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Mea Culpa, dann geht es bei euch auch seriös, finde ich gut!In RLP gibt es die Unterscheidung in entgeltlich und unentgeltlich auch schon länger nicht mehr
Mea Culpa, dann geht es bei euch auch seriös, finde ich gut!In RLP gibt es die Unterscheidung in entgeltlich und unentgeltlich auch schon länger nicht mehr
Ich find Hegebeiträge nicht grundsätzlich daneben. Die haben ja ursprünglich ne andere Funktion, als die Leute dazu zu bringen, die Pacht mitzufinanzieren.
Ist eine Möglichkeit. Eine andere ist, dass ein entgeltlicher JES entstanden ist. Kommt auf den Einzelfall an.In der W&H war vor längerer Zeit mal ein Artikel in dem genannt wurde, dass solche Abreden dazu führen können, dass der Begehungsschein nichtig ist und das kann dann große Probleme geben.
Warum soll der Begeher dann den besseren Deal bekommen ?
Ein entgeltlicher Begehungsschein ist in vielen Pachtverträgen beschränkt/ausgeschlossen und muss vielerorts der UJB angezeigt werden.
Vielerorts wird das GsD auch so gehandhabt … mit einem Pächter der sich übernimmt oder nicht an Regeln gegenüber den Genossen hält, habe ich wenig Mitleid.Das muss man sich halt überlegen bevor ich einen Vertrag unterschreibe. Würde ich so etwas als Verpächter mitbekommen wäre der Pächter spätestens bei der nächste. Vergabe raus.
Das Problem bei der entgeltlichen Jagderlaubnis ist, dass der Inhaber juristisch quasi wie ein Pächter angesehen wird. Dadurch finden i. Abh. v. Landesrecht die Vorschriften hinsichtlich Pächterzahl bzw. Begrenzung auf die Flächenzahl Anwendung. In einigen Ländern ist auch die Jagdpachtfähigkeit Voraussetzung. Das wollen aber viele Gelegenheitsgeber nicht so förmlich fixiert haben. Unseriös ist am Jagdgaststatus aber nix. Der Zettel ermöglicht dabei nur, alleine raus gehen zu können. Man bleibt im rechtlichen Sinne aber immer Jagdgast und hat im Grundsatz keine Ansprüche.Ist eine Möglichkeit. Eine andere ist, dass ein entgeltlicher JES entstanden ist. Kommt auf den Einzelfall an.
Unseriös ist die Vorteile ohne die Nachteile eines entgeltlichen JES haben zu wollen und daher in aller Regel ein Scheingeschäft abzuschließen.Unseriös ist am Jagdgaststatus aber nix. Der Zettel ermöglicht dabei nur, alleine raus gehen zu können. Man bleibt im rechtlichen Sinne aber immer Jagdgast und im Grundsatz kleine Ansprüche.
Rechne das nochmal nach, wenn du bei dem Ergebnis bleibst sollten wir Geschäfte machen."die Geschädigten, deren Zahl im Laufe der WuH-Recherche damals auf annähernd 20 Personen angewachsen war,..."
--> da rudelt es sich im Revier
Rechnung: ca. 20 x 3000,00€ = 30.000 € / p.a.
Also pro Nase 'JJ':
Jagdgelegenheit: (Wenn ich's recht verstanden hab: inklusive
6 x Reh männlich./weiblich.
2 x Rotwild männlich./weiblich.
Schwarzwild
= Fleisch nach Gewicht...rechnerechne...
+ Spaß und frische Eifel Luft
- Spritkosten (nicht jeder wird in Adenau wohnen)
Mit etwas Mühe und Tagesfreizeit lässt sich in dieser Ecke doch erstmal so viel Wild erlegen, egal wer da noch rumwuidert...
Nur nicht alles was dann da im Dunkeln ohne gegenseitige Absprache so rumschleicht ist ne Wildsau
Das umgeht mancher gerne (ohne dabei auf den Obolus zu verzichten, ohne den manch Revier vom Pächter alleine finanziell nicht zu stemmen ist)… mag sich jeder seinen Teil denken.
Die Nichtigkeit rührt wohl daher, dass ein entgeltlicher Begehungsschein entstanden ist, der aber nichtig ist, weil er die gesetzlichen Vorschriften nicht einhält. Siehe § 11 Abs. 6 BJagdG und zusätzliche Regelungen der Länder zur Nichtigkeit von Pacht- und JagderlaubnisverträgenIst eine Möglichkeit. Eine andere ist, dass ein entgeltlicher JES entstanden ist. Kommt auf den Einzelfall an.