[Niedersachsen] Neues Waffengesetz: Niedersachsen stellt keine Jagdscheine mehr aus

Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
11.608
Ich meine - wo steht nochmal, dass im Auto kein Messer liegen darf...? Dass trotzdem je nach Behörde Verfahren eingeleitet werden, notfalls über den Gummibegriff der Zuverlässigkeit/ persönlichen Eignung, glaube ich ohne weiteres.
Letztens eine Meldung. Ein Mann wurde angeschwärzt, er habe Waffen daheim. Darauf hin, Hausdurchsuchung. Man habe neben Munition, auch Zielscheiben gefunden. Beides wurde beschlagnahmt. Waffen fand man keine... Anzeige wegen Verstoß gegen Waffengesetz ist raus. Wobei das beschlagnahmen von Zielscheiben ein Muster bestätigt. Auch was ich von früher kenne. Die Behörden nehmen alles. Sowas Putzzeug, Bücher und Wiederladerkram. Alles verboten....
Oder, Rentner, Sammler hatte von 40 Beamten Besuch. Man hat neben den gemeldeten Waffen, Kriegswaffen gefunden.
Was ich so auf den Bildern erkennen konnte war alles alter Dekoschrott.
Aber, jeder weiß wie das ausgeht. 3 Jahre kämpfen vor Gericht. Ggf. Recht haben, aber irgendwas bleibt dann doch hängen, was die Behörde dazu verleitet, die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen.
Rechtssicherheit sieht anders aus...
Aber hier OT.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
6 Aug 2017
Beiträge
933
Warten wir mal ab, wie sich das entwickelt und werfen nicht jeden Einzelfall in die Waagschale.
Dass sich der politische Wind gegen die Jagd entwickelt hat, ist unbestreitbar. Allerdings lässt sich auch nicht jeder Fall darauf zurück folgern. Und manche "von uns" haben wegen Ignoranz auch keine Ahnung von Änderungen und werden dann Probleme bekommen. Siehe z.B. Waffenaufbewahrung und Co...
Davon unbenommen ist das "Messergesetz" einfach Murks.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
9.141
Ich habe stumpf mal meine UJB angeschrieben und dies als Antwort erhalten (Hannover):

Guten Tag,

glücklicherweise wurden in Niedersachsen zeitnah nach Gesetzesänderung Verfahren eingeführt, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach den neuen rechtlichen Anforderungen ermöglichen. Da diese noch nicht vollautomatisiert sind, kann es vereinzelt möglicherweise zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, generell gehe ich aber davon aus, dass die Bearbeitungszeiten der Jagdscheinverlängerungen in den ersten Monaten des Jahres in etwa denen der Vorjahre entsprechen (ca. zwei – drei Wochen).

Für Antragstellende bleibt der Ablauf wie gewohnt. Gegen Mitte Dezember werde ich voraussichtlich die Antragsformulare an alle Personen versenden, deren Jagdscheingültigkeit am 31.03.2025 endet. Ab 01.01. können dann die Unterlagen zur Jagdscheinverlängerung an mich übersendet werden. Nach Verlängerung werden alle Unterlagen inkl. Kostenbescheid per Einschreiben zurückgesendet.


Hoffen wir, daß das so klappt!
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
167
Zurzeit aktive Gäste
398
Besucher gesamt
565
Oben