[Sachsen] Als Jagdpächter Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft werden

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Ich kann die rechtliche Seite nicht beurteilen, zumal in einnem anderen Bundesland.

Ein Geschäftsführer eine GmbH kann ja mit sich selbst Geschäfte tätigen, sofern vom §181 befreit.
Wenn dieser GF auch Gesellschafter ist enthält er sich bei Abstimmungen die ihn betreffen. So z.B. bei der Entlastung des Geschäftsführers von den Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung.
Alles tausendfach gelebte Praxis.

Das hier eine etwas erhöhte Verantwortung und Fingerspitzengefühl ansteht versteht sich von selbst.

Ich überlege noch, ob ich es persönlich auch vom prozentualen Anteil der betreffenden Fläche an der Geamtfläche abhängig machen würde. Ist diese eher niedrig hätte ich keine Bedenken, da der z.T. wegfallende Stimmanteil nicht ins Gewicht fällt.
 
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Mach das ist in Ordnung.
Hätte ich hier bei mir auch gemacht, habe aber kein Grund und Boden gemäß Jagdgesetz.
Habe jetzt ein Jagdvorsteher der nicht viel davon versteht und deshalb ständig bei mir um Hilfe fragt. Helfe immer gern.
Zusammenarbeit klappt aber gut, man muß heute froh sein das sich überhaupt noch jemand findet.

Gruß Seppel
 
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Konfliktpotential sehe ich eigentlich nur beim Wildschaden. Wir haben eine Pauschale pro Hektar, aber die Gesamtsumme reicht bei weitem nicht aus, um die Schäden zu bezahlen.
Hier sehe ich gute Chancen

Diskussionen gibt es nicht, aber von Seiten der Agrargenossenschaft doch ab und zu etwas Gemaule, warum da nicht mehr bezahlt wird.
Zur Vermittelung einzuspringen.

1. Eigenbeteiligung der JG am Wildschaden von 10-15 % ( bei uns 20 %) führt dazu das die Forderungen versachlicht werden. Es werden immer Ansprüche an 2 Parteien gestellt.. Jagdpächter und JG. Damit sind Ersatzsnsprüche dann wieder in der Nähe von Realität und nicht Begehrlichkeiten. Zusätzlich ist immer die Fachkompetenz der weiteren Mitglieder der JG mit Involbiert. Das Thema : "Parteilichkeit" ist dann auch vom Tisch und kein Argument mehr Verhandlungspartner zu Diskreditieren.

2. Zukünftige Hauptaufgabe nicht im Konfliktpotentzial " Regulieren von Wildschäden" sondern
in der Konsenzaufgabe " Verminderung von Wildschäden" im gemeinsamen Dialog zu suchen. Die Anfänge sind schon gemacht da es Gegenseitige Unterstützung bei Bejagungsschneisen; Termenierung von Erntejagdten gibt.
( In unserem Revier wird kein Wildschaden bei Grünland mehr angemeldet : die Wiesen sind Zugedeckt oder mit eigenem Wisenhobel ( Eigenbau) behoben bevor der Schaden gemeldet wurde.. Wen dier Sauen sich am Frisch gelegten Maisacker gütlich getann haben sofort Info an Bewirtschafter und den Schaden Mitgeteilt damit Partiell Nachgelegt werden kann und der Schaden minimiert wird... in diesem Falle Finanzielöle belastung der Pächter : Null; Froh das Jagdpächter und Landnutzer an einem Strick gezogen haben.....


( Aufzählung nicht Abschließend...)
 
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Ein Gedankenspiel von meiner Seite:

Die JG verpachtet das Revier nicht mehr, sondern es wird eigenständig bejagd.
Die JG gibt Begehungsscheine aus, die der bisherigen Pacht entsprechen.
Somit könntest du zum Vorsitzenden werden und musst keinen Pachtvertrag mit dir selber schließen. Du kannst es jedoch so wie bisher auch bejagen.
 
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Ein Gedankenspiel von meiner Seite:

Die JG verpachtet das Revier nicht mehr, sondern es wird eigenständig bejagd.
Die JG gibt Begehungsscheine aus, die der bisherigen Pacht entsprechen.
Somit könntest du zum Vorsitzenden werden und musst keinen Pachtvertrag mit dir selber schließen. Du kannst es jedoch so wie bisher auch bejagen.
Schwachsinn.
Ein Revier wird ganz normal durch die Doppeltemehrheit in der Versammlung verpachtet.
 
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Wenn es aber bedenken gibt, dass der Jagdvorstand gleichzeitig auch der Pächter ist, könnte man es so machen.
 
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Wenn es aber bedenken gibt, dass der Jagdvorstand gleichzeitig auch der Pächter ist, könnte man es so machen.
Das würde der Vorsitzende nicht gewählt werden durch die Jagdgenossen. (Der Vorstand besteht aus mehreren Personen, hier geht es um den Vorsitzenden)

Das ist vielfach gelebte Praxis.
 
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Nächste Baustelle: die Gemeinde als Notvorstand kommt mit dem Geld nicht aus. Die Kosten der Verwaltung übersteigen die Einnahmen aus der Jagdpacht.

Der Bürgermeester hat jetzt die schlaue Idee, einfach die Mehrkosten den Jagdpächtern aufzudrücken. Ich bin aber der Meinung, dass man einen laufenden und gültigen Jagdpachtvertrag nicht einfach einseitig ändern kann.

Da müssen meiner Meinung nach die Jagdgenossen in die Tasche greifen und das ausgleichen.
 
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Nächste Baustelle: die Gemeinde als Notvorstand kommt mit dem Geld nicht aus. Die Kosten der Verwaltung übersteigen die Einnahmen aus der Jagdpacht.

Der Bürgermeester hat jetzt die schlaue Idee, einfach die Mehrkosten den Jagdpächtern aufzudrücken. Ich bin aber der Meinung, dass man einen laufenden und gültigen Jagdpachtvertrag nicht einfach einseitig ändern kann.

Da müssen meiner Meinung nach die Jagdgenossen in die Tasche greifen und das ausgleichen.
Verträge, dazu zählen auch Jagdpachtverträge, werden abgeschlossen um eingehalten zu werden.
 
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Wieso kommt man denn mit den Verwaltungskosten nicht aus? Wird da versucht, der kommunale Haushalt über die JG zu bezuschussen?

Scheint mir ein Ausgabe- und kein Einnahmeproblem zu sein, ist politisch ja gerade en vogue.
 
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Die Jagdpacht ist nicht besonders hoch - Einnahmenseite.

Und es macht doch einen Unterschied, ob da eine Angestellte sich mühsam in die ganze Thematik einarbeiten muss (während der Arbeitszeit), dazu unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Haftungsfragen, oder ob das ein ehrenamtlicher Jagdvorstand seit 30 Jahren nebenher erledigt - Ausgabenseite.
 
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Natürlich.

Nur wie bzw. mit welchem (Stunden-)Satz wird denn die Tätigkeit der Verwaltungsmitarbeiterin (so lese ich deine Antwort) der JG in Rechnung gestellt? Und woraus ergibt sich die Rechtsgrundlage hierfür (Stichwort Satzung --> Auslagen)?

Als Jagdpächter würde ich ja laut lachend vom Stuhl fallen, sollte ich so ein Schreiben erhalten. :ROFLMAO:

Wenn überhaupt wären wohl die Jagdgenossen dran... Selbst Schuld, hätten ja auch einen ehrenamtlichen Vorstand wählen können.
 
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Nächste Baustelle: die Gemeinde als Notvorstand kommt mit dem Geld nicht aus. Die Kosten der Verwaltung übersteigen die Einnahmen aus der Jagdpacht.

Der Bürgermeester hat jetzt die schlaue Idee, einfach die Mehrkosten den Jagdpächtern aufzudrücken. Ich bin aber der Meinung, dass man einen laufenden und gültigen Jagdpachtvertrag nicht einfach einseitig ändern kann.

Da müssen meiner Meinung nach die Jagdgenossen in die Tasche greifen und das ausgleichen.
Vertrag ist Vertrag.

Die fehlende Summe muss anteilig von den Jagdgenossen bezahlt werden.
(Die Verwaltungskosten, das das Geld einzutreiben auch...)

PS. Auch den Wildschaden müssen Jagdgenossen z.B selbst zahlen, wenn ein Pächter dies nachweislich nicht kann.
 
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Der Pächter als steter Quell baren Geldes ist aber immer eine bequeme Option...

Wildschaden ist ja zB sowieso eigentlich per se Sache der JG und wird ja nur vertraglich dem Pächter auferlegt. Was bedeutet in dem Zusammenhang dann "nachweislich nicht kann"? Privatinsolvenz, Mittellosigkeit, anderes?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Der Pächter als steter Quell baren Geldes ist aber immer eine bequeme Option...

Wildschaden ist ja zB sowieso eigentlich per se Sache der JG und wird ja nur vertraglich dem Pächter auferlegt. Was bedeutet in dem Zusammenhang dann "nachweislich nicht kann"? Privatinsolvenz, Mittellosigkeit, anderes?
Es gilt immer das Gesetz. Wird nur nicht sauber angewendet.
Der Geschädigte muss sich das Geld von den Jagdgenossen holen.
Die Jagdgenossen müssen sich dann das Geld per Vertrag vom Pächter holen.

Der Jagdpachtvertrag steht ja unter dem Gesetz. Nur in der Praxis wird dieser Schritt in der Regel übersprungen und der Geschädigte geht direkt zum Jagdpächter.
 

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