereicher werden.


Aber mit deutschem Pass, egal wo wohnhaft auf diesem Planeten, muß er die deutsche JS-Prüfung haben.


Assel
 
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carinthia schrieb:
Die Kärntner Jagdkarte wird europaweit anerkannt. 8)
Besorge dir die dt. Staatsbürgerschaft und deine Kärntner Jagdkarte taugt in DE nur noch zum Gang aufs Häuserl. :wink:
 

MPM

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Duncan schrieb:
carinthia schrieb:
Die Kärntner Jagdkarte wird europaweit anerkannt. 8)
Besorge dir die dt. Staatsbürgerschaft und deine Kärntner Jagdkarte taugt in DE nur noch zum Gang aufs Häuserl. :wink:

Ja, so siehts aus!
Das Problem haben wir hier öfter. Macht man als deutscher in Österreich den Kurs mit, löst die Jagdkarte... Geht jagen in Österreich, Alles gut.
Nur als Deutscher wird die in Deutschland nicht anerkannt. :shock:
Als Österreicher kein Problem ! Und ja, die Österreichen werden als gleichwertig angesehen. Irgendwo gibts ne Liste, welche Länder noch alle.

Gut, man kanns natürlich versuchen... Und vielleicht klappts... Je nach SB.
 
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MPM schrieb:
Gut, man kanns natürlich versuchen... Und vielleicht klappts... Je nach SB.

Nein, der Sachbearbeiter hat da keinen, aber auch gar keinen Entscheidungsspielraum.

Das Gesetz ist da eindeutig

WH
T
 
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Sorry, ich meine doch, dass ich mit Absolvieren der Kärntner Jagdprüfung überall in Europa eine hiesige Jagdkarte lösen kann!
 
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Ja Du kannst als Österreichischer Staatsbürger mit deiner Kärntner Jagdkarte in Deutschland einen Ausländer-JS bekommen, der Threadstarter als DEUTSCHER in Austria wohnhafter eben nicht, da das Bundesjagdgesetz der BRD für deutsche Staatsbürger zwingend die deutsche JS-Prüfung vorschreibt.

Ich hatte im JS-Kurs 1990 auch 2 so oberschlaue Arztsöhne die die Prüfung verkackt hatten, die waren auch der Meinung "machen wir ihn halt in Österreich, ist er leichter und gilt hier auch". Haben die beiden auch gemacht und sind tierisch aufs Maul gefallen als sie mit ihrer Austria-Prüfung beim deutschen SB aufschlugen und der Nö sagte.

A.
 
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18 Nov 2008
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Okay, danke für eure Antworten!!
Zusammengefasst kann also gesagt werden, dass mein Bekannter in Deutschland die Jägerprüfung (wohl sinnvollerweise an einer Jagdschule) ablegen muss, um in Deutschland zur Jagd gehen zu können.
Habe das das an ihn so weitergeleitet.
Stellt sich mir nur noch die Frage, wie er dann - ohne Wohnsitz in Deutschland - den Jagdschein bekommen soll. Wer ist da dann zuständig? :?:

Nochmal danke!!
 
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..dann nehm doch die Jagdbehörde, wo er an der Jagdschule die deutsche Jägerprüfung abgelegt hat :idea:
 

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