Wie gesagt meine Frage war explizit, wie der Ablauf des Einspruchs ist.
Ob dieser gerechtfertigt ist oder nicht wird der Zuständige entscheiden.
Das brauchen wir hier nicht diskutieren und ich werde das auch jetzt hier nicht einstellen.
Zum einen ist der Einspruch in Bearbeitung da glaube ich nicht, das der ins Netz gehört. Zum anderen geht es nicht um mich und ich werde nicht ohne Einwilligung des Betroffenen sein Gedächtnissprotokoll hier einstellen. Wenn das ganze abgeschlossen UND Er dann damit einverstanden ist, kann ich das gerne nachtragen. Jetzt werde ich es sicher nicht tun.
Ich sehe es im übrigen ähnlich, dass mittlerweile zu oft diskutiert wird statt zu einer falschen Antwort zu stehen und das nochmal zu wiederholen. Und daher werde ich auch nicht ohne weiteres jemanden dazu ermuntern, eine Prüfung auf dem Klageweg zu bestehen. Eine Prüfung darf durchaus eine gewisse Hürde darstellen. Allerdings sollte Sie trotz allem fair und transparent ablaufen.
Allerdings war die mir geschilderte Art zu Fragen, die Interpretation seiner Antwort und auch ein sehr nichtssagendes Prüfungsprotokoll doch etwas suspekt und daher habe ich ihm in diesem speziellen Fall sehr wohl dazu geraten den Einspruch durchzuziehen. Den genauen Verlauf der Fragestellung aus seinem Gedächtniss hat der Prüfling noch am Tag der Prüfung so gut er sich erinnern konnte niedergeschrieben daher konnte ich das dann auch relativ gut mit dem Prüfungsprotokoll vergleichen. Dass das Protokoll etwas undurchsichtig ist sehe nicht nur ich so.
Daher muss man dass dann auch mal hinterfragen dürfen, dazu ist die Einspruchsmöglichkeit ja da.
Da ich aber niemanden kenne, der ein Einspruchsverfahren durchgezogen hat, hat mich einfach interessiert, wie das weiter abläuft.
Da mir mittlerweile ein Forist den ungefähren Ablauf des Einspruchverfahrens geschildert hat kann der Faden von mir aus auch geschlossen werden.