Abgabe von zerwirktem Wildbret an Endverbraucher

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In einem anderen Tread (Klebeetiketten für Tiefkühlware) wurde darauf hingewiesen, dass die wenigsten Jäger die Vorschriften zur Weitergabe von zerwirktem Wild kennen.

Da auch ich gerne noch ständig dazu lerne, würde ich mich über die Beantwortung folgenden Sachverhalts interessieren.

Beim örtl. Veterinäramt hatte ich gebeten mich als Jäger gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebenmittelhygiene zu registrieren.
Beigefügt:
Jägerprüfung, Teilnahmebescheinigung als kundige und geschulte Person gemäß Lebensmittelverordung und Bescheinigung der Übertragung der Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung

Im meinem Schreiben habe ich mitgeteilt, dass ich ca. 100 kg Rehwild an Endverbraucher abgeben möchte.

Seitens des Veterinäramtes wurde mir im Antwortschreiben bestätigt, dass ich offiziell als Lebensmittelunternehmer bzw. Direktvermarkter von Wildfleisch zur Abgabe sog. kleiner Mengen gemäß Art. 6 Absatz 2 der Vo (EG) Nr. 852/2004 I.V.m. §3 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung registriert wurde.

Üblicher Ablauf im Revier:

1. Aufbrechen im Revier
2. Lagerung im Wildkühlschrank
3. Transport zum Metzger
4. Metzger zerwirkt das Wild in seinem Betrieb
5. Metzger vakuumiert das Wildbret in seinem Betrieb
6. Das vakuumierte Wildbret wird in meiner Kühltruhe eingefroren.
7. Vermarktung an Freunde und Bekannte und über die Waldfleisch-App

Jetzt meine Frage:

So ok oder mache ich mich irgendwo was falsch?
 
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Wozu lässt du dich zertifiziert, wenn dein Wild doch eh durch den Metzger verarbeitet und sogar zur Weitergabe vorbereitet wird?

Ich würde mich zunächst mal fragen weshalb ich mich zertifiziere, wenn die ganze Sache hauptsächlich jemand anderes bearbeitet ohne mein Zutun.

Die Zertifizierung würde dir, so habe ich es mal bei der Schulung gelernt, eher etwas bringen, wenn du selbst vermarktest und auch hierzu verarbeitest.
Dann hast du von Anfang an nachgewiesen, dass du in der Lage bist, durch deine Ausrüstung und Einrichtung, auch sauber zu produzieren.

Ebenso muss die direkte Nachverfolgbarkeit gewährleistet sein.

Selbst wursten und direkt verkaufen geht. Selbst wursten und über Dritte (z.B. befreundeter Hofladen) vermarkten geht nicht.
Hierzu müsstest du zertifiziert sein oder wie bei dir, durch den Metzger (der sollte zertifiziert sein) wursten lassen mit Etikett.
 
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Was mich da noch interessiert ist: Wie viel Steuer zahlst Du dann, als "Unernehmer"?
 
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Wozu lässt du dich zertifiziert, wenn dein Wild doch eh durch den Metzger verarbeitet und sogar zur Weitergabe vorbereitet wird?

Ich würde mich zunächst mal fragen weshalb ich mich zertifiziere, wenn die ganze Sache hauptsächlich jemand anderes bearbeitet ohne mein Zutun.

Die Zertifizierung würde dir, so habe ich es mal bei der Schulung gelernt, eher etwas bringen, wenn du selbst vermarktest und auch hierzu verarbeitest.
Dann hast du von Anfang an nachgewiesen, dass du in der Lage bist, durch deine Ausrüstung und Einrichtung, auch sauber zu produzieren.

Ebenso muss die direkte Nachverfolgbarkeit gewährleistet sein.

Selbst wursten und direkt verkaufen geht. Selbst wursten und über Dritte (z.B. befreundeter Hofladen) vermarkten geht nicht.
Hierzu müsstest du zertifiziert sein oder wie bei dir, durch den Metzger (der sollte zertifiziert sein) wursten lassen mit Etikett.
Zumindest für BW gilt:
Die lebensmittelrechtliche Verantwortung bleibt dennoch vollumfassend beim Jäger, auch wenn Wild durch einen Dienstleister verarbeitet wird. Es besteht somit die Pflicht zur Meldung der Tätigkeit bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde.
 
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23 Apr 2024
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Der Metzger wird es ja auch für den "Hausgebrauch" für @Bold.Henry machen.

Ist bei Hausschlachtungen das gleiche.

Da muss man nicht zertifiziert sein, solange es nur für den eigenen Gebrauch desjenigen ist für den man schlachtet und zerwirkt.

Fleischbeschau hat man natürlich trotzdem.

Was derjenige dann damit treibt geht den Metzger offiziell nix mehr an
 
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27 Okt 2020
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Die Frage ist, was muss man tun um Wildprodukte die ein Metzger ( auch Wildverarbeitung….!) für einen Jäger hergestellt hat abgeben zu dürfen ohne Stress mit dem Amt zu bekommen? Und was muss der Jäger, von einer Gefriertruhe und Wildkühlschrank abgesehen, vorhalten? Steuerrechtlich lassen wir mal außen vor. Was wird für die Registrierung als Lebensmittelunternehmer verlangt?
 
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2 Dez 2008
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Das Wildbret unzerwirkt an Endverbraucher verkaufen.
Dann dem neuen Wildbreteigentümer anbieten, es für einen Unkostenbeitrag zu zerwirken.
Alles ohne Bürokratie..... hab ich was falsch gemacht?

HWL
 

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