Das macht aber eigentlich nur Sinn, wenn man es wissen will, bevor man Zeit und Geld in die Jägerprüfung investiert.Hab schon bei so Wackelkandidaten (z.B. Rocker Vergangenheit) gehört, dass die zum Test einen kleinen Waffenschein beantragt haben.
Die Überprüfung ist gleich und wenn der durch geht, sollte auch der JS durch gehen.
Kostet wohl 50-100€.
Der Jagdschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis mit der man Waffen und Munition erwerben kann. Es klingt, als würdest Du glauben die Alkoholfahrt stelle für die Erteilung des Jagdscheins eine kleinere Hürde dar, als für die Ausstellung einer WBK. Dem ist meiner Meinung nach, auf Grund des eingangs erwähnten, nicht so.[...]Die Prüfung ist absolviert, der Bub besitzt selber keine Jagd- oder Sportwaffen. Er kann eine vom Vater oder Bruder geliehene Waffe für die tatsächliche Jagdausübung verwenden. Ich sehe die Sache also so, dass er keine WBK beantragen muss.
[...]
Experte bin ich nicht, aber wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld handelt, dann würde ich bei der Polizei gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten abfragen(lassen). Die Ordnungswidrigkeit wird da jetzt sehr wahrscheinlich noch drin sein, aber nach der Auskunft zu personenbezogenen Daten nicht mehr, so hört man gerüchteweise. Such nach Antrag auf Auskunft und Löschung Polizei. Anwälte machen das gegen Geld.Es tritt folgender Fall ein; Ein junger Mann wurde verhaftet und bestraft, weil er mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hatte und Auto fuhr. Dies geschah im Frühjahr 2021. Bußgeld wurde erhoben.
Jetzt möchte dieser junge Mann den Jagdschein beantragen. Den Jagdschein, es geht hier nicht um die waffenrechtlichen Erlaubnis. Wir wissen das bei einer Ordnungswidrigkeit den Jagdschein wegen Alkohol am Steuer für ungültig erklärt werden kann. In diesem Fall aber geht es um ein erster Antrag und die Ordnungswidrigkeit geschah vor drei Jahren.
Wie schätzen die Experten von dieses angesehenes Forum die Chancen auf einen guten Ausgang ein? Herzlichen Dank!
"Frühjahr 2021. Bußgeld wurde erhoben." Verhaftet wir er nicht gewesen sein, vorläufig festgenommen und auf das Polizeirevier gebracht zur Beweissicherung schon.Welchen weg schlägt denn der fall- ohne WaffG und JagdG, ein?
Zeichnet sich eine Gerichstverhandlung ab?
Oder „nur“ ein Bußgeld?
Nach meinem Kenntnissstand den ich aus Paragraf 5 WaffG habe, wird nämlich das Kriterium Bußgeld vs. Geldstrafe sein.
Ganz ehrlich. Die Festnahme passt trotzdem ganz und gar nicht zum geschilderten Fall einer Verkehrskontrolle mit einem AA von 0,8 Promille.
Da stimmt was anderes nicht. Für eine normale Owi wird man nicht festgenommen.
Das klingt doch nach Standardverfahren, wenn entweder der Atemtest verweigert wird und die dringende Annahme einer Trunkenheitsfahrt besteht oder der AAT eindeutig ausfällt.Ich meinte, er musste zur Polizeiwache mit um einen Alkoholtest zu machen.
Das ist alles nicht relevant. Ein Jagdschein für die Jagd mit Schusswaffen ist zu versagen, wenn die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Sinne des Waffengesetzes nicht gegeben sind. Kein Ausweg.Die Prüfung ist absolviert, der Bub besitzt selber keine Jagd- oder Sportwaffen. Er kann eine vom Vater oder Bruder geliehene Waffe für die tatsächliche Jagdausübung verwenden. Ich sehe die Sache also so, dass er keine WBK beantragen muss.
Hilft nicht. Einreichen kannst Du allenfalls ein Führungszeugnis. Da steht evtl. nicht alles drin. In der unbeschränkten Auskunft aus dem Zentralregister steht alles drin. Diese Auskunft bekommt eine Prüfungsbehörde aber nicht und man selbst kann sie zwar für sich anfordern, aber es ist unmöglich sie weiterzugeben (Einsicht bei Gericht, keine Kopie, Ablichtung, Fotos etc.)Um zur Prüfung zugelassen zu werden musste ich in rlp 4 Wochen vor der Prüfung alle Unterlagen einreichen.