Neuer Entwurf Schonzeitaufhebung auf Sanierungsflächen Bayern

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Es gibt einen neuen gemeinsamen Entwurf der BaySF und dem BJV zur Schonzeitaufhebung in Sanierungsflächen im Bergwald. Etwas weniger Gebiete, in einigen Gebieten Feb/März Schonzeit und keine Jagd durch Gäste mehr.

Neues Konzept Schonzeitaufhebung

Wenn ich richtig zwischen den Zeilen gelesen habe war der Verhandlungspunkt wohl etwas weniger Gamsabschuss.

Man kann sich anscheinend wohl doch noch an einen gemeinsamen Tisch setzen
 
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" Die Bejagung dieser Sanierungsflächen sollen künftig nur noch forstliches Personal und Ortsansässige mit ganzjährigen Erlaubnisscheinen übernehmen."

Dann fallen die Gastjäger wenigstens nimmer obi ......
 
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Eine vollständige Aufhebung hätte ich nicht gut gefunden. Das Wild braucht auch mal Ruhe. Natürlich ist die Jagd nicht der einzige Faktor aber der Einzige, der hier alle verbindet 😉
 
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Oder den Wintersport. Und die Skipisten der Sukzession überlassen.
Ich denke ,da hilft der Klimawan...ähm,der längere Herbst und das zeitigere Frühjahr, daß etliche Skipisten nur noch Pisten sein werden. Dann Wettlauf zwischen Erosion und Sukzession?
Frage ich mich in der Norddeutschen Tiefebene.
 
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" Die Bejagung dieser Sanierungsflächen sollen künftig nur noch forstliches Personal und Ortsansässige mit ganzjährigen Erlaubnisscheinen übernehmen."

Dann fallen die Gastjäger wenigstens nimmer obi ......
Gastjäger können auch bei jeder anderen Jagd im Gebirge obi fallen.
Schön dass es dem BJV mal wieder gelungen ist, den Flachländern den Idiotenschein auszustellen.
Na ja, vielleicht können Jagdgäste ja künftig wenigsten noch an einer kurzen Halsung geführt werden.

HWL
 
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Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern die Schonzeitaufhebung in Sanierungsgebieten Oberbayern für unwirksam erklärt. Außerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten darf es keine Jagd auf Gams, Rotwild und Rehwild geben (die gegenteilige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wurde damit aufgehoben).
 
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Also wenn ich das richtig gelesen habe (was vom Gericht kommt), dann erfolgte die Schonzeitaufhebung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend sollte eine entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung eine erneute Schonzeitaufhebung möglich machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man den Schutz der Bebauung, der Infrastruktur und v.a. der Bevölkerung nicht vernachlässigen wird, weil eine C.M. gern ein paar Gams mehr am Berg sehen will. Es sind z.B. auch Ausgleichsmaßnahmen auf nicht Sanierungsflächen denkbar, um den Erhaltungszustand auf ganzer Fläche zu halten oder zu verbessern.

Das ist übliches Geplänkel von selbst ernannten "Naturschutzverbänden". Ich seh das "Wilde Bayern" da nicht mehr weit von der DUH entfernt. Der Gesetzgeber wird entsprechend reagieren, viel ändern wird sich an der Sache aber nicht. Dafür werden gerade in der Schutzwaldsanierung zu viele Steuergelder ausgegeben. Ein straffes Wildmanagement inklusive Vergrämungsabschüssen zur Hauptschadenszeit sind da alternativlos. Würde es Alternativen geben, würde man liebend gerne darauf zurückgreifen.
 
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Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern die Schonzeitaufhebung in Sanierungsgebieten Oberbayern für unwirksam erklärt. Außerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten darf es keine Jagd auf Gams, Rotwild und Rehwild geben (die gegenteilige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wurde damit aufgehoben).
Ich fürchte, Du interpretierst da den Wunsch der C.M. falsch. Die Verordnung ist Lücken und damit fehlerhaft. Das heißt nicht, dass man da keine fehlerfreie Verordnung erlassen kann. Die Gerichtsentscheidung bezieht sich auf eine Verordnung, die im Sommer 2024 bereits ausgelaufen ist. Die Gams, die aufgrund dieser fehlerhaften Verordnung erlegt wurden, werden davon auch nimmer lebendig. Ob das damit auch automatisch auf die neue Verordnung gilt (dass diese eben nicht gilt) hab ich der Seite des Gerichts noch nicht entnehmen können. Aber ich bin da auch kein experte für...
 

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