OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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Könnte mir vorstellen, dass in naher Zukunft eine Messerbesitzkarte auszufüllen ist und die Messer in einem verschließbaren Behältnis unzugänglich für Dritte aufzubewahren sind!
auch Küchenmesser? :unsure:


Ich finde Waffenkontrolle ist für beide Seiten irgendwie ein unangenehmes Thema. Bei uns haben sie jetzt vermehrt Minijobber eingestellt die da durch die Lande ziehen. Ich hab kein Problem mit der Kontrolle. Bei einer Bekannten kamen die zu Dritt - Ich meine selbst wenn die mir einen Ausweis zeigen, wer sagt denn, dass der echt ist - Wenn auf der Webseite von denen wenigstens stehen würde wer kontrolliert ... Falls mir da was komisch vorkommt, einfach bei der Waffenbehörde anrufen und fragen?
Vielleicht bin ich da auch etwas paranoid - aber in der heutigen Zeit weiß man ja nie so richtig.
 
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.... Bei uns haben sie jetzt vermehrt Minijobber eingestellt die da durch die Lande ziehen.
Ich hab kein Problem mit der Kontrolle. Bei einer Bekannten kamen die zu Dritt ...
Hm - finde das sehr problematisch mit den Mini-Jobbern.
Wahrscheinlich wären die bei mir auch überfordert, mit den alten KL-Waffen :unsure:
 
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Ich weis das du der klügste hier bist.
Aber ein klein bisschen Erklärung abgeben zu dürfen freut jeden Sachbearbeiter.

Na ja, bei den Aufbewahrungskontrollen kann man selbstverständlich den Klugscheißer spielen.
Man kann auch alle seine Rechte bis zu Äußeren ausreizen. Nur braucht es dazu natürlich die entsprechende rechtliche Kenntnis und die Bereitschaft sich dann mit den Konsequenzen rumzuschlagen.
Wer´s braucht, bitte sehr....
 
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:unsure: ... keine Ahnung, wie viele WBKs ich habe.
Aber wenn man ALLES kontrollieren wollte ...
... evtl. noch ohne meine Beihilfe, ist der Vormittag weg.
Da steht 4x eine optisch sehr identische LW, sogar im identischen Kaliber.
Da steht 5x eine optisch sehr identische LW in unterschiedlichen Kalibern.
Einen Drilling gibt es inzwischen auch 5x.
Diese mit Hähnen, 'komischen' Schlössern und sonstigen Gimmicks ... .
Das einfachst wäre wahrscheinlich der 98er 😇
-
Ein kluger Kontrolleur schaut sich das im Büro an.
Bei mir prüft er die SDs und Kurzwaffen.
Den Rest zählt er mal grob durch - dann hat er seine Schuldigkeit getan ☺️
Ich muss sagen, die Kontrolleure mit im Dezember, eine "ältere" Dame und ein "jüngerer" Herr, haben sich sehr gut ausgekannt. Ich hab ja doch viel altes Zeug und es war problemlos mit denen. KVR untypisch.

Du weißt nicht wieviele WBK's Du hast?
Dann weißt Du auch nicht wieviel Waffen Du hast?
Könnte zum Nachteil gereicht werden.
D.T.
Wenn Du weißt wie viele Waffen du hast, hast du zu wenig....
 
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Ich weiß gar nicht mehr, ob die die Waffe in die Hand genommen hat. Ich meine nur wenn eine Nummer nicht ganz klar war. Aber hantiert hat sie nicht damit. Bei der doch großen Menge, 39 Erbwaffen und 24 auf Sportschütze, waren wir in etwas mehr wie einer Stunde durch.
Man hat kurz gefragt wie diese Menge zustande kommt. Hab gesagt wegen Erbe und ich bin in 3 Verbänden aktiv. Das wars dann auch...
 
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Ich muss sagen, die Kontrolleure mit im Dezember, eine "ältere" Dame und ein "jüngerer" Herr, haben sich sehr gut ausgekannt. Ich hab ja doch viel altes Zeug und es war problemlos mit denen. KVR untypisch. ...
Gefühlt war es bei mir Nov.
Ein BW-geschliffener Herr und ein Azubi.
Der Ex-Soldat kannte sich wirklich gut aus - hat dem Azubi auch die Details erklärt.

.... Wenn Du weißt wie viele Waffen du hast, hast du zu wenig....
Die Anzahl - bei meinem Deal mit der Regierung sollten diese Details geläufig sein ... ;)
 
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Na ja, bei den Aufbewahrungskontrollen kann man selbstverständlich den Klugscheißer spielen.
Man kann auch alle seine Rechte bis zu Äußeren ausreizen. Nur braucht es dazu natürlich die entsprechende rechtliche Kenntnis und die Bereitschaft sich dann mit den Konsequenzen rumzuschlagen.
Wer´s braucht, bitte sehr....
Sherlock Holmes ist ein kleines Licht gegen dich , Kompliment.
In seltenen Fällen kann vorkommen das der Überprüfte, die Prüfende SB zuvor mal in Waffenrecht geprüft hat.
😅
 
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26 Mai 2016
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Ich hab bei der ersten Kontrolle gefragt ob sie selbst eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen bevor ich die aus der Hand gegeben hab.
Die sie gar nicht brauchen...

In jedem Bundesland gibt es eine "Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes" (die genaue Bezeichnung kann abweichen), wonach das WaffG auf gewisse Behörden und ihre Bediensteten nicht anwendbar ist. Darunter fallen insbesondere auch die Waffenbehörden, sodass deren Mitarbeiter im dienstlichen Umfnag komplett vom WaffG freigestellt sind.

In Nds. ist es z.B. § 4 DVO-WaffR:

Das Waffengesetz ist, wenn es nicht etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
  1. 1.die Kommunen, soweit sie das Waffengesetz oder die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung ausführen,
  2. 2.die Justizvollzugseinrichtungen,
  3. 3.die Staatsanwaltschaften und
  4. 4.die Gerichte
sowie deren Beschäftigte, soweit sie dienstlich tätig werden.

Andernfalls dürften die Mitarbeiter der Waffenbehörden z.B. auch keine sichergestellten oder abgegebenen Waffen physisch entgegennehmen.
 
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Wenn ich gewusst hätte das ich mit dem ( Smilie) Scherz einen Klug/Shitstorm auslöse hätt ich es sein lassen.
 

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