[Niedersachsen] Neues Waffengesetz: Niedersachsen stellt keine Jagdscheine mehr aus

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Hallo

Neues aus der Gerüchteküche oder der Wahnsinn geht weiter.

Auf mittlerweile zwei Jagden in Baden-Württemberg, habe ich gehört, dass es Anordnung für die Polizei gibt, bei Kontrollen von Jägern gezielt nach Messern im Auto zu schauen. Wenn diese Messer sozusage
rumliegen oder zugänglich sind, soll ein entsprechendes Verfahren mit Jagdscheinentzug eingeleitet werden.

Auf welcher Rechtsgrundlage soll das erfolgen?
Ist eine Verkehrskontrolle jetzt eine öffentliche Veranstaltung?
Oder rufen die spontan eine Waffenverbotszone mit Radius von 10 Metern ums Auto aus?

Wenn nicht gilt §42, Absatz 4a, Punkt 8 immer noch:

Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

"Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen"

Ist das neue WaffG überhaupt schon gültig, also im Bundesanzeiger veröffentlicht?
Falls nicht, halte ich das erstmal wirklich nur für ein Gerücht

Viele Grüße,

Oliver
 
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Hallo



Auf welcher Rechtsgrundlage soll das erfolgen?
Ist eine Verkehrskontrolle jetzt eine öffentliche Veranstaltung?
Oder rufen die spontan eine Waffenverbotszone mit Radius von 10 Metern ums Auto aus?

Wenn nicht gilt §42, Absatz 4a, Punkt 8 immer noch:

Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

"Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen"

Ist das neue WaffG überhaupt schon gültig, also im Bundesanzeiger veröffentlicht?
Falls nicht, halte ich das erstmal wirklich nur für ein Gerücht

Viele Grüße,

Oliver
Das kann ich dir nicht sagen. Kern der Ausführungen war, dass das Gesetz zahlreiche Lücken hat oder konkrete Ausführungen unklar sind. Und man halt irgendwie beweisen möchte, das ist ein gutes Gesetz ist. Und gut ist es, wenn möglichst die Statistik nach oben geht. Ja, Gerücht, aber ein wenig Vorsicht mit einer Tasche und einem Schloss schadet nicht
 
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Nicht nur der Onkel Doktor bestimmt über Deinen Zustand eine Waffe tragen zu dürfen, sondern auch z.B. Deine Aktivitäten bei den Sozialen Medien (Tiktok,X und so weiter) . Und wenn Du da was äußerst, was Du nicht äußern sollst, ist Deine Zuverlässigkeit dahin.
Wie sieht es denn mit Äußerungen hier im Forum aus ? Ich denke, das werden die Behörden als allererstes überprüfen denn hier ist fast ausnahmslos ihre Zielgruppe unterwegs. Na ja, freie Meinungsäußerung das war einmal in diesem Land. Gibt es leider nicht mehr.
 
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2020 wurden (neben allerlei Verschärfungen) in Punkto Erwerb die Schalldämpfer den Jagdlangwaffen gleichgestellt, was deren Erwerb vereinfacht hat.

2003 fiel der "Anscheinswaffenparagraph" weg, weil man gemerkt hat, daß der unsinnig ist. Das war unter einem SPD Innenminister. Frau Faeser wünscht sich diesen Paragraphen jetzt händeringend zurück. Weil... ja, wenn man das so genau wüsste, denn seit 2003 hat sich an der Unsinnigkeit dieser Regelung ja nix geändert.
Stimmt, SD und Vorsatz haben wir dazu bekommen.
 
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Streng genommen hat sogar das Bestreben HA zu verbieten zu einer Erleichterung geführt. Jetzt können wir Magazine bis 10 Schuss benutzen, dürfen halt nur 3 während der Jagd laden.
Vorher war es verboten einen HA auf Jagd zu führen, der mehr als 3 Schuss fasst, was besonders bei Waffen mit fixem Magazin schon blöd war.
Hab am gleichen Tag als ich das gehört habe die Begrenzung aus der SlF genommen.
 
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Angeblich soll ja bei Langwaffen die Eintragung kein Problem sein; wie ist's denn wenn die grüne WBK voll ist und eine neue für die erworbene Langwaffen beantragt wird? Löst das nicht auch eine Überprüfung aus, oder ist das gar nicht so?
 
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Du beantragst keine neue WBK, beantrage ein Folgedokument für die existierende. Das war jedenfalls früher bei der damals für mich zuständigen Behörde das Mittel zur Verwaltungsvereinfachung und Kostensparung ... ;)

Dass die eine Karte physisch voll ist (war da) dann relativ egal.
 
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Stimmt so pauschal auch nicht...
Je nach Landkreis !
Bisher hier in der einen Woche hingeschickt, in der nächsten zurückbekommen (JschVerlängerung, WBK Einträge).
Bei uns (MYK) dauert es regelmäßig 4 Wochen oder mehr. Schon ein Ballungsgebiet, aber nunja.
Handlungssicherheit ist auch nicht vorhanden.

Letztens am 10. vom 14. Tag des Erwerbs einen Schalldämpfer eintragen lassen wollen. Auf dem Waffenbrief vom Händler stand aber ein Datum des Überlassens, welches mich auf den 16. Tag nach "Erwerb" schieben würde.
Ein kurzer Anruf und Weiterleitung: "Ja das für uns relevante Datum ist das was auf dem Waffenbrief steht." Aber man könne ja in dem Fall mal darüber hinweg schauen.

Nachgeschaut im Gesetz: Anzeige bis spätestens 14 Tage nach ERWERB.
Mal schauen ob da noch was wieder kommt oder man versucht mir einen rein zu drücken. Sind nun 5 Wochen her.
 
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Vernunft und Bürokratie, zwei Welten prallen aufeinander.
Bürokraten machen exakt das, was ihnen von Politikern aufgetragen/vorgeschrieben wird.
Wer hat diese Politiker gewählt, die ausser die Menschen vor der Wahl anzulügen, nach der Wahl nichts können?
Ihr selbst habt sie euch gewählt.
Jetzt seht zu, wie ihr mit der Kacke zuecht kommt.
Kein Mitleid...!!!

HWL
 
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Bei uns (MYK) dauert es regelmäßig 4 Wochen oder mehr. Schon ein Ballungsgebiet, aber nunja.
Handlungssicherheit ist auch nicht vorhanden.

Letztens am 10. vom 14. Tag des Erwerbs einen Schalldämpfer eintragen lassen wollen. Auf dem Waffenbrief vom Händler stand aber ein Datum des Überlassens, welches mich auf den 16. Tag nach "Erwerb" schieben würde.
Ein kurzer Anruf und Weiterleitung: "Ja das für uns relevante Datum ist das was auf dem Waffenbrief steht." Aber man könne ja in dem Fall mal darüber hinweg schauen.

Nachgeschaut im Gesetz: Anzeige bis spätestens 14 Tage nach ERWERB.
Mal schauen ob da noch was wieder kommt oder man versucht mir einen rein zu drücken. Sind nun 5 Wochen her.
Ja, man muss sich ja nun irgendwie auf ein Datum festlegen. Ansonsten wird der Händler ja eine Rechnung/Kassenbon ausgegeben haben, das wäre für mich das relevante Datum. Wenn sich gar nix herleiten liesse und der Antragsteller stummbliebe, zöge ich das Datum des Waffenbriefs heran, mit allen Konsequenzen, aber das wäre ja allerletztes Mittel. Aus meiner Sicht wäre es nicht Aufgabe der Behörde, beim Händler anzurufen und eine Auskunft zu erbitten, die er ja wahrscheinlich sogar ablehnen dürfte.
 
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Wenn das verschickt wurde oder per Vorkasse abgewickelt ist regelmäßig Rechnungsdatum nicht gleich Erwerbsdatum im waffenrechtlichen Sinn. Das sollte eine Waffenbehörde wissen und beachten.
 

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