Es gibt keine Pflicht Waffenschränke anzudübeln oder sonstwie zu befestigen. Es kann praktisch sein oder bei Altbestand dazu führen, dass man 5 Kurzwaffen mehr in den Schrank packen darf, aber es gibt keine generelle gesetzliche oder nachgesetzliche Pflicht.
Leider steht das nirgends, weil auch nirgends steht, man müsste Schränke befestigen. Fehlinterpretationen der Norm, irgendwelche Hinweis- oder Merkblätter usw. usf. ändern nichts daran. Es ändert sich auch nichts bzgl. der Unkenntnis und Ignoranz von höchsten Stellen im Vollzug des WaffG (z.B. Bremen) die ohne Rechtsgrundlage die Verankerung von Schränken fordern.
Insoweit ist dem Frager in #265 kaum zu helfen. Der Behördenbüttel verweigert den Nachweis der Rechtsgrundlage und verweist auf unverbindliche Merkblätter, Forumsmeinungen (Zitat: Amadeus hat im Wild und Hund Forum geschrieben ...) und sonstige ungeeignete Quellen. Der Frager in #265 hat nun zwei Möglichkeiten er kommt dem Willen des Büttel nach oder er wehrt sich. Zu letzterem fehlt den meisten Menschen der Mut und das Geld oder sie sind zu harmoniebestrebt, was dann meiner Erfahrung nach als das ist mir nicht so wichtig zusammengefasst wird.
Thema durch, bis zur nächsten, gleichartigen Frage.
Ich habe leider die alten Texte nicht mehr. Allerdings erinnere ich i. Zsh. m. den alten Schränken (A,B, ...) eine Verankerungspflicht in Abhängigkeit von Waffenzahl, Art, Gewicht, ...wenn ich mich nicht irre.
Wenn sich nun das Recht ändert, wie in unseren Fällen, jedoch "Bestandsschutz" gewährt wird, stellt sich möglicherweise die Frage, ob dieser Bestandsschutz auch weiterhin unter die Bedingung gestellt werden kann, dass früher geltende Auflagen weiterhin erfüllt werden.
Jede Behörde hat eine Aufsichtsbehörde und im Zweifel findet sich auch ein Ansprechpartner im Innenministerium seines BL.
Unter Benennung von Roß und Reiter kann ggf. ein sauber ausgearbeiteter, schriftlicher Sachvortrag Abhilfe schaffen.
Entweder als Anfrage zu einer unklaren Rechtssituation oder als Darlegung seiner Rechtsauffassung unter Zitat expliziter Normen.
Das kostet kein Geld, kann aber helfen, einen kleinen übermotivierten Sachbearbeiter zu überzeugen.
Meine SVe betrafen seinerzeit zwar andere Rechtsgebiete, aber ich hatte in Bayern zweimal Glück. Ganz unbürokratisch griffen die Ministerialen zum Telefon und tauschten sich mit den jeweiligen Leitern meiner zuständigen Fachbehörde aus. Die Probleme wurden gelöst. Etwas Geduld erforderte lediglich die Recherche der richtigen Person in den Mysterien. Das kostete mich in beiden Fällen einige Telefonate und mehrere Tage Wartezeit.