[Niedersachsen] Neues Waffengesetz: Niedersachsen stellt keine Jagdscheine mehr aus

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elektronisch kann man es leichter koordinieren. Aber dafür muss ein Umdenken einsetzen.
Das ist dann richtig, wenn Du nicht mit Sachen hantierst, die zurückgeschickt werden müssen und nicht elektronisch gescannt und dann neu ausgedruckt werden können. Wenn Du das elektronisch handhabst bleibt immer die separate Handhabung der - in diesem Fall - WBK o.ä. mit Mehraufwand und Verlegungsgefahren. Da ist Ausdrucken und alles auf Papier handhaben weniger anfällig. Wenn wir eine elektronische WBK in einer Behördencloud und einen mit Chip versehenen Jagdschein hätten ...
 
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Das ist dann richtig, wenn Du nicht mit Sachen hantierst, die zurückgeschickt werden müssen und nicht elektronisch gescannt und dann neu ausgedruckt werden können. Wenn Du das elektronisch handhabst bleibt immer die separate Handhabung der - in diesem Fall - WBK o.ä. mit Mehraufwand und Verlegungsgefahren. Da ist Ausdrucken und alles auf Papier handhaben weniger anfällig. Wenn wir eine elektronische WBK in einer Behördencloud und einen mit Chip versehenen Jagdschein hätten ...
Es war kein Dokument, das hätte zurückgegeben werden müssen.
Es war eine Email mit Frage, die Beantwortet hätte werden müssen.
 
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Für Ausländerjagdscheine macht das alles keinen Sinn.

Die dürfen die Waffen doch eh transportieren (europ. Feuerwaffenpass und Einladung zur Jagd), nur jagen dürfen sie dann nicht.
 
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@nebuloes: Na und? Die Anfrage kam zwischen z.B. zwei WBK-Eintragungen rein und wird zwischen den beiden bearbeitet, das entspricht dem Grundsatz der Bearbeitung nach Eingang. Das ist am einfachsten und stör-unanfälligsten zu erledigen, wenn alles auf Papier und in einer Vorgangsmappe o.ä. vorliegt. Oder willst Du eine Vorzugsbehandlung, weil Du "nur eine Frage" hattest?

(Natürlich kann man die Abläufe auch anders organisieren, z.B. E-Mail-Beantwortung nur am Donnerstag, WBK-Eintragungen am Montag, ... - oder so ...)

Noch nicht angesprochen wurde die Vorgabe zur Veraktung. Auch dann kann ein Ausdruck der Mail vorgeschrieben sein.
 
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@nebuloes: Na und? Die Anfrage kam zwischen z.B. zwei WBK-Eintragungen rein und wird zwischen den beiden bearbeitet, das entspricht dem Grundsatz der Bearbeitung nach Eingang.
Dann hätten ja die beiden WBK-Bearbeitungen ja über 6 Wochen gedauert. Ich weiß nicht, ob das ein Argument in deinem Sinne ist.

Und jetzt diskutiere ich nicht mehr mit Dir darüber.
 
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(Natürlich kann man die Abläufe auch anders organisieren, z.B. E-Mail-Beantwortung nur am Donnerstag, WBK-Eintragungen am Montag, ... - oder so ...)
Auch das traue ich Behörden zu. Ist überall sonst aber nicht möglich.
Aber bitte, unsere Behörden sind ja für Fleiß, Schnelligkeit und Freundlichkeit bekannt.
 
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Ich diskutiere nicht mit Dir, ich erkläre, warum bestimmte Sachen in Behörden vorkommen (können) und warum das bei denen auch durchaus Sinn macht (machen kann). Ob das "in meinem Sinne ist" ist da völlig irrelevant. Du hast offenkundig noch nie in einer Behörde gearbeitet oder intensiver mit einer zusammengearbeitet ...

BTT: Der Stopp in Nds. liegt wohl an den neuen Vorgaben im §17 (1) BJagdG.
 
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Die Behörden die dank Hackerangriff wochenlang lahm gelegen haben, hätten im nachhinein bestimmt lieber ausgedruckt...
Wochenlang? Nach ein paar Monaten liefen ein paar Anwendungen wieder halbwegs und jetzt, nach einem Jahr, gibt es noch immer einige Probleme. Alles wegen eines idiotischen Passworts, welches jeder Hacker sofort rauskriegt.
 

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