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Ich habe mich aus gegebenem Anlass gefragt:
Person A besitzt eine Geradezug Repetierbüchse im Kaliber .223Rem. Für diese hat Person A einen Schalldämpfer für Jagd wie jagdliches Übungsschießen.
Nun ist die genannte Büchse in ein oberes und unteres Gehäuseteil getrennt. Das untere Gehäuseteil ist das führende Gehäuseteil und mit Kaliber .223Rem in der WBK eingetragen.
Person A möchte nun ein Einstecksystem für die Übung mit Kal. .22lfb nutzen. Muss der Schalldämpfer für die Verwendung mit dem Einstecksystem entfernt werden? Der Schalldämpfer wird ja eingestuft als Waffe, für die er verwendet wird weswegen die Nutzung eines F-Schalldämpfers auf einer Büchse in .22lfb nicht zulässig ist (Herstellung einer Waffe ohne Herstellungserlaubnis?).
Nun stelle ich ja die Waffe durch das Einstecksystem nicht von .223Rem auf .22lfb, jedoch kann ich .22lfb in dem Lauf für .223 nutzen. Wie seht ihr das (bitte wenns geht mit Verweisen aufs Gesetz, keine Gefühle)? Gibt es eventuell schon handfeste Erfahrung?
Nur ein Gedankenexperiment.
Person A besitzt eine Geradezug Repetierbüchse im Kaliber .223Rem. Für diese hat Person A einen Schalldämpfer für Jagd wie jagdliches Übungsschießen.
Nun ist die genannte Büchse in ein oberes und unteres Gehäuseteil getrennt. Das untere Gehäuseteil ist das führende Gehäuseteil und mit Kaliber .223Rem in der WBK eingetragen.
Person A möchte nun ein Einstecksystem für die Übung mit Kal. .22lfb nutzen. Muss der Schalldämpfer für die Verwendung mit dem Einstecksystem entfernt werden? Der Schalldämpfer wird ja eingestuft als Waffe, für die er verwendet wird weswegen die Nutzung eines F-Schalldämpfers auf einer Büchse in .22lfb nicht zulässig ist (Herstellung einer Waffe ohne Herstellungserlaubnis?).
Nun stelle ich ja die Waffe durch das Einstecksystem nicht von .223Rem auf .22lfb, jedoch kann ich .22lfb in dem Lauf für .223 nutzen. Wie seht ihr das (bitte wenns geht mit Verweisen aufs Gesetz, keine Gefühle)? Gibt es eventuell schon handfeste Erfahrung?
Nur ein Gedankenexperiment.