[Brandenburg] Anpassung der Durchführungsverordnung LJG Brandenburg

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30 Aug 2007
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Laut dem Ende Mai, ja genau. Laut dem Anfang Mai fällt der Elterntierschutz weg.
:unsure: Irrenhaus? Alle reif für Bonnys Ranch!
...Mit dem Wechsel dieser Tierarten in das
Jagdrecht hat sich die Bedeutung des Hochwasserschutzes
und der Gewässersicherung nicht verändert ...
Haben die ihre eigenen Änderungen nicht gelesen???

Gruß-Spitz
 
Zuletzt bearbeitet:
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16 Jan 2016
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Ich brauche nochmal etwas Expertise.
Ich hatte vor einiger Zeit den "Erlass zur Bekämpfung von Bisam und Nutria"
Gepostet.
Dazu würde ich mal in die Runde fragen, wie ihr ihn interpretiert.
Meiner Meinung, braucht man als Jäger keine separate Genehmigung.
Nach Absprache und Diskussion mit anderen Jägern, sind sie der Meinung, das man eine extra Genehmigung benötigt.

Wie seht ihr das?
Ggf. werde ich nochmal beim LJV nachfragen, davor aber vielleicht erstmal hier.
 

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Was ist denn da unklar? Das Ministerium legt dar, warum man als Jäger ganz regulär Bisam und Nutria auch mit Schusswaffen bekämpfen darf. Einzige Einschränkung ist der letzte Absatz:

"Es wird darauf hingewiesen, dass in naturschutzrechtlich ausgewiesenen Schutz-gebieten die Bekämpfung von Bisam und Nutria einer naturschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung bedarf, sofern die Schutzausweisung ein Verbot des Fangens und Tötens von wildlebenden Tieren enthält und die Bekämpfung von Bisam und Nutria nicht ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen ist."

Das betrifft nur die entsprechenden Totalschutzgebiete, also vielleicht den NP Unteres Odertal oder die Kernzonen der Biospärenreservate, wenn da Jagd etc. und die Tötung von Wildtieren verboten sind. Da ich die SchutzgebietsVO nicht auswendig kenne weiss ich nicht, wo das relevant ist. Also vielleicht mal für sein Revier checken und die Behörde dann ggf. wegen einer Ausnahmegenehmigung angehen. Vorher würde ich sicherstellen, dass die wegen der Bekämpfungspflicht kostenfrei erstellt wird, sonst würde ich persönlich drauf verzichten.
 

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