Die Frage ist eher, wie weit du erkennen kannst, ob es auch wirklich ein Fuchs ist.Hallo zusammen, ich hätte hier eine Frage: Wie weit wäre es möglich einen sicheren Schuß auf einen Fuchs mit dem TE19C abzugeben ?
WH
Wenn du in Bayern lebst bzw. jagst, ist das in Ordnung, weil dort per Verordnung, ohne Rechtsgrundlage, legalisiert.......
Bevor ich mir ein TE19C auf die Waffe schraube, Klemme ich mir lieber ein Pard oder Sytong hinters Zielfernrohr. Die sind noch günstiger und ich kann damit sogar etwas weiter schießen und besser ansprechen.
ICH würde mich der Antwort auf diese Frage wie folgt annähern:Wie weit wäre es möglich einen sicheren Schuß auf einen Fuchs mit dem TE19C abzugeben ?
Bevor ich mir ein TE19C auf die Waffe schraube, Klemme ich mir lieber ein Pard oder Sytong hinters Zielfernrohr. Die sind noch günstiger und ich kann damit sogar etwas weiter schießen und besser ansprechen.
Es gibt entsprechende Varianten speziell für den deutschen Markt, in denen kein IR-Strahler verbaut ist. Die sind überall in Deutschland auch legal an der Waffe montierbar. Ob und in welchem Umfang sie zur Jagd Ausübung benutzt werden dürfen, hängt vom jeweiligen Landesjagdgesetz ab.Wenn du in Bayern lebst bzw. jagst, ist das in Ordnung, weil dort per Verordnung, ohne Rechtsgrundlage, legalisiert.
Ich hab in den letzten Tagen 5 Füchse und einen Jundachs in Verbindung mit einem TE19 C als Vorsatz, auf einem 3-12x56 ZF das idr. auf 3x steht erlegt.Hallo zusammen, ich hätte hier eine Frage: Wie weit wäre es möglich einen sicheren Schuß auf einen Fuchs mit dem TE19C abzugeben ?
WH
Ja, das hast du Recht. Aber die von dir angeführten Geräte bedürfen keiner Betrachtung/ Beachtung, da deren legitimer bzw. gesetzeskonformer Gebrauch nicht von einer Verordnung --und hierüber habe ich gesprochen-- geregelt wird.@.444 marlin
Das stimmt so nicht. Die digitalen Geräte ohne Strahler kannste legal als Zielhilfe verwenden. Außer in NRW natürlich...
Das ändert aber nichts daran, dass man ein Pard oder Sytong ohne IR-Strahler legal an der Waffe montieren darf. Und in einigen Bundesländern ist der Gebrauch von künstlichen Lichtquellen inzwischen auch erlaubt, zumindest auf manche Wildarten.Ja, das hast du Recht. Aber die von dir angeführten Geräte bedürfen keiner Betrachtung/ Beachtung, da deren legitimer bzw. gesetzeskonformer Gebrauch nicht von einer Verordnung --und hierüber habe ich gesprochen-- geregelt wird.
Und das Gros der Geräte, die seinerzeit den Markt überschwemmt haben, ist mit integriertem IR-Strahler. Dieses wurde auch gern als BRD-Markt konform beworben... wenn sie denn nicht auf der Waffe bzw. Zielfernrohr montiert waren.
Unerschied19 versus 35Ich hab in den letzten Tagen 5 Füchse und einen Jundachs in Verbindung mit einem TE19 C als Vorsatz, auf einem 3-12x56 ZF das idr. auf 3x steht erlegt.
Entfernungen zwischen 30 und ca. 120 m . Wenn man sich auf um 100m beschränkt oder etwas darunter bleibt geht das problemlos.