Fallenjagd im Stadtgebiet

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Hallo!

Bei uns am Stadtrand gibt es ein großes Waschbärproblem, einige Anwohner haben Lebendfallen gestellt, und rufen uns an (mein Pächter) falls ein Waschbär drin sitzt. Formal liegt das in unserem Revier, ist im Wohngebiet allerdings befriedet.

Ich hab keine gesondere Erlaubnis im befriedeten Bereich zu schießen, und auch kein Kleinkaliber (wär mal ein Grund mir eines zu kaufen).

Fallenjagdschein war bei mir Teil der Ausbildung, aber hab bisher keine Erfahrung mit Fallenjagd.

Wie handhabt ihr das im Wohngebiet?

Könnte man den Bär samt Falle/Kiste (Katzentransportbox) im Auto mitnehmen und nach 5 Minuten Fahrt auf dem Acker mit Schrot erlegen?

Mir geht es mehr um die praktische Seite wenn der Bär in der Falle ist, weniger ob Anwohner selbst Lebendfallen stellen sollten...

Danke
 
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16 Aug 2023
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Rein rechtlich sollte man da einen weiten Bogen drum machen.

Beim Schießen im befriedeten Bezirk ohne besondere Erlaubnis ist das ja offensichtlich. Aber auch das Verbringen von (gefangenem) Wild ins Revier ist bedenklich. Es ist umstritten, ob auch eine solche Jagdausübungshandlung im weiteren Sinne im befriedeten Bezirk verboten ist (vgl. Schuck/Frank, 3. Aufl. 2019, BJagdG § 6 Rn. 4). Ich würde Abstand davon nehmen.
 
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10 Feb 2010
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In welchem Bundesland bist du?
Hol dir eine Schießerlaubnis von deiner Waffenbehörde, für das Schießen in einem befriedeten Bezirk.
Im Auto würde ich den Waschbären nicht mitnehmen, danach riecht dein Auto lange Zeit nach Waschbär, sollte der Katzenkorb sich während der Fahrt öffnen, hast du Unterhaltung, bei mir fährt der Waschbär, wenn ich ihn nicht vor Ort erlegen kann, im Abfangkasten auf dem Wildträger mit.
Wenn du ihn in deinem Revier erlegen möchtest, musst du die Jagd und Schonzeiten einhalten.
Falle stellen im befriedeten Bezirk, darf jeder Grundstückseigentümer, der einen Lehrgang: Fallenjagd erfolgreich abgeschlossen hat.
Lass dich nicht beirren von dem, was Philipp schreibt.
 
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21 Aug 2008
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In Baden-Württemberg wäre es einfacher, hier hat man das juristische Konstrukt des Stadtjägers geschaffen - das wäre jetzt so ein klassisches Aufgabengebiet für diesen.
 
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Moin, also als erstes Mal hatten wir das hier Seitenlang schon durchdiskutiert, einfach mal suchen.
Dann ist das in den Bundesländern unterschiedlich.
Zum Schluss noch ein Hinweis , erlegt ihr die Tiere nicht und helft den Leuten nicht auf eine vernünftige Art und Weise ,helfen sich die Leute selber. Wie die das machen will keiner von Euch wissen, ich weiß es.

Gruß Seppel
 
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Hier mal ein paar Informationen,
zur Fallenjagd.
Philipp, ich hatte nirgends auf ein Bundesland verwiesen, am einfachsten und rechtssicher bekommt man Auskunft bei seiner Jagd und Waffenbehörde.
Mal eine kleine Information zur Fallenjagd im befriedeten Bezirk bei mir, ich betreibe 28 Lebendfallen im befriedeten Bezirk, mittlerweile sind die Fallen in der ganzen Umgebung verteilt, die Grundstücksbesitzer kontrollieren diese täglich, dadurch habe ich eine ganzjährige Schießerlaubnis.
 

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  • fangen_und_toeten_von_tieren_in_befriedeten_bezirken_hessen.pdf
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  • 2021-05_DJV_Fallenjagd_Laenderuebersicht.pdf
    1.021,5 KB · Aufrufe: 17

MFZ

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In Bezug auf "Totfanggeräte" ist das "Hintergrundpapier" nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
 

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