Ja ne, is klar.Das Wildbret unzerwirkt an Endverbraucher verkaufen.
Dann dem neuen Wildbreteigentümer anbieten, es für einen Unkostenbeitrag zu zerwirken.
Alles ohne Bürokratie..... hab ich was falsch gemacht?
HWL
Bis DU das?Lebensmittelunternehmer
Du hast es auf den Punkt gebrachtGenau um diese Fragestellung geht es. DankeDie Frage ist, was muss man tun um Wildprodukte die ein Metzger ( auch Wildverarbeitung….!) für einen Jäger hergestellt hat abgeben zu dürfen ohne Stress mit dem Amt zu bekommen? Und was muss der Jäger, von einer Gefriertruhe und Wildkühlschrank abgesehen, vorhalten? Steuerrechtlich lassen wir mal außen vor. Was wird für die Registrierung als Lebensmittelunternehmer verlangt?
Die Frage ist, ob der Metzger Dir nur einen Gefallen tut (schwarz) oder ob er so angerichtet ist, dass er Wild überhaupt zerwirken darf. Hier gibt es m. W. Unterschiede und da Du derjenige bist, der die Ware in Verkehr bringt, solltest Du Dich beim VetAmt schlau machen, unter welchen Voraussetzungen ein Metzger in seinen Betriebsräumen auch Wild zerwirken darf, aber ohne den Namen Deines Metzgers zu nennen.....In einem anderen Tread (Klebeetiketten für Tiefkühlware) wurde darauf hingewiesen, dass die wenigsten Jäger die Vorschriften zur Weitergabe von zerwirktem Wild kennen.
Da auch ich gerne noch ständig dazu lerne, würde ich mich über die Beantwortung folgenden Sachverhalts interessieren.
Beim örtl. Veterinäramt hatte ich gebeten mich als Jäger gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebenmittelhygiene zu registrieren.
Beigefügt:
Jägerprüfung, Teilnahmebescheinigung als kundige und geschulte Person gemäß Lebensmittelverordung und Bescheinigung der Übertragung der Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung
Im meinem Schreiben habe ich mitgeteilt, dass ich ca. 100 kg Rehwild an Endverbraucher abgeben möchte.
Seitens des Veterinäramtes wurde mir im Antwortschreiben bestätigt, dass ich offiziell als Lebensmittelunternehmer bzw. Direktvermarkter von Wildfleisch zur Abgabe sog. kleiner Mengen gemäß Art. 6 Absatz 2 der Vo (EG) Nr. 852/2004 I.V.m. §3 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung registriert wurde.
Üblicher Ablauf im Revier:
1. Aufbrechen im Revier
2. Lagerung im Wildkühlschrank
3. Transport zum Metzger
4. Metzger zerwirkt das Wild in seinem Betrieb
5. Metzger vakuumiert das Wildbret in seinem Betrieb
6. Das vakuumierte Wildbret wird in meiner Kühltruhe eingefroren.
7. Vermarktung an Freunde und Bekannte und über die Waldfleisch-App
Jetzt meine Frage:
So ok oder mache ich mich irgendwo was falsch?
Wo kein Kläger, da kein Richter, ansonsten kennt weder der Jurist noch ein Betriebswirt "Unkosten", sondern nur eine Leistung, die Du für eine Gegenleistung erbringst und wenn ich Dir ans Bein pinkeln wollte, könnte ich näher untersuchen bzw. wissen wollen, ob und unter welchen Voraussetzungen Du zur Erbringung dieser Leistung berechtigt bist, wo Du diese erbringst, ob es sich nur um eine "Gefälligkeit" handelt oder eine gewisse Regelmäßigkeit antizipiert werden darf und ob am Ende das VetAmt auf harmlose Bauernschläue, Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat erkennt.....Das Wildbret unzerwirkt an Endverbraucher verkaufen.
Dann dem neuen Wildbreteigentümer anbieten, es für einen Unkostenbeitrag zu zerwirken.
Alles ohne Bürokratie..... hab ich was falsch gemacht?
HWL
Gehen wir mal con aus das der Metzger selbst Jäger ist und in seinem Laden Wild verkauft.dass er Wild überhaupt zerwirken darf
Vollkommen aus der Luft gegriffen und in der Praxis ebenso vollkommen bedeutungslos.Wo kein Kläger, da kein Richter, ansonsten kennt weder der Jurist noch ein Betriebswirt "Unkosten", sondern nur eine Leistung, die Du für eine Gegenleistung erbringst und wenn ich Dir ans Bein pinkeln wollte, könnte ich näher untersuchen bzw. wissen wollen, ob und unter welchen Voraussetzungen Du zur Erbringung dieser Leistung berechtigt bist, wo Du diese erbringst, ob es sich nur um eine "Gefälligkeit" handelt oder eine gewisse Regelmäßigkeit antizipiert werden darf und ob am Ende das VetAmt auf harmlose Bauernschläue, Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat erkennt.....
Ja. Nennt man Umgehung.Alles ohne Bürokratie..... hab ich was falsch gemacht?
Bei wie vielen Millionen Stück Wildbret die von Jägern an Privatpersonen abgegeben wurden, wurden wieviele Verfahren gegen diese Jäger eingeleitet, und mit welchem Ergebnis?Ja. Nennt man Umgehung.
In praxi sicherlich eher bedeutungslos (wo kein Kläger, da kein Richter), allerdings nicht aus der Luft gegriffen.....Vollkommen aus der Luft gegriffen und in der Praxis ebenso vollkommen bedeutungslos.
HWL
Weißt Du, wenn jeder Pächter so denkt, das Geld lieber für Afrika oder ne Blaser Sammlung ausgibt, anstatt sich eine ordentliche Wildkammer einzurichten oder ganz einfach auch nur den Arsch zu weit unten hat, aber trotzdem "Revierinhaber" spielen will, können wir auch einpacken. Kommt halt darauf an, was du mit deinem Wild machst. Geht's nur an Familie und Verwandtschaft, ist es ja wurscht, trittst du allerdings in unmittelbaren Wettbewerb in deiner Umgebung zusammen mit anderen Anbietern, die das Geld für ne anständige Wildkammer investiert haben, sieht die Sachlage anders aus ......Bei wie vielen Millionen Stück Wildbret die von Jägern an Privatpersonen abgegeben wurden, wurden wieviele Verfahren gegen diese Jäger eingeleitet, und mit welchem Ergebnis?
Man kann es sich natürlich zur Lebensaufgabe machen, sich nur noch vor lauter Angst in die Hose zu pissen.....
Ich finde es nur noch erbärmlich, wie ihr euch von den virtuellen Paragraphenreitern euer Leben zertreten lasst.
Viel Spass auch weiterhin bei der Besteigung aller sonstigen noch erreichbaren Paragraphenberge.
HWL