Mich würde in diesem Zusammenhang mal interesieren, wie es tatsächlich rechtlich aussieht. Angenommen man macht alles richtig, Projektil durchschlägt den Wildkörper, wird eventuell schon von einem Knochen um xy Grad abgelenkt, trifft hinter dem Wildkörper auf einen „unglücklich ausgerichteten“ Stein, das Projektil wird vielleicht sogar in Summe um über 90 Grad abgelenkt, findet seinen Weg durch Büsche und Hecken, zufällig genau entlang einer Schneise und findet einen Pilzsammler, der auch mit der WBK gar nicht sichtbar war, der morgens um 500 mit der Taschenlampe Nach Steinpilzen sucht.
Wer weiß jetzt wie da die Rechtslage ist ? Bitte nicht ich glaube… ich habe mal gehört… es müsste….mein Schwager kennt einen dessen Bruder….usw…
Nein weiß es jemand wie die Rechtslage ist ?
Danke,
Norra
Ps wer jetzt argumentiert die Taschenlampe hätte man sehen müssen….ok lassen wir die Lampe weg….
War der Auslöser für die Deva-Untersuchung nicht genau so ein Fall ?
Meiner Erinnerung nach, man möge mich ggf bitte korrigieren: Schütze schießt vom DJ-Bock auf ein Stück SW mit dahinterliegender Wiese oder Acker („gewachsener Grund“), das Stück wird durchschlagen, Geschoss prallt ab, kommt hoch und trifft mWn mehrere hundert Meter dahinter ein auf einer Landstraße fahrendes Fahrzeug und vor allem den Beifahrer durchs Seitenfenster ?