Mittelhessen: Schuss eines Jägers verfehlt sein Ziel und landet im Aufenthaltsraum einer Firma

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Mich würde in diesem Zusammenhang mal interesieren, wie es tatsächlich rechtlich aussieht. Angenommen man macht alles richtig, Projektil durchschlägt den Wildkörper, wird eventuell schon von einem Knochen um xy Grad abgelenkt, trifft hinter dem Wildkörper auf einen „unglücklich ausgerichteten“ Stein, das Projektil wird vielleicht sogar in Summe um über 90 Grad abgelenkt, findet seinen Weg durch Büsche und Hecken, zufällig genau entlang einer Schneise und findet einen Pilzsammler, der auch mit der WBK gar nicht sichtbar war, der morgens um 500 mit der Taschenlampe Nach Steinpilzen sucht.

Wer weiß jetzt wie da die Rechtslage ist ? Bitte nicht ich glaube… ich habe mal gehört… es müsste….mein Schwager kennt einen dessen Bruder….usw…

Nein weiß es jemand wie die Rechtslage ist ?

Danke,

Norra

Ps wer jetzt argumentiert die Taschenlampe hätte man sehen müssen….ok lassen wir die Lampe weg….

War der Auslöser für die Deva-Untersuchung nicht genau so ein Fall ?

Meiner Erinnerung nach, man möge mich ggf bitte korrigieren: Schütze schießt vom DJ-Bock auf ein Stück SW mit dahinterliegender Wiese oder Acker („gewachsener Grund“), das Stück wird durchschlagen, Geschoss prallt ab, kommt hoch und trifft mWn mehrere hundert Meter dahinter ein auf einer Landstraße fahrendes Fahrzeug und vor allem den Beifahrer durchs Seitenfenster ?
 
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War der Auslöser für die Deva-Untersuchung nicht genau so ein Fall ?

Meiner Erinnerung nach, man möge mich ggf bitte korrigieren: Schütze schießt vom DJ-Bock auf ein Stück SW mit dahinterliegender Wiese oder Acker („gewachsener Grund“), das Stück wird durchschlagen, Geschoss prallt ab, kommt hoch und trifft mWn mehrere hundert Meter dahinter ein auf einer Landstraße fahrendes Fahrzeug und vor allem den Beifahrer durchs Seitenfenster ?
Nein. Die DEVA / Kneubühl Untersuchung wurde w/ des vermuteten höheren Abprallverhalten von bleifreier zu bleihaltiger Munition angestellt. Ergebnis war recht ernüchternd; beide werden unter 10 Grad im lockeren Boden (verfestigter, gefrorener, steiniger Untergrund fängt deutlich schlechter bis garnicht) nicht mehr verlässlich gefangen. Keine signifikanten Unterschiede zwischen bleihaltigen und bleifreien Geschossen.

Der von Dir beschriebene Unfall war deutlich später und das Gericht nutzte die Erkenntnisse der DEVA Untersuchung.

Wieviele Geschosse werden im Kugelriss gefunden? Nach meiner Beobachtung recht wenige; meistens sind die Geschosse wieder abgehoben und irgendwo in die Landschaft getrudelt. Gott sei Dank ist recht viel Landschaft und wenig Mensch und Behausung.
 
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Wer lernen möchte, sollte bei YouTube mal „Blaser Abpraller“ eingeben. Sehr anschaulich.

Zum JJ kann man wenig sagen. Im Artikel steht nur Abpraller und nicht mehr. Alle Einschätzungen warum&wieso sind Spekulationen.

Und zu vielen Ausführungen hier, kann ich mich nur wundern und fragen, ob da Jagderfahrung vorliegt oder Stecke gemacht wird.
 
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Natürlich hat man auf die Sicherheit zu achten. Aber auch hinter dem durchschossenen Reh auf dem Acker kanns noch abprallen.
De ganzen schlauen Kommentare, Berechnungen und technische Details werden das alles nicht verhindern. Im Grunde genommen ist es eben der Unterschied zwischen Glück und Pech. Es fliegen wesentlich mehr Geschosse in der Landschaft herum als dass diese Schaden anrichten.
All das aber berechtigt nicht, auf dieses statistisch häufigere Glück zu vertrauen - ist aber auch kein Grund, auf jeden einzuprügeln, den das Glück verlassen hat. Die hier wichtigen örtlichen Verhältnisse kenne ich nicht.
 
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Natürlich hat man auf die Sicherheit zu achten. Aber auch hinter dem durchschossenen Reh auf dem Acker kanns noch abprallen.
Wenn ich mir die Äcker im Sauerland besehe, so müsste ich aufgrund der vielen Steine die Jagd komplett einstellen. Schlimm finde ich die Kirrungen, wo der Mais zum Schutz vor Vogelfraß mit dicken Findlingen geschützt werden:oops:
 
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Gab hier im Forum schon genügend Threads zum Thema Kugelfang/Abpraller. Der "gewachsene Boden" als Kugelfang reicht nicht pauschal aus.

Wenn ich durch die Landschaft fahre, sehe ich viele Sitze, bei denen ich mich frage, warum man die da aufgestellt hat. Ich könnte viele mangels "fehlender Sicherheit" nicht nutzen.
Geht mir auch so. Ich kenne einen Sitz neben an einer start befahrenen Autobahn, da kannst du eigentlich nur in Richtung Autobahn schießen.. Ich versuche mich dann immer mit dem Gedanken zu beruhigen, daß der JAB den sicher nur zur Beobachtung nutzt..
 
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Ich kann mir nicht vorstellen, daß es auf dem Acker verlässlich zu Abprallern kommt.
Würde man es bewusst darauf anlegen, ein Geschoss vom Acker abditschen zu lassen wie ein Stein auf dem See, irgendwann würde man es frustriert aufgeben. Das dumme ist nur, irgendwann passiert es eben doch, dann rufen alle "das haben wir vorher gewußt, hängt ihn höher"
Das klappt eben doch. Ich habe es in der Lüneburger Heide bei 3 Kontrollschüssen von einer niedrigen Kanzel (Auflagenhöhe ca. 2,40m) auf Ackerboden erlebt.
Für die Kontrollschüsse Karton auf 100m auf den Acker gestellt. Und weil auf 120m eine alte Eiche im Feld stand, genau die Flucht der Eiche angenommen. Ergebnis: alle drei Kugeln ditschten nach dem Kugelriss in die Eiche.
Ackerboden aus ehemals Weideumbruch. Lehm, lehmiger Sand.
 
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Nein. Die DEVA / Kneubühl Untersuchung wurde w/ des vermuteten höheren Abprallverhalten von bleifreier zu bleihaltiger Munition angestellt. Ergebnis war recht ernüchternd; beide werden unter 10 Grad im lockeren Boden (verfestigter, gefrorener, steiniger Untergrund fängt deutlich schlechter bis garnicht) nicht mehr verlässlich gefangen. Keine signifikanten Unterschiede zwischen bleihaltigen und bleifreien Geschossen.

Der von Dir beschriebene Unfall war deutlich später und das Gericht nutzte die Erkenntnisse der DEVA Untersuchung.

Wieviele Geschosse werden im Kugelriss gefunden? Nach meiner Beobachtung recht wenige; meistens sind die Geschosse wieder abgehoben und irgendwo in die Landschaft getrudelt. Gott sei Dank ist recht viel Landschaft und wenig Mensch und Behausung.
Ein Jäger gab vom Hochsitz auf eine am Waldboden befindliche Scheibe einen Kontrollschuß ab. Ein in mehreren hundert Metern Entfernung befindlicher Radfahrer hörte angeblich was durch die Luft pfeifen.
In der folgenden Gerichtsverhandlung wurde ein Sachverständiger des LKA gehört. Er verwies erstmals auf die genannte Untersuchung der DEVA. Das Gericht entschied auf dieser Basis.
Seitdem sollte sich jeder dessen bewußt sein, dass das Mass der Dinge vor Gericht nicht mehr der „gewachsene Boden“ sondern wohl der zehn Grad Winkel ist.

Guillermo
 
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Mir wollte, glaube es war bei FB , einer erzählen das er IMMER vor dem Ansitz den Acker abgeht und auf Steine oder gefrorenen Boden prüft und er damit für sich sagen kann er hat nur 100% perfekte Bedingungen.


Merke, Dummschwätzer gibt es immer. Restrisiko aber auch.
 
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Das Vorder -und Hintergelände ist frei, natürlicher Kugelfang ist gegeben. Das hat man uns in der Jagdschule eingeprügelt. Bei manchen kommt's halt nicht an.
Das ist zur stumpfsinnigen Rezitation auswendig gelernter Sprüche verkommen.
Kaum einer der Prüflinge ist in der Lage/kaum einem der Prüflinge wird beigebracht, eine potenzielle Gefährdung des "Hinterlandes" oder das Vorhandensein eines ausreichenden Kugelfanges vernünftig anzusprechen.
Erlebe ich ständig bei den praktischen Prüfungen (NB: Bayern; ist im Außerbayrischen bestimmt gaaaanz anders.).
 

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