Einspruch bei Prüfung in BW

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....Der Prüfling hat einfach die Frage falsch beantwortet und ist durchgefallen, dass es nur an dieser einen Frage liegt, ist meistens nie der Fall.
In der Regel ist es so. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wenn trotz ansonsten guter Leistungen bei der Waffenhandhabung ein "Klick" zu hören ist war es das.
Ebenso gibt es Antworten, wodurch der Handelnde eine Straftat begehen würde. Vielleicht ist dann eben auch Schluss mit Lustig. Beispielhaft möglich wäre hier Muttertierschutz oder alle möglichen Straftaten rund ums WaffG.

wipi
 
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Meine Güte, der Delinquent hat keine Straftat begangen, sondern eine Frage falsch beantwortet.
Vermutlich, wars eine Frage der Art: "Was machen Sie, wenn... ?"

Mit der Handlung des geschilderten Verhalten wäre dann ein Straftatbestand erfüllt, daher falsche Antwort und offenbar möglich, sie entsprechend scharf zu bewerten.

Zur Klärung Einspruchsfrist wahren und Begründung ansehen...obs dann noch was mit weiterer Prüfung wird, ist fraglich.

Um was es konkret ging, wissen wir nicht, daher sowieso alles Spekulatius.
 
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Sorry, ich verstehe das Problem immer noch nicht…

„Seine Antwort war sicherlich nicht optimal, eine Straftat reinzuinterpretieren war aber auch nicht ideal…“

Was soll der Prüfling denn für eine Straftat begangen haben, dass der Prüfer sagt… die Prüfung ist beendet, durchgefallen und sie bekommen Post…!? Wie kann der Prüfer denn eine Straftat hineininterpretieren?! Dafür ist ein Gericht zuständig. Der Prüfling hat einfach die Frage falsch beantwortet und ist durchgefallen, dass es nur an dieser einen Frage liegt, ist meistens nie der Fall.
Die Straftat ist hypothetisch. Wer zb. In Fach 5 Einen Fehler macht . In Verkehr bringen von bedenklichen Lebensmittel etc.
Fach 4 sich Wild aneignet in Fremden Revier
Fach 2 ein Nachsatzgerät mit eingebauten Strahler montieren würde .
 
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Genau so, wie es @Nachtsau scheibt, war es bei mir auch. O-Ton sinngemäß bei der Ausbildung: "K-O-Frage falsch - neuer Termin zur nächsten Prüfung".
 
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Sorry, ich verstehe das Problem immer noch nicht…

„Seine Antwort war sicherlich nicht optimal, eine Straftat reinzuinterpretieren war aber auch nicht ideal…“

Was soll der Prüfling denn für eine Straftat begangen haben, dass der Prüfer sagt… die Prüfung ist beendet, durchgefallen und sie bekommen Post…!? Wie kann der Prüfer denn eine Straftat hineininterpretieren?! Dafür ist ein Gericht zuständig. Der Prüfling hat einfach die Frage falsch beantwortet und ist durchgefallen, dass es nur an dieser einen Frage liegt, ist meistens nie der Fall.
Na zum Beispiel,
Lieber Prüfling, Sie sitzen nach bestandener Prüfung auf ihrem ersten Ansitz.
Sie haben im Anblick Rotwild, einen Kronen Hirsch, ein AltTier und ein Kalb. Das AltTier humpelt und ist vermutlich verletzt.
Welches der genannten Stücke würden Sie strecken?
 
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Wie gesagt meine Frage war explizit, wie der Ablauf des Einspruchs ist.
Ob dieser gerechtfertigt ist oder nicht wird der Zuständige entscheiden.
Das brauchen wir hier nicht diskutieren und ich werde das auch jetzt hier nicht einstellen.
Zum einen ist der Einspruch in Bearbeitung da glaube ich nicht, das der ins Netz gehört. Zum anderen geht es nicht um mich und ich werde nicht ohne Einwilligung des Betroffenen sein Gedächtnissprotokoll hier einstellen. Wenn das ganze abgeschlossen UND Er dann damit einverstanden ist, kann ich das gerne nachtragen. Jetzt werde ich es sicher nicht tun.

Ich sehe es im übrigen ähnlich, dass mittlerweile zu oft diskutiert wird statt zu einer falschen Antwort zu stehen und das nochmal zu wiederholen. Und daher werde ich auch nicht ohne weiteres jemanden dazu ermuntern, eine Prüfung auf dem Klageweg zu bestehen. Eine Prüfung darf durchaus eine gewisse Hürde darstellen. Allerdings sollte Sie trotz allem fair und transparent ablaufen.

Allerdings war die mir geschilderte Art zu Fragen, die Interpretation seiner Antwort und auch ein sehr nichtssagendes Prüfungsprotokoll doch etwas suspekt und daher habe ich ihm in diesem speziellen Fall sehr wohl dazu geraten den Einspruch durchzuziehen. Den genauen Verlauf der Fragestellung aus seinem Gedächtniss hat der Prüfling noch am Tag der Prüfung so gut er sich erinnern konnte niedergeschrieben daher konnte ich das dann auch relativ gut mit dem Prüfungsprotokoll vergleichen. Dass das Protokoll etwas undurchsichtig ist sehe nicht nur ich so.
Daher muss man dass dann auch mal hinterfragen dürfen, dazu ist die Einspruchsmöglichkeit ja da.

Da ich aber niemanden kenne, der ein Einspruchsverfahren durchgezogen hat, hat mich einfach interessiert, wie das weiter abläuft.
Da mir mittlerweile ein Forist den ungefähren Ablauf des Einspruchverfahrens geschildert hat kann der Faden von mir aus auch geschlossen werden.
 
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Wie gesagt meine Frage war explizit, wie der Ablauf des Einspruchs ist.
Ob dieser gerechtfertigt ist oder nicht wird der Zuständige entscheiden.
Das brauchen wir hier nicht diskutieren und ich werde das auch jetzt hier nicht einstellen.
Zum einen ist der Einspruch in Bearbeitung da glaube ich nicht, das der ins Netz gehört. Zum anderen geht es nicht um mich und ich werde nicht ohne Einwilligung des Betroffenen sein Gedächtnissprotokoll hier einstellen. Wenn das ganze abgeschlossen UND Er dann damit einverstanden ist, kann ich das gerne nachtragen. Jetzt werde ich es sicher nicht tun.

Ich sehe es im übrigen ähnlich, dass mittlerweile zu oft diskutiert wird statt zu einer falschen Antwort zu stehen und das nochmal zu wiederholen. Und daher werde ich auch nicht ohne weiteres jemanden dazu ermuntern, eine Prüfung auf dem Klageweg zu bestehen. Eine Prüfung darf durchaus eine gewisse Hürde darstellen. Allerdings sollte Sie trotz allem fair und transparent ablaufen.

Allerdings war die mir geschilderte Art zu Fragen, die Interpretation seiner Antwort und auch ein sehr nichtssagendes Prüfungsprotokoll doch etwas suspekt und daher habe ich ihm in diesem speziellen Fall sehr wohl dazu geraten den Einspruch durchzuziehen. Den genauen Verlauf der Fragestellung aus seinem Gedächtniss hat der Prüfling noch am Tag der Prüfung so gut er sich erinnern konnte niedergeschrieben daher konnte ich das dann auch relativ gut mit dem Prüfungsprotokoll vergleichen. Dass das Protokoll etwas undurchsichtig ist sehe nicht nur ich so.
Daher muss man dass dann auch mal hinterfragen dürfen, dazu ist die Einspruchsmöglichkeit ja da.

Da ich aber niemanden kenne, der ein Einspruchsverfahren durchgezogen hat, hat mich einfach interessiert, wie das weiter abläuft.
Da mir mittlerweile ein Forist den ungefähren Ablauf des Einspruchverfahrens geschildert hat kann der Faden von mir aus auch geschlossen werden.
Sollte die Prüfungsstelle den Einspruch abschlägig beantworten so steht der Rechsweg offen.
Würde ich aber nicht empfehlen.
Es dürfte schneller sein den teil zu Wiederholen. In Kürze ist die nächste Prüfung.
 
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Wenn die Prüfungsstelle den Einspruch abschlägig beantwortet und das vernünftig begründet werde ich Ihm vom Rechtsweg auf jeden Fall abraten. Dazu würde ich ihm nur raten wenn da nur kommt: ,,Abgelehnt weil ist so''.
Wie gesagt, ich bin der Meinung es muss halt fair und transparent sein. In dem Fall war es wie gesagt (nicht nur!) aus meiner Sicht zumindest erstmal fragwürdig. Und er hat es vom Prüfungsvorsitzenden so verstanden, dass er tatsächlich nur aufgrund dieser einen Antwort durchgefallen wäre. Im Protokoll kann ich auch nichts anderes rauslesen. Die Protokolle der anderen Fächer hat er nicht bekommen da er in diesen Bestanden hat. Da bekommt man dann wohl die Protokolle nicht. Daher muss auch ich davon ausgehen, dass es tatsächlich erstmal nur um diese eine Frage gieng, die mehrere Jäger aus meinem Umfeld als doch Fragwürdig betrachtet haben.
Uns wurde damals im Kurs erzählt das es wohl mal einen Einspruch gab weil ein Fremdkörper im Lauf war bei der Waffenhandhabung und der Prüfling damit scheinbar überfordert war. Und daraufhin den Prüfern untersagt wurde, Fremdkörper im Lauf zu platzieren. Solche Geschichten kann ich definitiv nicht nachvollziehen und da ärgere ich mich auch drüber, das solche Leute dann noch Recht bekommen. Daher kann ich aber auch jeden verstehen der selber Prüfer hier ist und sensibel auf das Thema reagiert, versteht das bitte nicht falsch. Im Vergleich dazu ist sein Einspruch in jedem Fall gerechtfertigt und ihm steht zumindest eine saubere Erklärung zu.
Ich warte jetzt mal gespannt die Entscheidung der Prüfungsstelle ab, wenn die gefallen ist stelle ich die Frage mit seinem EInverständniss auch gerne noch ein.
 
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Na zum Beispiel,
Lieber Prüfling, Sie sitzen nach bestandener Prüfung auf ihrem ersten Ansitz.
Sie haben im Anblick Rotwild, einen Kronen Hirsch, ein AltTier und ein Kalb. Das AltTier humpelt und ist vermutlich verletzt.
Welches der genannten Stücke würden Sie strecken?
"Das hängt von Alter und Zustand des Kalbes ab und, wie schwer verletzt das AT offensichtlich ist. In der Regel kommen die Wildtiere mit kleineren, nicht offenen Verletzungen gut zurecht, wenn es nicht gerade Hochsommer ist (Fliegen). Je nach Freigabe und Jagdzeit würde ich das Kalb oder den Hirsch erlegen."
 
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Wenn die Prüfungsstelle den Einspruch abschlägig beantwortet und das vernünftig begründet werde ich Ihm vom Rechtsweg auf jeden Fall abraten. Dazu würde ich ihm nur raten wenn da nur kommt: ,,Abgelehnt weil ist so''.
Wie gesagt, ich bin der Meinung es muss halt fair und transparent sein. In dem Fall war es wie gesagt (nicht nur!) aus meiner Sicht zumindest erstmal fragwürdig. Und er hat es vom Prüfungsvorsitzenden so verstanden, dass er tatsächlich nur aufgrund dieser einen Antwort durchgefallen wäre. Im Protokoll kann ich auch nichts anderes rauslesen. Die Protokolle der anderen Fächer hat er nicht bekommen da er in diesen Bestanden hat. Da bekommt man dann wohl die Protokolle nicht. Daher muss auch ich davon ausgehen, dass es tatsächlich erstmal nur um diese eine Frage gieng, die mehrere Jäger aus meinem Umfeld als doch Fragwürdig betrachtet haben.
Uns wurde damals im Kurs erzählt das es wohl mal einen Einspruch gab weil ein Fremdkörper im Lauf war bei der Waffenhandhabung und der Prüfling damit scheinbar überfordert war. Und daraufhin den Prüfern untersagt wurde, Fremdkörper im Lauf zu platzieren. Solche Geschichten kann ich definitiv nicht nachvollziehen und da ärgere ich mich auch drüber, das solche Leute dann noch Recht bekommen. Daher kann ich aber auch jeden verstehen der selber Prüfer hier ist und sensibel auf das Thema reagiert, versteht das bitte nicht falsch. Im Vergleich dazu ist sein Einspruch in jedem Fall gerechtfertigt und ihm steht zumindest eine saubere Erklärung zu.
Ich warte jetzt mal gespannt die Entscheidung der Prüfungsstelle ab, wenn die gefallen ist stelle ich die Frage mit seinem EInverständniss auch gerne noch ein.
Die Protokolle derer die alle Fragen ausreichend beantworten sind meist recht kurz. Sonst schreibst dir die Finger wund . Ich mach das schon über 10 Jahre und hatte noch keinen Einspruch.
Du kannst mir gern eine Pn schicken.
 
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Uns wurde damals im Kurs erzählt das es wohl mal einen Einspruch gab weil ein Fremdkörper im Lauf war bei der Waffenhandhabung und der Prüfling damit scheinbar überfordert war. Und daraufhin den Prüfern untersagt wurde, Fremdkörper im Lauf zu platzieren.
Genau das ist an meiner Prüfung einem Teilnehmer aus meinem Kurs passiert!
 

SOR

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Die Frage lautete:
"Sie beschiessen im Dezember in Baden- Württemberg grenznah zum Nachbarn einen kapitalen Bock.
Nach kurzer Totflucht kommt dieser zwei Meter hinter der Grenze sichtig zu liegen.
Was machen sie?"

Der Antwort wurde eine Gegenfrage vorausgeschickt:
"Liegt Schnee?"
 
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Genau das ist an meiner Prüfung einem Teilnehmer aus meinem Kurs passiert!
Praktischer Teil der Waffenhandhabung lehrt das doch, zuerst einmal Waffen anschauen und gucken ob sie geschlossen oder geöffnet ist etc.. Bei Aufnehmen der Waffe umstehende Personen, Kugelfang etc. beachten, ggf. sichern, sofern Sie nicht gesichert oder geöffnet ist und dann mal gucken ob ne Mumpel drin ist etc, ebenso gehört der Blick in den Lauf vor dem Laden dazu (vor dem Putzen und nach dem Putzen ebenso). Die Handhabung wurde uns schon in jungen Jahren beim Luftgewehr beigebracht und wir hatten es verinnerlicht, dann sollte ein erwachsener Mensch das auch hinkriegen. Und selbst wenn man überfordert ist legt man die Waffe ungeladen und geöffnet wieder auf den Tisch und sagt, da ist was drin, würde ich nicht führen und erstmal zum BüMa bringen, damit macht man definitiv nichts falsch.

Man, man, man, beim grünen Abitur passt man sich wohl immer mehr dem Abitur an
 
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Meine Güte, der Delinquent hat keine Straftat begangen, sondern eine Frage falsch beantwortet.
Vermutlich, wars eine Frage der Art: "Was machen Sie, wenn... ?"

Mit der Handlung des geschilderten Verhalten wäre dann ein Straftatbestand erfüllt, daher falsche Antwort und offenbar möglich, sie entsprechend scharf zu bewerten.

Zur Klärung Einspruchsfrist wahren und Begründung ansehen...obs dann noch was mit weiterer Prüfung wird, ist fraglich.

Um was es konkret ging, wissen wir nicht, daher sowieso alles Spekulatius.
Naja, es kommt auf die Frage und auf die Antwort an, man glaubt gar nicht, was so alles bei Prüfungen geantwortet wird, manche Antworten kann man nicht durchwinkel.
Ein sicher sehr konstruiertes Beispiel und so noch nie vorkommen:

"Was machen Sie, wenn bei einer DJ ein Projektil um sie rumpfeift und in einem angrenzenden Baum stecken bleibt"

"Ich schieße in die Richtung, aus der der Schuss kam um mich bemerkbar zumachen."

Sowas kann man dann nicht durchlaufen lassen.
 
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Und selbst wenn man überfordert ist legt man die Waffe ungeladen und geöffnet wieder auf den Tisch und sagt, da ist was drin, würde ich nicht führen und erstmal zum BüMa bringen, damit macht man definitiv nichts falsch.
Ich gehe davon aus, dass Du einen Fremdkörper im Lauf meinst. Zumindest bei uns in Bayern wurde diese Unsitte mancher Prüfer bei der Handhabung verboten.
Alles Andere sollte jemand, der sich zur Jägerprüfung anmeldet schon draufhaben, wie sonst soll denn bitte eine sichere Handhabung von Schusswaffen überprüft werden, wenn der Prüfling eine ihm bisher unbekannte Situation nicht durch Nachdenken und kongruentes Handeln meistern kann? Dafür übt man die Handhabung doch, und das Verständnis für die Technik der Waffe, sei es jetzt R8 oder Suhler Standarddrilling, muss da sein denn sonst kann man ihm halt keine Waffe anvertrauen.
 

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